Rechtsprechung
| KG, 26.11.1986 - 18/15 UF 677/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 1585b, 1587f, 1587g, 1587k
Versorgungsausgleich; Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsrente; Berechnung der Ausgleichsrente bei schuldrechtlich auszugleichender Betriebsrente; Notwendigkeit der Beachtung einer Abweichung der bis zum Ende der Ehezeit fiktiv ermittelten und der tatsächlichen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsrente; Notwendigkeit der Beachtung einer Abweichung der bis zum Ende der Ehezeit fiktiv ermittelten und der tatsächlichen ruhegehaltsfähigen Dienstzeit; Methoden für die Anrechnung des bereits öffentlich-rechtlich ausgeglichenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.1985 - 148 F 8737/85
- KG, 26.11.1986 - 18/15 UF 677/86
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 287
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 2 UF 357/84
§ 308 ZPO findet auf das Verfahren über den schuldrechtlichen …
Auszug aus KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86
Ein derartiger Antrag war auch nicht erforderlich (OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 720).Wenn - wie vorstehend ausgeführt - der Antragsteller in gerichtlichen Verfahren seinen Ausgleichsrentenanspruch nicht einmal zu beziffern braucht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 720), wäre es widersprüchlich, wenn der Ausgleichsberechtigte die Folgen des Verzuges nur dadurch herbeiführen könnte, daß er von dem Ausgleichspflichtigen einen genauen Zahlungsbetrag fordern würde.
- BGH, 30.11.1983 - IVb ZR 31/82
Verzug mit der Erfüllung der Unterhaltspflichten eines Vaters für seine …
Auszug aus KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86
Dies bedeutet jedoch nicht, daß es ausnahmslos einer ziffernmäßigen Angabe bedurfte; vielmehr kommt es darauf an, daß nach dem Inhalt der Mahnung und nach den gesamten Umständen des Falles für den Unterhaltsschuldner klar ist, welchen genauen Unterhaltsbetrag der Gläubiger von ihm fordert (BGH FamRZ 1984, 163 = Ez- FamR BGB § 1613 Nr. 2 = BGHF 3, 1404). - OLG Köln, 07.02.1985 - 21 UF 172/84
Verzug der Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente
Auszug aus KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86
Zwar besteht ein Zahlungsanspruch für die Vergangenheit nur, wenn die Voraussetzungen des Verzuges oder der Rechtshängigkeit eingetreten sind; dies ergibt sich aus § 1587k Abs. 1 iVm § 1585b Abs. 2 BGB (BGH FamRZ 1985, 265 = BGHF 4, 660; OLG Köln FamRZ 1985, 403).
- BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84
Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem …
Auszug aus KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86
Der Möglichkeit, nunmehr auf den Antrag der Antragstellerin, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchzuführen, steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 (FamRZ 1986, 431) nicht entgegen. - BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80
Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86
Der Bundesgerichtshof hat dies für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost in dieser Weise entschieden (BGH FamRZ 1985, 363 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 14 = BGHF 4, 748). - OLG Koblenz, 08.02.1982 - 13 UF 304/81
Auszug aus KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86
Die Nichtbeachtung dieser Abweichung von den fiktiv nach § 1587a Abs. 2 Nr. 3 a) BGB zu ermittelnden Beträgen würde gegen die Vorschrift des § 1587g Abs. 2 S. 2 BGB verstoßen (s. auch OLG Koblenz FamRZ 1983, 607).
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85
Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente
Da der Berechtigte die begehrte Ausgleichsrente im gerichtlichen Verfahren nicht zu beziffern braucht, muß dasselbe auch für die Mahnung gelten (KG FamRZ 1987, 287, 289 m.w.N.;… Johannsen/Henrich/Hahne a.a.O. § 1587k Rdn. 3). - OLG Karlsruhe, 22.02.1989 - 18 UF 141/88
Scheidung; Vermögensausgleich; Vereinbarung; Gerichtliche; Genehmigung; …
Denn in Anlehnung an den in § 1585b Abs. 2 BGB aufgestellten Grundsatz ( § 1587k Abs. 1 BGB ) ist davon auszugehen, daß für den Regelfall, nämlich dann, wenn keine Mahnung vorausgegangen ist, der Ausgleichspflichtige erst ab Rechtshängigkeit des Antrags auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zur Zahlung einer Ausgleichsrente verpflichtet ist (vgl. KG, FamRZ 1987, 287, 289; OLG Hamm, FamRZ 1987, 290).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.11.1986 - 4 UF 251/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 287
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 18 UF 326/88
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Scheidung einer Ehe ; Anzuwendendes …
Bejaht worden ist ein Feststellungsinteresse bisher nur im Fall einer an sich durch Quasi-Splitting auszugleichenden Beamtenversorgung, die wegen Überschreitung des Höchstbetrags gemäß § 1587 b Abs. 5 i.V.m. § 1587 f Nr. 2 BGB teilweise in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fiel (BGH FamRZ 82, 42; OLG Köln, FamRZ 87, 287; vgl. ferner Johannsen/Henrich/Hahne, EheR, Rd.Nr. 21 zu § 1587 f BGB; Münch.Komm./Maier, Ergänzungsband, Rd.Nr. 9 zu § 1587 f BGB;… Soergel/Vorwerk, 12. Aufl., Rd.Nr. 7 vor § 1587 f; Borth Versorgungsausgleich, S. 308 f; Rotax MDR 84, 621 ff).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".