Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - I-3 WF 124/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde eines Jugendamtes gegen seine Bestellung zum Amtsvormund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Hamborn, 17.07.2018 - 27 F 73/17
- OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - I-3 WF 124/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 348
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
Vormundschaftssache: Bestimmung des für die Amtsvormundschaft örtlich zuständigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Die Beschwerdeberechtigung des Jugendamtes Oberspreewald-Lausitz in seiner Eigenschaft als bestellter Vormund folgt aus § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2016 - 5 WF 191/16 - NJW-RR 2017, 389ff = FamRZ 2017, 812ff zit. nach juris Rz. 10 m.w.N.).2.Die Beschwerde ist indessen im Ergebnis unbegründet.a)Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nicht die Entlassung der Frau C. aus ihrem Amt als Vormund durch den Beschluss des Amtsgerichts vom 17.7.2018.Rn. 7 "Der Senat geht davon aus, dass die behördlichen Zuständigkeitsregeln die Bestellung eines danach unzuständigen Jugendamtes ausschließen und auch aus Gründen des Kindeswohls ein örtlich unzuständiges Jugendamt nicht bestellt werden kann (ebenso wohl OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 812 ff.).
Die §§ 42 b Abs. 4 Nr. 1 und insbesondere 88 a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII (auf die das OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 812 ff. hinweist) eröffnen für den Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung unter Berücksichtigung des Kindeswohls abweichend zu regeln.
- OLG Celle, 05.03.2018 - 17 UF 16/18
Vormundschaft; Amtsvormundschaft; Jugendamt; behördliche Zuständigkeit; Auswahl …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Ohne Rechtsfehler hat sich das Familiengericht gehindert gesehen, in Abweichung von der behördlichen - örtlichen - Zuständigkeitsregelung das örtlich demnach für den Jugendlichen nicht zuständige Jugendamt Duisburg zum Amtsvormund mit der Erwägung auszuwählen, es bestünde eine (eindeutig) größere räumliche Nähe dieses Jugendamtes zum Aufenthaltsort des Jugendlichen als des nach den behördlichen Zuständigkeitsregeln zuständigen Jugendamts des Kreises Oberspreewald-Lausitz.aa)Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.;… ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ;… Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an. - OLG Schleswig, 11.04.2016 - 14 UF 32/16
Kriterien für die Auswahl des Vormunds durch das Gericht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Ohne Rechtsfehler hat sich das Familiengericht gehindert gesehen, in Abweichung von der behördlichen - örtlichen - Zuständigkeitsregelung das örtlich demnach für den Jugendlichen nicht zuständige Jugendamt Duisburg zum Amtsvormund mit der Erwägung auszuwählen, es bestünde eine (eindeutig) größere räumliche Nähe dieses Jugendamtes zum Aufenthaltsort des Jugendlichen als des nach den behördlichen Zuständigkeitsregeln zuständigen Jugendamts des Kreises Oberspreewald-Lausitz.aa)Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.;… ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ;… Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an.
- OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01
Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Ohne Rechtsfehler hat sich das Familiengericht gehindert gesehen, in Abweichung von der behördlichen - örtlichen - Zuständigkeitsregelung das örtlich demnach für den Jugendlichen nicht zuständige Jugendamt Duisburg zum Amtsvormund mit der Erwägung auszuwählen, es bestünde eine (eindeutig) größere räumliche Nähe dieses Jugendamtes zum Aufenthaltsort des Jugendlichen als des nach den behördlichen Zuständigkeitsregeln zuständigen Jugendamts des Kreises Oberspreewald-Lausitz.aa)Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.;… ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ;… Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an. - OLG Schleswig, 18.02.2016 - 14 UF 12/16
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Ohne Rechtsfehler hat sich das Familiengericht gehindert gesehen, in Abweichung von der behördlichen - örtlichen - Zuständigkeitsregelung das örtlich demnach für den Jugendlichen nicht zuständige Jugendamt Duisburg zum Amtsvormund mit der Erwägung auszuwählen, es bestünde eine (eindeutig) größere räumliche Nähe dieses Jugendamtes zum Aufenthaltsort des Jugendlichen als des nach den behördlichen Zuständigkeitsregeln zuständigen Jugendamts des Kreises Oberspreewald-Lausitz.aa)Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.;… ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ;… Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an. - OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 5 WF 48/16
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Ohne Rechtsfehler hat sich das Familiengericht gehindert gesehen, in Abweichung von der behördlichen - örtlichen - Zuständigkeitsregelung das örtlich demnach für den Jugendlichen nicht zuständige Jugendamt Duisburg zum Amtsvormund mit der Erwägung auszuwählen, es bestünde eine (eindeutig) größere räumliche Nähe dieses Jugendamtes zum Aufenthaltsort des Jugendlichen als des nach den behördlichen Zuständigkeitsregeln zuständigen Jugendamts des Kreises Oberspreewald-Lausitz.aa)Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.;… ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ;… Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an.
- OLG Frankfurt, 22.04.2020 - 2 WF 97/20
Bindung des Familiengerichts an Zuständigkeitsregelung des § 88a SGB VIII
Vielmehr folgt er der Auffassung, wonach die Vorgaben des § 87 c SGB VIII und vorliegend des § 88 a Abs. 4 SGB VIII für die Familiengerichte grundsätzlich bindend sind (Oberlandesgerichts Celle Beschluss vom 06.03.2018 -17 UF 16/18- FamRZ 2018, 1246 f., OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.01.2019 -3 WF 124/18- ZKJ 2020, 32 ff.;… Lange in jurisPK-SGB VIII 2. Auflage 2018 Stand 22.07.2019 zu § 88 a SGB VIII Rn. 54 und zu § 87 c SGB VIII Rn. 66 ff., ebenso das vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsgutachten des DIJuF in JAmt 2020, 85 ff., grundsätzlich ebenso wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.2018 -16 UF 117/17- FamRZ 2019, 369 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.03.2019 - 5 UF 15/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1632 BGB
Antrag der Großeltern auf Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Büdingen, 19.12.2018 - 50 F 716/18
- OLG Frankfurt, 29.03.2019 - 5 UF 15/19
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2863
- FamRZ 2020, 348
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2019 - 5 UF 15/19
Grund hierfür ist, dass § 1632 Abs. 4 BGB das Kind vor einer Herausnahme aus einer Pflegefamilie zu Unzeit schützen will, und dass ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden soll (…BT-Drucksache 8/2788, S. 40, 52; BVerfG FamRZ 1989, 31). - OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18
Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2019 - 5 UF 15/19
Denn eine Verbleibensanordnung in Gestalt der Anordnung einer Rückführung des betroffenen Kindes kann nur dann noch ergehen, wenn im Zeitpunkt der über den entsprechenden Antrag zu treffenden Entscheidung nach wie vor ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt der Pflegeperson besteht (OLG Koblenz v. 20.8.2018 - 9 UF 247/18, juris).
- BVerfG, 27.07.2023 - 1 BvR 1242/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
Zwar ist das Oberlandesgericht nicht darauf eingegangen, dass teilweise ein zeitlicher Zusammenhang nicht nur zwischen der Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie (der hier vorliegt), sondern auch noch im Zeitpunkt der Verbleibensanordnung in Gestalt der Anordnung einer Rückführung des Kindes gegeben sein muss, der hier nicht vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. März 2019 - 5 UF 15/19 -, Rn. 9 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 07.06.2023 - 2 UF 19/23
Anordnung des Verbleibens eines Kindes in der Pflegefamilie bei Gefährdung des …
Zwischen der Herausnahme und der Einleitung des Rückführungsverfahrens muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (BGH FamRZ 2017, 208; OLG Braunschweig NZF am 2018, 419; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 348, HK-BGB/Kemper, 11. Aufl. 2021, BGB § 1632 Rn. 7). - OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 9 UF 41/23
Rückführungsanordnung eines Kindes in die Pflegefamilie; Inobhutnahme eines …
Es fehlt jedoch an dem notwendigen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen der Beendigung des Aufenthalts bei den Antragstellern und der Antragstellung auf Rückführung (vgl.: BGH…, Beschluss vom 16.11.2016, XII ZB 328/15, bei juris Rz. 19 mit ausführlicher Anmerkung Salgo, FamRZ 2017, 210; Heilmann/Fink, Praxiskomm. Kindschaftsrecht, 2. A.;… § 1632 BGB Rz. 41;… Erman/Döll, BGB, 16. A., § 1632 Rz. 26), und zwar selbst dann, wenn man es nicht für erforderlich hält, dass dieser zeitliche Zusammenhang auch im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehen muss (…so: Heilmann, Erman, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2018, 9 UF 247/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2019; 5 UF 15/19;… offen gelassen vom BGH, a.a.O.).
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