Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 10.01.1983 - 15 UF 59/82 U |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1585b; ZPO § 261
Verfahrensrecht; Rechtshängigkeit eines Unterhaltsantrages bei einer Stufenklage. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1585b
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtshängigkeit eines Zahlungsantrags; Klageerhebung; Stufeklage; Unterhalt
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 602
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80
Unbezifferte Mahnung
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.1983 - 15 UF 59/82
Die Erhebung einer Stufenklage mit zunächst unbeziffertem Zahlungsantrag genügt im allgemeinen, um die Rechtshängigkeit des sich aus der Auskunft ergebenden Unterhaltsanspruchs zu begründen (vgl. BGH NJW 1981, 1729, 1731 = BGHF 2, 597).
- KG, 28.06.2023 - 16 UF 11/23
Rückgriff UV-Kasse
Das ändert sich allerdings mit der Bezifferung: Die sofortige, mit der Zustellung des Stufenantrages eingetretene Rechtshängigkeit erfasst nur (noch) den nach der Auskunftserteilung bezifferten Unterhalt; die Rechtshängigkeit im Übrigen, hinsichtlich eventueller weiterer, von der Bezifferung nicht mit umfasster Unterhaltsanteile, entfällt rückwirkend (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 1983 - 15 UF 59/82, FamRZ 1983, 602 [bei juris LS 2] sowie Eckebrecht u.a., Verfahrenshandbuch Familiensachen [2. Aufl. 2010], § 1 Rn. 313;… Zöller/Greger, ZPO [34. Aufl. 2022], § 254 Rn. 1). - KG, 03.07.2023 - 16 UF 11/23
Anspruch einer Unterhaltsvorschussstelle auf übergegangenen Kindesunterhalt
Das ändert sich allerdings mit der Bezifferung: Die sofortige, mit der Zustellung des Stufenantrages eingetretene Rechtshängigkeit erfasst nur (noch) den nach der Auskunftserteilung bezifferten Unterhalt; die Rechtshängigkeit im Übrigen, hinsichtlich eventueller weiterer, von der Bezifferung nicht mit umfasster Unterhaltsanteile, entfällt rückwirkend (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 1983 - 15 UF 59/82, FamRZ 1983, 602 [bei juris LS 2] sowie Eckebrecht u.a., Verfahrenshandbuch Familiensachen [2. Aufl. 2010], § 1 Rn. 313;… Zöller/Greger, ZPO [34. Aufl. 2022], § 254 Rn. 1). - OLG Koblenz, 09.04.1985 - 13 WF 140/85
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 242; BVG § 44
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Scheidung und Unterhaltsvereinbarung nach altem Recht; Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem außergerichtlichen Unterhaltsvergleich. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 602
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
Der gesetzliche Unterhalt der Klägerin bemißt sich nach den Lebensverhältnissen der Parteien während der Ehe, insbesondere zu der Zeit der Scheidung (BGH FamRZ 1980, 770 = BGHF 2, 113). - BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
Spätere Änderungen der Einkommen sind also zu berücksichtigen, wenn sie nicht auf einer Änderung der bereits während der Ehe gegebenen Lebensstellung der Parteien beruhen (BGH FamRZ 1979, 692, 693 = BGHF 1, ). - BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 79/77
Witwenrente - Wiederaufleben - Anrechnung des Unterhaltsanspruchs - …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
Das entspricht der Zielsetzung der genannten Anrechnungsvorschrift in dem Bundesversorgungsgesetz: Danach wird der Witwe zugemutet, ihre Versorgung in erster Linie mit Unterhaltsansprüchen aus der zweiten Ehe zu bestreiten (vgl. BSGE 46, 193; 49, 131).
- BSG, 15.11.1979 - 11 RA 99/78
Witwenrente - Unterhaltsanspruch - Anrechnung der Rente auf den …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
Das entspricht der Zielsetzung der genannten Anrechnungsvorschrift in dem Bundesversorgungsgesetz: Danach wird der Witwe zugemutet, ihre Versorgung in erster Linie mit Unterhaltsansprüchen aus der zweiten Ehe zu bestreiten (vgl. BSGE 46, 193; 49, 131). - OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 6 UF 141/80
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
Die Berufung der Klägerin ist zulässig und begründet: Der Klägerin steht der geltend gemachte Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben zu (§ 242 BGB iVm Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des 1. Eherechtsreformgesetzes), da sie über die Höhe des Nettoeinkommens des Beklagten, und damit über den Umfang ihres Unterhaltsanspruchs ohne Verschulden im Ungewissen ist, während der Beklagte die erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 270, 274 mwN). - RG, 12.01.1911 - IV 721/09
Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau.
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.1982 - 13 UF 652/82
Dabei entscheiden Beruf, Einkommen und Vermögenslage beider Eheleute; auch die damals sicher voraussehbare künftige Entwicklung ist mit zu berücksichtigen, etwa eine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Gehaltserhöhung (RGZ 75, 124).
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