Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei Unterbringung eines betreuten Betroffenen in einer psychiatrischen Einrichtung für mehr als 1 Jahr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1831 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB, § 329 Abs 1 S 1 FamFG
Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei Unterbringung eines betreuten Betroffenen in einer psychiatrischen Einrichtung für mehr als 1 Jahr - IWW
§ 36 Abs. 3 GNotKG, § 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 76 Abs. 6 Satz 2 FamFG
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Begründungsanforderungen im Hinblick auf die Anordnung und Genehmigung einer Unterbringung für länger als ein Jahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1831 Abs. 1 Nr. 1 ; FamFG § 329 Abs. 1 S. 1
Voraussetzungen und Begründungsanforderungen im Hinblick auf die Anordnung und Genehmigung einer Unterbringung für länger als ein Jahr - datenbank.nwb.de
Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei Unterbringung eines betreuten Betroffenen in einer psychiatrischen Einrichtung für mehr als 1 Jahr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung für länger als ein Jahr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für eine Unterbringung für länger als ein Jahr
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 17.07.2023 - 17 XVII 890/15
- LG Ingolstadt, 08.09.2023 - 24 T 1137/23
- BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1657
- MDR 2024, 500
- FamRZ 2024, 805
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.2023 - XII ZB 219/23
Anforderungen an Begründung einer Unterbringung über gesetzliche Höchstgrenze …
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23
Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. November 2023 - XII ZB 219/23, MDR 2024, 112).Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschluss vom 8. November 2023 - XII ZB 219/23 - MDR 2024, 112 Rn. 12 f. mwN).
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des …
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23
Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23 mwN). - BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18
Unterbringungssache: Voraussetzung einer geschlossenen Unterbringung bei …
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23
Denn unter Bezugnahme auf das vom Amtsgericht eingeholte Sachverständigengutachten hat das Landgericht die derzeitige Situation rechtsbeschwerderechtlich beanstandungsfrei als für den Betroffenen lebensbedrohlich erachtet und damit die für eine Genehmigung der Unterbringung erforderliche ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib und Leben bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2019 - XII ZB 280/18 - FamRZ 2019, 552 Rn. 12 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- BGH, 09.10.2024 - XII ZB 253/24
Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Bekanntgabe des …
Dabei erfordert das Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2024 - XII ZB 458/23 - FamRZ 2024, 805 Rn. 9 mwN …und vom 8. November 2023 - XII ZB 219/23 - FamRZ 2024, 299 Rn. 13 mwN). - BGH, 15.01.2025 - XII ZB 517/24
Unterbringung eines an Schizophrenie Erkrankten bei erheblicher Selbstgefährdung
Rn. 10 cc) Schließlich hat sich der Fristablauf für die zulässige Zeit der zu genehmigenden Unterbringung grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. August 2024 - XII ZB 169/24 - FamRZ 2024, 1820 Rn. 13 mwN und vom 7. Februar 2024 - XII ZB 458/23 - FamRZ 2024, 805 Rn. 12 mwN). - BGH, 07.08.2024 - XII ZB 169/24
Unterbringungssache: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei Anordnung …
Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 - XII ZB 458/23 - FamRZ 2024, 805 Rn. 12 mwN). - OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 6 UF 205/24
Maximale Dauer freiheitsentziehender Unterbringung und Fixierung zur …
Die Prognose, welche Dauer für die Unterbringung erforderlich ist, ist regelmäßig auf der Grundlage des einzuholenden Sachverständigengutachtens vorzunehmen (zu § 329 FamFG: BGH, Beschluss vom 07. Februar 2024 - XII ZB 458/23 -, NJW 2024, 1657).
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