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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1463
BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88 (https://dejure.org/1988,1463)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88 (https://dejure.org/1988,1463)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1988 - BReg. 3 Z 99/88 (https://dejure.org/1988,1463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung; Pflegervergütung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 136
  • FamRZ 1989, 214
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
    Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGHZ 43, 289,292; 47, 58,65 f. ..).«.
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
    Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGHZ 43, 289,292; 47, 58,65 f. ..).«.
  • KG, 23.02.1988 - 1 W 2017/87

    Vergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger; Vormund; Geschäftsführung; Mangelhaft

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
    Zur Verwirkung des (Erst-)Beschwerderechts im Falle der Festsetzung der Vergütung für einen Vormund vgl. ferner Kammergericht (Beschluß Ä 1 W 2017/87 Ä v. 23.2.88, in OLGZ 1988, 281).
  • OLG Frankfurt, 23.11.1992 - 20 W 305/91

    Ermessensentscheidung und pflichtgemäße Ermessensausübung eines Gerichts

    Dies gilt nicht nur für die Frage der Mehrwertsteuer, die bei der Bemessung der Vergütung einzubeziehen ist (Senatsbeschlüsse 20 W 429/81 vom 28.08.1981; 20 W 325/83 vom 06.02.1984; 20 W 439/86 vom 19.08.1987; BayObLG Rpfleger 84, 356; 87, 67; FamRZ 89, 214;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960 Rn. 26), sondern auch dafür, daß die Vergütung von Konkursverwaltern oder Testamentsvollstreckern nicht maßgeblich sein kann (…Möhring/Beisswingert/Klingelhöffer, a.a.O., S. 211; BayObLG Rpfleger 81, 111; Senatsbeschluß 20 W 83/84 vom 23.03.1984).

    Auch können bestimmte Prozentsätze des verwalteten Vermögens nicht direkt, sondern nur als Kontrolle für das ausgeübte Ermessen herangezogen werden (Senatsbeschlüsse 20 W 267/88 vom 13.03.1989; 20 W 446/88 vom 10.03.120 W 325/83 vom 06.02.1984; 20 W 439/86 vom 19.08.1987; BayObLG Rpfleger 84, 356; 87, 67; FamRZ 89, 214;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960 Rn. 26), sondern auch dafür, daß die Vergütung von Konkursverwaltern oder Testamentsvollstreckern nicht maßgeblich sein kann (…Möhring/Beisswingert/Klingelhöffer, a.a.O., S. 211; BayObLG Rpfleger 81, 111; Senatsbeschluß 20 W 83/84 vom 23.03.1984).

    Auch können bestimmte Prozentsätze des verwalteten Vermögens nicht direkt, sondern nur als Kontrolle für das ausgeübte Ermessen herangezogen werden (Senatsbeschlüsse 20 W 267/88 vom 13.03.1989; 20 W 446/88 vom 10.03.120 W 439/86 vom 19.08.1987; BayObLG Rpfleger 84, 356; 87, 67; FamRZ 89, 214;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960 Rn. 26), sondern auch dafür, daß die Vergütung von Konkursverwaltern oder Testamentsvollstreckern nicht maßgeblich sein kann (…Möhring/Beisswingert/Klingelhöffer, a.a.O., S. 211; BayObLG Rpfleger 81, 111; Senatsbeschluß 20 W 83/84 vom 23.03.1984).

  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 176/92

    Unzureichende Ermittlungen des Beschwerdegerichts zur Vergütung des Pflegers - …

    In welchem Ausmaß diese einzelnen Bewertungsmerkmale die Höhe der Vergütung bestimmen oder mitbestimmen, kann je nach den Umständen des Falles verschieden sein (BayObLG, FamRZ 1989, 214, 215 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1990, 184, 185).

    Dann hat der hierfür erbrachte Zeitaufwand bei der Bemessung einer Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben (BayObLG, NJW-RR 1986, 497, 498; 1989, 136, 137; BayObLG bei Plötz, Rpfleger 1991, 353, 355; vgl. auch den Sonderfall BayObLGZ 1990, 184, 187).

    Auch soweit das nicht der Fall ist, wäre zu prüfen gewesen, wovon die Betroffene ihren Lebensunterhalt bestreitet und inwieweit das ihr verbliebene Vermögen hierzu benötigt wird (vgl. zur Rendite aus landwirtschaftlichem Grundbesitz BayObLG, FamRZ 1989, 214, 215;… auch MünchKomm/Schwab, BGB , 3. Aufl., § 1836 Rdn. 7).

  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z BR 114/92

    Vergütung eines Rechtsanwaltes als Pfleger

    In welchem Ausmaß diese einzelnen Bewertungsmerkmale die Höhe der Vergütung bestimmen oder mitbestimmen, kann je nach den Umständen des Falles verschieden sein (BayObLG FamRZ 1989, 214 /215 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1990, 184/185).

    Hingegen unterliegt weder die Angemessenheit noch die Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 214 /216).

    Ebenso fehlen Feststellungen, inwieweit das landwirtschaftliche Vermögen des Betroffenen mit Verbindlichkeiten belastet ist und welche Rendite es abwirft (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 214 /215;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1836 Rn. 7).

  • LG Berlin, 04.09.1998 - 87 T 600/97
    Diese Grundsätze gelten auch, soweit Gegenstand des Verfahrens die Bewilligung einer Pfleger- bzw. Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen (vgl. KG OLGZ 1988, 281; BayObLG NJW-RR 1989, 136; OLG Frankfurt/M. Rpfleger 1960, 255) oder nach dem ZSEG zu beurteilende Leistungen aus der Landeskasse sind (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1986, 419; OLG Nürnberg JurBüro 1980, 1552; LG Kiel Rpfleger 1996, 346 mit zustimmender Anmerkung Döring).

    Die Beschwerdebefugnis kann verwirkt sein, wenn die unangemessen späte (sog. Zeitmoment) Einlegung des Rechtsmittels als mißbräuchlich erscheint, weil die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Rechtszustand infolge Ausbleibens der Beschwerde als endgültig angesehen haben und ansehen durften (sog. Umstandsmoment, vgl. BGH NJW 1965, 1532; BayObLG NJW-RR 1989, 136).

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Der Zeitablauf allein genügt auch in einem Verfahren, in dem wie hier mehrere Betroffene mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind, nicht, die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis als verfahrensrechtlich verwirkt anzusehen (vgl. BayObLGZ 1963, 65, 66; BayObLG NJW-RR 1989, 136, 137;… Jansen FGG 2. Aufl. § 21 Rn. 20;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 98).
  • BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00

    Geburtsort in Kasachstan im Familienbuch

    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall das Zuwarten als unangemessen und die spätere Einlegung des Rechtsmittels als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 136/137;… Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 1417 m.w.Nachw.) liegen nicht vor.
  • OLG Köln, 17.02.1999 - 2 Wx 62/98

    Beschwerde gegen die Bewilligung einer Nachlaßpflegervergütung

    Dem Gericht der weiteren Beschwerde ist es dagegen verwehrt, bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung der Tatsacheninstanz die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Vergütung zu überprüfen und die Vergütung nach eigenem Ermessen festzusetzen (BayObLG, NJW-RR 1989, 136 f. (137); KG, OLGZ 1981, 176 ff. (178 f.)).
  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 334/99

    Zur Kostenerstattung durch den Beschwerdeführer bei Rücknahme einer von Anfang an …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob das Gesetz für eine Ermessensausübung überhaupt Raum gibt, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten hat, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Betracht gelassen hat (BGH FamRZ 1990, 1097/1098; BayObLG FamRZ 1989, 214/216;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

    Soweit die Beteiligte zu 2) für die Führung des Rechtsstreits 20 O 266/89 LG Köln und für die Vertretung der unbekannten Erben in dem Zwangsversteigerungsverfahren 7 K 119/84 AG Offenbach - beide Verfahren gehörten zum Wirkungskreis der Nachlaßpflegschaft - Gebühren nach der BRAGO als Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 und 3 BGB) gefordert und auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln vom 31.03.1993 erhalten hat, wurde dies vom Landgericht ersichtlich in der Form berücksichtigt, daß Leistung und Zeitaufwand der Beteiligten zu 2) in diesen Verfahren als Aufwendungsersatz abgegolten sind und bei der Bemessung der Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben haben (BayObLG NJW-RR 1986, 497 und 1989, 136 = FamRZ 1989, 214; BayObLG Rpfleger 1994, 336 Ls;… Palandt/Edenhofer aaO § 1960 Rn. 26)., Dies schließt jedoch nicht aus, daß die Beteiligte zu 2) für diejenigen Tätigkeiten, für die sie keinen Aufwendungsersatz verlangt hat, eine Vergütung beanspruchen kann (…vgl. Leipold in MünchKommBGB aaO § 1960 Rn. 65;… Palandt/Diederichsen aaO § 1835 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von …

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  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

  • OLG Zweibrücken, 11.11.1996 - 3 W 183/96
  • BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97

    Verwirkung des Beschwerderechts in einem Verfahren zur Übertragung der …

  • OLG Braunschweig, 21.10.1993 - 2 W 108/93
  • LG Stuttgart, 16.04.1999 - 10 T 324/98
  • BayObLG, 20.12.1990 - 1a BReg Z 69/90

    Voraussetzungen der Zahlung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger; Umfang der …

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