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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 25.07.2017

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35621
OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17 (https://dejure.org/2017,35621)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2017 - 7 UF 133/17 (https://dejure.org/2017,35621)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 7 UF 133/17 (https://dejure.org/2017,35621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 2 Abs. 1; VersAusglG § 19
    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich gepfändeter und zur Einziehung übertragener Anrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich gepfändeter und zur Einziehung übertragener Anrechte

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich für gepfändete und zur Einziehung übertragene Anrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3606
  • MDR 2017, 1308
  • FamRZ 2018, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Dies ist bei einem gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrecht jedoch nicht der Fall, solange die Verwertung nicht tatsächlich erfolgt ist (vgl. OLG Stuttgart, 11 UF 273/12, FamRZ 2014, 391 (392)).

    Rn. 30 Das Oberlandesgericht Stuttgart geht in seiner Entscheidung vom 30. September 2013 (11 UF 273/12) davon aus, dass ein interner Wertausgleich anlässlich der Ehescheidung nicht durchführbar ist und das gepfändete Anrecht gegebenenfalls im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen ist.

    Rn. 40 Folgt man der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von sicherungsabgetretenen Forderungen, so sind jedoch die Argumentation und die Schlussfolgerungen des OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 30. September 2013 (11 UF 273/12) von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr gedeckt, soweit sich das OLG Stuttgart dabei auf eine weitgehende Gleichbehandlung von zur Sicherheit abgetretenen und gepfändeten Anrechten beruft.

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12

    Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 37 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 7. August 2013 (XII ZB 673/12, zitiert nach juris) für die Behandlung von sicherungshalber abgetretenen Anrechten nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs die Grundsätze seiner Entscheidung vom 6. April 2011 beibehalten.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Es liegt somit eine hierauf beschränkte Teilbeschwerde vor (BGH FamRZ 2011, 547).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 36 Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich hingegen in der Entscheidung vom 15. November 2011, 7 UF 1463/11, dafür ausgesprochen, zur Sicherung abgetretene Anrechte in Fortführung der noch zur Regelung des Versorgungsausgleichs vor Inkrafttreten des VersAusglG ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2011 (FamRZ 2011, 963) dem Versorgungsausgleich zu unterwerfen.
  • OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 36 Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich hingegen in der Entscheidung vom 15. November 2011, 7 UF 1463/11, dafür ausgesprochen, zur Sicherung abgetretene Anrechte in Fortführung der noch zur Regelung des Versorgungsausgleichs vor Inkrafttreten des VersAusglG ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2011 (FamRZ 2011, 963) dem Versorgungsausgleich zu unterwerfen.
  • OLG Stuttgart, 21.09.2012 - 15 UF 172/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines als Sicherheit abgetretenen Anrechts der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 34 Das OLG Stuttgart kommt daher in Übernahme und Fortführung der Rechtsprechung des OLG Stuttgart zu abgetretenen Anrechten (11 UF 19/12 und 15 UF 172/12, zitiert nach juris), sowie in Anlehnung an die Entscheidungen des Kammergerichts (17 UF 272/11, zitiert nach juris) und des OLG Hamm (9 UF 1/13, zitiert nach juris) zu dem Schluss, dass ein gepfändetes Anrecht ebenso wie ein abgetretenes Anrecht zwar dem Versorgungsausgleich grundsätzlich unterliege, jedoch die Frage, ob und wie ein solches Anrecht letztendlich auszugleichen ist, dem Verfahren auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten sei.
  • KG, 06.02.2012 - 17 UF 272/11

    Versorgungsausgleich: Teilung des vor Verfahrenseinleitung durch einen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 34 Das OLG Stuttgart kommt daher in Übernahme und Fortführung der Rechtsprechung des OLG Stuttgart zu abgetretenen Anrechten (11 UF 19/12 und 15 UF 172/12, zitiert nach juris), sowie in Anlehnung an die Entscheidungen des Kammergerichts (17 UF 272/11, zitiert nach juris) und des OLG Hamm (9 UF 1/13, zitiert nach juris) zu dem Schluss, dass ein gepfändetes Anrecht ebenso wie ein abgetretenes Anrecht zwar dem Versorgungsausgleich grundsätzlich unterliege, jedoch die Frage, ob und wie ein solches Anrecht letztendlich auszugleichen ist, dem Verfahren auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten sei.
  • OLG Hamm, 20.08.2013 - 9 UF 1/13

    Durchführung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 34 Das OLG Stuttgart kommt daher in Übernahme und Fortführung der Rechtsprechung des OLG Stuttgart zu abgetretenen Anrechten (11 UF 19/12 und 15 UF 172/12, zitiert nach juris), sowie in Anlehnung an die Entscheidungen des Kammergerichts (17 UF 272/11, zitiert nach juris) und des OLG Hamm (9 UF 1/13, zitiert nach juris) zu dem Schluss, dass ein gepfändetes Anrecht ebenso wie ein abgetretenes Anrecht zwar dem Versorgungsausgleich grundsätzlich unterliege, jedoch die Frage, ob und wie ein solches Anrecht letztendlich auszugleichen ist, dem Verfahren auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten sei.
  • OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11

    Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
    Rn. 33 Die Begründung eines durch Sicherungsrechte belasteten Anrechts sei dem Versorgungsausgleich als gesetzlichem Ausgleichssystem grundsätzlich fremd (so auch OLG Schleswig, 10 UF 322/11, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.07.2017 - 7 UF 133/17   

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https://dejure.org/2017,38585
OLG Nürnberg, 25.07.2017 - 7 UF 133/17 (https://dejure.org/2017,38585)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2017 - 7 UF 133/17 (https://dejure.org/2017,38585)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 7 UF 133/17 (https://dejure.org/2017,38585)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 336
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 5 S 9/19

    Schadensersatz gegen Drittschuldner wegen der Verletzung von …

    Dies ist bei einem gepfändeten Anrecht jedoch nicht der Fall, solange die Verwertung nicht tatsächlich erfolgt ist (OLG Nürnberg, Beschluss v. 25.07.2017 - 7 UF 133/17, juris).
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