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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28986
OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17 (https://dejure.org/2017,28986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2017 - 6 WF 179/17 (https://dejure.org/2017,28986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 6 WF 179/17 (https://dejure.org/2017,28986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel wegen Nichtausübung des Umgangs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel wegen Nichtausübung des Umgangs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können Eltern zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erzwungener Umgang widerspricht dem Kindeswohl

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hilfe! Mein Kind weint, weil der Vater es nicht zum vereinbarten Umgang abholt Was tun in solchen Fällen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3455
  • FamRZ 2018, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17
    Diese Ausgestaltung von § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" als Ersatz für die frühere "Soll-Vorschrift" in § 33 FGG trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, FamRZ 2008, 845 ff.) Rechnung, nach der die Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen Willen nur ausnahmsweise dann vollstreckt werden kann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der erzwungene Umgang dem Kindeswohl dient (…BT-Drucksache 16/9733, S. 291; BGH, Beschluss vom 17.08.2011, XII ZB 621/10, FamRZ 2011, 1729 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.09.2013, 5 WF 171/13, FamRZ 2014, 403 f.).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17
    Diese Ausgestaltung von § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" als Ersatz für die frühere "Soll-Vorschrift" in § 33 FGG trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, FamRZ 2008, 845 ff.) Rechnung, nach der die Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen Willen nur ausnahmsweise dann vollstreckt werden kann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der erzwungene Umgang dem Kindeswohl dient (…BT-Drucksache 16/9733, S. 291; BGH, Beschluss vom 17.08.2011, XII ZB 621/10, FamRZ 2011, 1729 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.09.2013, 5 WF 171/13, FamRZ 2014, 403 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 5 WF 171/13

    Voraussetzungen für zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17
    Diese Ausgestaltung von § 89 Abs. 1 FamFG als "Kann-Vorschrift" als Ersatz für die frühere "Soll-Vorschrift" in § 33 FGG trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, FamRZ 2008, 845 ff.) Rechnung, nach der die Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen Willen nur ausnahmsweise dann vollstreckt werden kann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der erzwungene Umgang dem Kindeswohl dient (…BT-Drucksache 16/9733, S. 291; BGH, Beschluss vom 17.08.2011, XII ZB 621/10, FamRZ 2011, 1729 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.09.2013, 5 WF 171/13, FamRZ 2014, 403 f.).
  • AG Essen, 04.05.2017 - 106 F 103/16
    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2017 - 6 WF 179/17
    Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters vom 11.05.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 04.05.2017 (106 F 103/16) in Ziffer 2 (Ordnungsgeld) und Ziffer 4 (Kostenentscheidung) aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 3 UF 156/20

    Umgangspflicht des Vaters

    Es ist einem Elternteil deshalb zumutbar, auch unter Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitssphäre zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient (BVerfGE 121, 69 = FamRZ 2008, 845; OLG Hamm FamRZ 2018, 111).

    Dient der Umgang dem Kindeswohl ist es einem Elternteil - auch entgegen seinem Willen - zumutbar, zum Umgang mit dem Kind verpflichtet zu werden (OLG Hamm FamRZ 2018, 111).

  • OLG Brandenburg, 23.05.2018 - 13 UF 115/16
    Für die milder zwingenden Vollstreckungsmaßnahmen folgt aus dem Übermaßverbot die Beschränkung, die Umgangspflicht eines Elternteils nur dann ausnahmsweise zu vollstrecken, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, der erzwungene Umgang werde dem Kindeswohl dienen (BVerfGE 121, 69, 98 ff.; OLG Hamm, NJW 2017, 3455, Abs. 4).
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