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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.06.2015 - 10 UF 272/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22749
OLG Nürnberg, 12.06.2015 - 10 UF 272/15 (https://dejure.org/2015,22749)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.06.2015 - 10 UF 272/15 (https://dejure.org/2015,22749)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 (https://dejure.org/2015,22749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur sittlichen Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption im Verhältnis von Onkel und Nichte.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1767 Abs. 1, 1768 Abs. 1, 1770
    Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption im Onkel-Nichte-Verhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1767
    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption im Verhältnis von Onkel und Nichte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erwachsenenadoption von Onkel und Nichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erwachsenenadoption im Verhältnis von Onkel und Nichte sittlich gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwachsenenadoption im Verhältnis von Onkel und Nichte sittlich gerechtfertigt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption im Verhältnis von Onkel und Nichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1414
  • MDR 2015, 1076
  • FamRZ 2016, 315
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2015 - 10 UF 272/15
    Rn. 9 Entscheidend kommt es auf die Herstellung eines sozialen Familienbandes an, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise gegenseitig leisten (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 1158; BayObLGZ 2002, 243).
  • OLG München, 25.09.2019 - 33 UF 918/19

    Zur Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Annehmendem und einem …

    Anderenfalls muss bei objektiver Betrachtung der bestehenden Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein, § 1767 Abs. 2 Satz 1, 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG Nürnberg FamRZ 2016, 315 m. w. Nw.).

    Bei einer Erwachsenenadoption werden die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen zu seinen Verwandten nicht berührt und auch die wechselseitigen Erb- und Unterhaltsansprüche zu den leiblichen Eltern blieben bestehen (OLG Nürnberg (10. Senat) NJW-RR 2015, 1414 = FamRZ 2016, 315; OLG München Beschluss vom 10.2.2017 (FamRZ 2017, 1238 = BeckRS 2017, 119287; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.5.2017 - 4 U 208/16, BeckRS 2017, 143203, OLG Stuttgart NJW 2019, 1385).

  • OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 17 UF 87/18

    Volljährigenadoption: Ausschluss bei intaktem Verhältnis des Anzunehmenden zu den …

    Insbesondere wenn auch zwischen dem Annehmenden und den leiblichen Eltern der Anzunehmenden ein gutes Verhältnis bestehe und der Annehmende selbst keine Kinder habe, seien Loyalitätskonflikte nicht zu befürchten (OLG Nürnberg, Beschluss v. 12.06.2015, 10 UF 272/15, FamRZ 2016, 315).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1 …

    Für die Annahme einer Eltern-Kind-Beziehung sind Gemeinsamkeiten, familiäre Bindungen und innere Zuwendung erforderlich, wie sie zwischen Eltern und erwachsenen Kindern typischerweise vorliegen, insbesondere ein enger persönlicher Kontakt und die Bereitschaft zu dauerhaftem gegenseitigem Beistand, ggfs. in Verbindung mit wirtschaftlicher Hilfe (BayObLG FamRZ 2002, 1651; 1997, 638; OLG Hamm FamRZ 2013, 557; StAZ 2014, 362; OLG Nürnberg FamRZ 2016, 315;… Palandt-Götz BGB, 76. Aufl., § 1767 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 18.04.2018 - 2 UF 144/17

    Volljährigenadoption: Nebeneinander von leiblicher und rechtlicher Familie

    Das Erfordernis der sittlichen Rechtfertigung beruht darauf, dass die Herstellung familienrechtlicher Beziehungen nicht der freien Disposition der Beteiligten überlassen bleiben soll (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris).

    Rn. 20 Von einer Eltern-Kind-Beziehung ist auszugehen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise gegenseitig leisten (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 33 UF 1304/16 -, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris;… Götz in Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 1767 Rn. 6).

    Maßgebend ist eine dauernde innere seelisch-geistige Verbundenheit, wie sie zwischen Eltern und Kind auch nach dessen Volljährigkeit prägend bleibt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris).

    Nebenzwecke schaden nicht, solange der familienbezogene Zweck überwiegt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris).

    Im Übrigen wäre der Wunsch, mit der Adoption auch einen finanziellen Vorteil zu erlangen, als Nebenmotiv unschädlich (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris).

    Anders als das Familiengericht geht das Beschwerdegericht nicht davon aus, dass eine Volljährigenadoption regelmäßig dann nicht in Betracht kommt, wenn eine ungestörte, intakte Beziehung des Anzunehmenden zumindest zu einem leiblichen Elternteil besteht, da die Volljährigenadoption, wie in § 1770 Abs. 2 BGB ersichtlich, ein Nebeneinander von leiblicher und rechtlicher Familie ausdrücklich zulässt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 33 UF 1304/16 -, zitiert nach juris; Leiß in FamRZ 2017, 1238, 1239;… Götz in Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 1767 Rn. 4; a.A. OLG Bremen, Beschluss vom 09. November 2016 - 4 UF 108/16 -, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 11 UF 316/13 -, zitiert nach juris).

    Die Erwachsenenadoption berührt nicht die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen zu seinen Verwandten; die wechselseitigen Erb- und Unterhaltsansprüche zu den leiblichen Eltern bleiben bestehen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris).

  • OLG München, 08.02.2017 - 33 UF 1304/16

    Antrag auf Volljährigenadoption

    Dabei kommt es entscheidend auf die Herstellung eines sozialen Familienbandes an, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischer Weise gegenseitig leisten (OLG Nürnberg FamRZ 2016, 315 m. w. N.J. Ob die Annahme eines Volljährigen als Kind sittlich gerechtfertigt ist, ist das Ergebnis einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die das Familiengericht nach § 26 FamFG von Amts wegen zu ermitteln hat. Hierbei muss das familienbezogene Motiv für die Adoption der entscheidende Anlass sein. Nebenzwecke schaden hierbei nicht, solange der familienbezogene Zweck überwiegt. Hierbei müssen die Motive der Beteiligten im Rahmen einer Anhörung festgestellt und gegeneinander abgewogen werden. Wenn aber nach der Abwägung aller in Betracht kommender Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob die beantragte Adoption sittlich gerechtfertigt ist, muss der Adoptionsantrag abgelehnt werden (Palandt/Götz, a. a. 0., § 1767 BGB Rn. 5).

    Insbesondere ist zu sehen, dass bei einer Erwachsenenadoption die Rechte und Pflichten aus dem Verwandschaftsverhältnis des Angenommenen zu seinen Verwandten nicht berührt werden und auch die wechselseitigen Erb- und Unterhaltsansprüche zu den leiblichen Eltern bestehen bleiben (OLG Nürnberg NJW-RR 2015, 1414).

  • OLG München, 18.09.2019 - 33 UF 1061/19

    Volljährigenadoption: Entstehen eines weiteren Eltern-Kind-Verhältnisses auch bei …

    Anderenfalls muss bei objektiver Betrachtung der bestehenden Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein, § 1767 Abs. 2 Satz 1, 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG Nürnberg FamRZ 2016, 315 m. w. Nw.).

    Bei einer Erwachsenenadoption werden die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen zu seinen Verwandten nicht berührt und auch die wechselseitigen Erb- und Unterhaltsansprüche zu den leiblichen Eltern blieben bestehen (OLG Nürnberg (10. Senat) NJW-RR 2015, 1414 = FamRZ 2016, 315; OLG München Beschluss vom 10.2.2017 (FamRZ 2017, 1238 = BeckRS 2017, 119287; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.5.2017 - 4 U 208/16, BeckRS 2017, 143203, OLG Stuttgart NJW 2019, 1385).

  • OLG Hamburg, 08.04.2020 - 2 UF 2/20

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption im Verwandtschaftsverhältnis Onkel - …

    Rn. 18 Von einer Eltern-Kind-Beziehung ist auszugehen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenem Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise gegenseitig leisten (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 33 UF 1304/16 -, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris;… Götz in Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 1767 Rn. 6).

    Maßgebend ist eine dauernde innere Verbundenheit, wie sie zwischen Eltern und Kind auch nach dessen Volljährigkeit prägend bleibt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 UF 272/15 -, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 21.03.2019 - 14 UF 20/19

    Adoption; Volljähriger; Schwiegerkind

    Andere, nicht familienbezogene, vor allem wirtschaftliche Motive dürfen nicht ausschlaggebender Hauptzweck der Adoption sein (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2018 - 14 UF 145/18, n.v.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 18.4.2018 - 2 UF 144/17, juris Rn. 20; OLG München, Beschluss vom 10.2.2017 - 33 UF 1304/16, FamRZ 2017, 1238, 1239; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.6.2015 - 10 UF 272/15, FamRZ 2016, 315; OLG Köln, Beschluss vom 29.7.2011 - 4 UF 108/11, FGPrax 2011, 297; BayObLG, Beschluss vom 24.7.2002 - 1Z BR 54/02, FamRZ 2002, 1651, 1652).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer …

    cc) Ein Verstoß gegen das Willkürverbot lässt sich auch nicht mit dem Hinweis auf eine abweichende Handhabung im Hinblick auf die Kosten in einer anderen Gerichtsentscheidung (des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12.6.2015 FamRZ 2016, 315) begründen.
  • OLG Köln, 30.01.2025 - 14 UF 6/25

    Adoption - Wann ist Eltern-Kind-Beziehung anzunehmen

    Von einer Eltern-Kind-Beziehung ist auszugehen, wenn ein soziales Familienband besteht, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenem Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (OLG München, Beschluss vom 10.02.2017 - 33 UF 1304/16, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.06.2015 - 10 UF 272/15, juris).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 14 UF 145/18
  • OLG München, 27.09.2019 - 33 UF 1061/19

    Volljährigenadoption bei intaktem Verhältnis zu leiblichen Eltern

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2024 - 24 U 45/23

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer nicht bewirkten Erwachsenenadoption durch …

  • OLG Hamburg, 02.07.2019 - 2 UF 21/19

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Ehe zwischen zwei Anzunehmenden; …

  • AG Regensburg, 05.02.2015 - 202 F 1914/14

    Erwachsenenadoption einer Nichte durch ihren Onkel

  • OLG München, 07.06.2017 - 33 UF 477/17

    Adoption durch die Großeltern

  • AG Nürnberg, 10.08.2023 - 121 F 1017/23

    Volljährigenadoption: Keine sittliche Rechtfertigung für die Annahme eines …

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