Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.04.1990 - 16 WF 41/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 468
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual …
Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (…vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036;… BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33;… Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12;… auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46;… Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831). - OLG Hamburg, 13.03.2013 - 7 WF 21/13
Verfahrenswertfestsetzung: Bemessung des Streitwertes bei freiwilliger Zahlung …
Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist insoweit eindeutig und unterscheidet nicht danach, ob der Anspruch auf künftige Zahlung des Unterhalts deswegen erhoben wird, weil der Anspruchsverpflichtete den laufenden Unterhalt nicht bezahlt oder seine Unterhaltspflicht bestreitet, oder deswegen, weil der Anspruchsberechtigte sich trotz Leistung des laufenden Unterhalts durch Titulierung des Anspruchs die Möglichkeit verschaffen will, bei einer künftig etwa ausbleibenden Leistung sogleich die Zwangsvollstreckung betreiben zu können (siehe zum aktuellen Stand der Rechtsprechung etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.08.1995, Az. 2 WF 75/95; OLG Celle…, Beschluss vom 01.10.2002, Az. 10 WF 251/02, veröffentlicht in FamRZ 2003, S. 465 f., 466; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.04.1990, Az. 16 WF 41/90;… siehe auch Heinrich in Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 3 ZPO Rdnr. 35 unter "Titulierungsinteresse"). - OLG Bamberg, 29.04.1992 - 2 WF 50/92
Gebührenstreitwert im Unterhaltsrechtsstreit; Unterscheidung zweier …
OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 468 [OLG Karlsruhe 24.04.1990 - 16 WF 41/90] = KostRspr.
- OLG Naumburg, 27.08.2002 - 8 WF 165/02
Streitwertabzug bei freiwilligen Unterhaltszahlungen; Auswirkungen auf …
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts müssen freiwillig geleistete Unterhaltszahlungen des Unterhaltsschuldners von diesen Beträgen nicht abgerechnet werden (vergl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 468). - LAG Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 5 Ta 236/10
Streitwert - Wiederkehrende Leistungen - Titulierung des monatlichen …
Rn. 4 "Werden bei der Unterhaltsklage freiwillig gezahlte Leistungen einbezogen, ist nach dem bezifferten Antrag zu bewerten (Bamberg JurBüro 89, 1604; München FamRZ 90, 778: Karlsruhe FamRZ 91, 468; Braunschweig NJW-RR 96, 256; Schneider MDR 89, 389), sofern in diesen die freiw Leistungen nicht ledigl klarstellend aus sprachl Gründen einbezogen sind (Frankfurt AnwBI 82, 198; Bamberg JurBüro 88, 1358; 93, 110; Brandenburg JurBüro 96, 589; München FamRZ 98, 573)". - OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97
Streitwert; Unterhalt; Rückstände
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