Rechtsprechung
| KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 1601 ff; BSHG §§ 90, 91; ZPO §§ 51, 265
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers; eigenes rechtliches Interesse; Klage auf Unterhalt in gewillkürter Prozeßstandschaft nach Überleitung der ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßstandschaft; Unterhalt; Unterhaltsklage; Übergang; Anspruch; Sozialhilfeträger
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 300
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (17)
- BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84
Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Das Erfordernis des eigenen rechtlichen Interesses des Ermächtigten an der Prozeßführung hat die Aufgabe, der mißbräuchlichen Nutzung der Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung eines fremden Rechts in gewillkürter Prozeßstandschaft entgegenzuwirken; vor allem soll verhindert werden, daß durch eine Verschiebung der Parteirollen der Rechtsinhaber sich Vorteile verschafft, die er nicht hätte, wenn er selbst klagen müßte (Tausch der Parteistellung zu der Erlangung von der Prozeßkostenhilfe und der Zeugenstellung in eigener Sache sowie zu der Abwälzung der Kostentragungspflicht auf den mittellosen Ermächtigten im Falle des Unterliegens, vgl. BGH NJW 1986, 850, 851;… Rosenberg/Schwab, aaO S.Der Senat berücksichtigt dabei, daß der Bundesgerichtshof in neuerer Zeit ein eigenes schutzwürdiges Interesse (was weniger ist als ein eigenes rechtliches Interesse) des Ermächtigten an der Durchsetzung des fremden Rechts hat genügen lassen (BGH NJW 1986, 423
; 1986, 850, 851), und ein solches schutzwürdiges Interesse darin begründet sein kann, daß der Prozeßstandschafter wegen seiner größeren Sachnähe den Rechtsstreit besser als der fremde Gläubiger führen kann (BGH NJW 1986, 423).Ob das Interesse des Prozeßstandschafters schutzwürdig ist, hängt auch davon ab, inwieweit die berechtigten Belange der beklagten Partei beeinträchtigt werden (BGH NJW 1986, 850, 851;… Stein/Jonas, aaO vor § 50 Anm. II 7).
- KG, 05.11.1981 - 15 UF 3087/81
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Auch nach der Überleitung seines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe kann der Unterhaltsberechtigte für die Zukunft Zahlung an sich verlangen (BGH FamRZ 1982, 23, 25 = BGHF 2, 813; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058, 1059; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; OLG Bamberg FamRZ 1981, 1097, 1098; KG FamRZ 1982, 427, 428;… Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3034;… Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl.Diese hat allerdings dem Rechtsübergang grundsätzlich durch Umstellung ihres bisherigen Antrages Rechnung zu tragen
; sie muß nunmehr die Verurteilung der beklagten Partei zu der Leistung an den Nachfolger im Recht beantragen (BGH NJW 1986, 3206, 3207; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; KG FamRZ 1982, 427, 428;… Baumbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 265 Anm. 3 b;… Stephan in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 265 Rdn. 8;… Göppinger/Wax, aaO Rdn. 3033).Dieser als herrschend anzusehenden Rechtsmeinung folgend wird für Fälle der vorliegenden Art das rechtliche Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung der vor der Klageerhebung auf den Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsansprüche verneint, und die Klage, soweit sie in gewillkürter Prozeßstandschaft erhoben worden ist, für unzulässig erachtet, weil der in der Vergangenheit vorhanden gewesene Unterhaltsbedarf des Ermächtigten durch Sozialhilfeleistungen gedeckt worden sei, und weil die Erfüllung der auf den Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsrückstände dem Ermächtigten keinerlei Vorteil bringe, sowie die Nichtzahlung dieser Unterhaltsrückstände ihm nicht nachteilig sei (KG FamRZ 1982, 427, 428; Häberle in Soergel, BGB 12. Aufl. § 1607 Rdn. 6; Göppinger/Wax, aaO Rdn. 3043; Seetzen, NJW 1978, 1350, 1353; a.A.
- BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85
Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer …
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Diese hat allerdings dem Rechtsübergang grundsätzlich durch Umstellung ihres bisherigen Antrages Rechnung zu tragen; sie muß nunmehr die Verurteilung der beklagten Partei zu der Leistung an den Nachfolger im Recht beantragen (BGH NJW 1986, 3206, 3207; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; KG FamRZ 1982, 427, 428;… Baumbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 265 Anm. 3 b;… Stephan in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 265 Rdn. 8;… Göppinger/Wax, aaO Rdn. 3033).Erfolgt keine Umstellung des Klageantrages, so ist die Klage nicht wegen fehlender Prozeßführungsbefugnis unzulässig, sondern wegen fehlender Sachbefugnis (Aktivlegitimation) unbegründet (BGH NJW 1986, 3206, 3207).
- BGH, 27.06.1985 - I ZR 136/83
Unterbrechung der Verjährung durch klageweise Geltendmachung einer gepfändeten …
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
a) Diese ist nach herrschender Ansicht verfahrensrechtlich grundsätzlich zulässig (statt vieler RGZ 91, 390, 395 ff; BGH NJW 1983, 1559, 1561; 1986, 423; Baumbach/Hartmann, aaO Grundz.Der Senat berücksichtigt dabei, daß der Bundesgerichtshof in neuerer Zeit ein eigenes schutzwürdiges Interesse (was weniger ist als ein eigenes rechtliches Interesse) des Ermächtigten an der Durchsetzung des fremden Rechts hat genügen lassen (BGH NJW 1986, 423; 1986, 850, 851), und ein solches schutzwürdiges Interesse darin begründet sein kann, daß der Prozeßstandschafter wegen seiner größeren Sachnähe den Rechtsstreit besser als der fremde Gläubiger führen kann (BGH NJW 1986, 423).
- BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76
Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit - …
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Mehrheitlich wird ein eigenes rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Prozeßführung gefordert, welches nur dann vorliege, wenn die Entscheidung die eigene Rechtslage des Ermächtigten beeinflußt (RGZ 91, 390, 395, 396; 166, 218, 238; BGHZ 4, 153, 165; BGH NJW 1978, 1375, 1376; 1979, 924, 925; 1981, 2640; Baumbach/Hartmann, aaO Grundz.Ein eigenes rechtliches Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung einer fremden Forderung wird beispielsweise dann bejaht, wenn er für den Bestand der Forderung einstehen muß (BGH NJW 1979, 924, 925).
- RG, 05.01.1918 - V 279/17
Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
a) Diese ist nach herrschender Ansicht verfahrensrechtlich grundsätzlich zulässig (statt vieler RGZ 91, 390, 395 ff; BGH NJW 1983, 1559, 1561; 1986, 423; Baumbach/Hartmann, aaO Grundz.Mehrheitlich wird ein eigenes rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Prozeßführung gefordert, welches nur dann vorliege, wenn die Entscheidung die eigene Rechtslage des Ermächtigten beeinflußt (RGZ 91, 390, 395, 396; 166, 218, 238; BGHZ 4, 153, 165; BGH NJW 1978, 1375, 1376; 1979, 924, 925; 1981, 2640; Baumbach/Hartmann, aaO Grundz.
- OLG Celle, 17.07.1979 - 18 UF 1/79
Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes ; Forderung von Unterhalt für die …
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Auch nach der Überleitung seines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe kann der Unterhaltsberechtigte für die Zukunft Zahlung an sich verlangen (BGH FamRZ 1982, 23, 25 = BGHF 2, 813; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058, 1059; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; OLG Bamberg FamRZ 1981, 1097, 1098; KG FamRZ 1982, 427, 428;… Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3034; Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl.OLG Hamm FamRZ 1979, 1058 mit der Begründung, auch nach der Überleitung seiner Unterhaltsansprüche habe der Ermächtigte ein eigenes rechtliches Interesse an der gerichtlichen Klärung des ihm verbliebenen "Stammrechts«).
- OLG Düsseldorf, 10.03.1981 - 6 UF 211/80
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Auch nach der Überleitung seines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe kann der Unterhaltsberechtigte für die Zukunft Zahlung an sich verlangen (BGH FamRZ 1982, 23, 25 = BGHF 2, 813; OLG Hamm FamRZ 1979, 1058, 1059; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; OLG Bamberg FamRZ 1981, 1097, 1098; KG FamRZ 1982, 427, 428;… Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 3034;… Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl.Diese hat allerdings dem Rechtsübergang grundsätzlich durch Umstellung ihres bisherigen Antrages Rechnung zu tragen
; sie muß nunmehr die Verurteilung der beklagten Partei zu der Leistung an den Nachfolger im Recht beantragen (BGH NJW 1986, 3206, 3207; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697, 698; KG FamRZ 1982, 427, 428;… Baumbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 265 Anm. 3 b;… Stephan in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 265 Rdn. 8;… Göppinger/Wax, aaO Rdn. 3033). - BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78
Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der …
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
d) Nach alledem kann dahingestellt bleiben, ob die in dem Schreiben der Stadt M. vom 14. Juli 1987 ausgesprochene Ermächtigung etwa als Inkassozession aufzufassen ist, und auch deshalb gegen die Zulässigkeit der Klage Bedenken nicht zu erheben sind (vgl. BGH NJW 1980, 991). - BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87
Das in dem Rechtsstreit des Prozeßstandschafters ergangene Urteil bewirkt für und gegen den Rechtsinhaber Rechtskraft (BGH NJW 1957, 1635; 1980, 2461, 2463;… Thomas/Putzo, aaO § 51 Anm. 4 b bb;… Vollkommer, aaO vor § 50 Rdn. 54). - BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
- BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51
Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots …
- BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog. …
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
- OLG Bamberg, 25.05.1981 - 7 WF 19/81
- RG, 10.03.1941 - V 35/40
1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen …
- OLG Hamm, 19.08.1994 - 5 UF 68/94
Prozeßführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten bei Bezug von Sozialhilfe
Ob in Fällen der vorliegenden Art die gewillkürte Prozessstandschaft zulässig ist, ist umstritten (u.a. dagegen: OLG Hamburg, FamRZ 1988, 843 sowie FamRZ 1990, 417, 418; OLG Hamm, 2. Familiensenat, FamRZ 1990, 1369, 1370; Seetzen, NJW 1978, 1350, 1353;… Scholz, aaO. S. 5; dafür: erkennender Senat, FamRZ 1979, 1058 ; KG FamRZ 1988, 300 ).Ob die von der Gegenmeinung (KG, FamRZ 1988, 300, 301) als Argument angeführte größere Sachnähe des Hilfeempfänge s die Beiahung der gewillkürten Prozessstandschaft rechtfertigt, mag zweifelhaft sein.
Zweifelhaft mag ebenfalls sein, ob die Zulässigkeit der Prozessstandschaft pauschal ohne Berücksichtigung des Einzelfalls lediglich aus Gründen der Prozessökonomie bejaht werden kann (vgl. OLG Hamm, 5. Familiensenat, FamRZ 1979, 1058 ; KG, FamRZ 1988, 300, 302).
- OLG Düsseldorf, 17.03.1994 - 7 WF 7/94
Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen
Diese Argumente erscheinen dem Senat angesichts der praktischen Probleme und des Erfordernisses gegebenenfalls doppelter Prozessführung und in Kenntnis des schon wegen der fehlenden Haushaltsmittel überhaupt nicht behebbaren Mangels der Sozialhilfeträger an fachkundigen Personal zur Führung einer größeren Anzahl von Unterhaltsprozessen als überzogen und verfehlt und insgesamt nicht stichhaltig, zumal sie ein unlauteres Verhalten der Sozialhilfeträger unterstellen, das bei näherer, allerdings generalisierender Betrachtung und Bewertung der Motive nicht vorliegt (so auch eingehend KG, FamRZ 1988, 300, 302).Eine unlautere Ausnutzung steht nach Auffassung des Senats in den Fällen der vorliegenden Art aber gerade regelmäßig nicht in Rede (so auch KG, FamRZ 1988, 300, 302), was allerdings (wie bei der Rückabtretung) nicht ausschließt, dass aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalles eine andere Beurteilung möglich ist und auch notwendig sein kann.
- OLG Hamburg, 25.10.1989 - 7 WF 106/89
Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche
Ein solches Interesse setzt voraus, dass die begehrte Entscheidung die eigene Rechtslage des Prozessführenden beeinflusst (BGH, NJW 1981, 2644; Kammergericht, FamRZ 1982, 427; Kammergericht, FamRZ 1988, 300 ff., 301 m.w.N.).Im Gegensatz zu einer neuerdings vom Kammergericht (FamRZ 1988, 300 ff., 301 f.) ergangenen Entscheidung hält dieser Senat wie schon zuvor der 1. Familiensenat (…vgl. aaO.) dieses Hanseatischen Oberlandesgerichts mit der überwiegend vertretenen Rechtsauffassung daran fest, dass auf das Kriterium des eigenen schutzwürdigen Interesses des Ermächtigten zur Geltendmachung des übergeleiteten Anspruchs im eigenen Namen nicht verzichtet werden kann.
- OLG Köln, 31.01.1994 - 10 WF 292/93
Keine Prozeßstandschaft für Unterhaltsansprüche, die nach neuem Recht auf das …
Nach verbreiteter Ansicht (KG FamRZ 1988, 300; OLG Hamm - 10. Senat - FamRZ 1989, 506;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., vor § 50 Rdn. 49) hängt die Zulässigkeit der Klage bei der hier zu beurteilenden Sachlage von einem eigenen rechtlichen Interesse des unterhaltsberechtigten Hilfeempfängers an der Prozeßführung grundsätzlich nicht ab, weil die Befürchtung des Rechtsmißbrauchs, die für die Herausbildung des Erfordernisses des Prozeßführungsinteresses bei gewillkürter Prozeßstandschaft maßgebend gewesen sei, im Falle der Ermächtigung durch den Träger der Sozialhilfe im allgemeinen nicht zum Tragen komme. - OLG Nürnberg, 05.09.1994 - 10 UF 1827/94
Fortsetzung des Rechtsstreits bei Übergang des Unterhaltsanspruchs nach …
Der Rechtsvorgänger behält daher weiter seine Prozeßführungsbefugnis und darf den Rechtsstreit als Partei im eigenen Namen, in sogenannter Prozeßstandschaft, weiterführen (vgl. BGH in NJW 1986, 3206 ff.; KG in FamRZ 1988, 300 ff.; Münchner Kommentar, ZPO , RN 54 zu § 265 ZPO ;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann/ZPO, 52. Auflage RN 16 zu § 265 ZPO ). - OLG Köln, 17.08.1994 - 26 WF 134/94
Gewährung von Prozeßkostenhilfe auch im Falle eines Antragstellers, dem der …
Rn. 12 Ist die Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen seitens des Sozialhilfeträgers danach nicht als rechtsmißbräuchliches Vorschieben einer armen Partei zu beurteilen, so stellt sich dies weder als ein Umgehungsver-fahren dar, das dem Begehren von Prozeßkostenhilfe das Rechtsschutzbedürfnis nähme, noch als mutwilliges Prozessieren im Sinne von § 114 ZPO (im Ergebnis ebenso, zum Teil noch für die Rechtssituation vor der Neufassung von § 91 BSHG: KG FamRZ 88, 300; OLG Stuttgart FamRZ 94, 384; Kalthoener-Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz 38). - OLG Hamm, 28.07.1994 - 2 WF 195/94
Klagebefugnis hinsichtlich übergegangener Unterhaltsansprüche
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine derartige gewillkürte Prozessstandschaft mangels schutzwürdigen Interesses der Klägerin an der Einziehung der Forderung unzulässig ist (FamRZ 1990, 1369 f.; ebenso KG, FamRZ 1982, 427; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 843; a. A. KG, FamRZ 1988, 300 ). - OLG Koblenz, 31.05.1994 - 15 UF 98/94
Erwerbstätigenbonus und Vorwegabzug berufsbedingter Aufwendungen
Die Gründe, die vor der Änderung des Bundessozialhilfegesetzes dafür sprachen, eine gewillkürte Prozessstandschaft in bezug auf Unterhaltsansprüche zuzulassen, die vor Klageerhebung im Wege der Überleitungsanzeige auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen waren (vgl. dazu KG, FamRZ 1988, 300 ), haben nach Auffassung des Senats auch für die gesetzliche Neuregelung - Anspruchsübergang kraft Gesetzes - Gültigkeit. - OLG Saarbrücken, 14.12.1993 - 6 WF 84/93
Zur Frage der Mutwilligkeit i.S.d. Rechtes der Prozeßkostenhilfe bei …
Insoweit bedürfte es daher zur klageweisen Verfolgung des hier in Rede stehenden Anspruchs durch die Antragstellerin selbst weder der in dem angefochtenen Beschluß angesprochenen (treuhänderischen) Rückübertragung des Anspruchs von dem Sozialhilfeträger auf die Antragstellerin noch einer in ihrer rechtlichen Zulässigkeit höchst umstrittenen Ermächtigung der Antragstellerin zur Geltendmachung des Anspruchs, der sog. "gewillkürten Prozeßstandschaft" (gegen die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Überleitungs/-Übergangsfällen etwa: Seetzen , NJW 78, 1350, 1353;… Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rz. 3033, 3043; OLG Hamburg, 1. FamS., FamRZ 88, 843; OLG Hamburg, 7. FamS., FamRZ 90, 417; Schellhorn/Schellhorn, FuR 93, 269 f; wohl auch: Strohal, DAVorm 93, 1038; a. A.: OLG Hamm, NJW-RR 91, 776: KG FamRZ 88, 300;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz. 38 jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 10.08.1994 - 27 WF 81/94
PKH für Unterhaltsberechtigten trotz Forderungsübergang auf Sozialamt
Die Rückübertragung zum Zweck der prozessualen Durchsetzung durch den ursprünglichen Rechtsinhaber ist in der Regel nicht rechtsmißbräuchlich, sondern prozeßökonomisch, da im Rahmen der Prüfung der zukünftigen noch nicht übergegangenen Unterhaltsansprüche die bereits fälligen Unterhaltsansprüche mitgeprüft werden können (so auch OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; KG FamRZ 1988, 300 für den Fall der gewillkürten Prozeßstandschaft). - OLG Saarbrücken, 01.07.1994 - 6 WF 54/94
Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers bei …
- OLG Koblenz, 03.05.1994 - 15 UF 98/94
Berufung gegen die gerichtliche Festsetzung des Trennungsunterhalts; Bestimmung …
- OLG Hamm, 31.08.1988 - 10 WF 398/88
Erfolgsaussicht einer Klage auf Trennungsunterhalt; Beginn und Umfang der …
- OLG Köln, 03.02.1994 - 10 WF 15/94
Prozesskostenhilfe für ein Unterhaltsbegehren bei Übergang eines Teils der …
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