Rechtsprechung
| OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren; Anspruch des Kindes gegen den leiblichen Vater auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf ; Leistungsfähigkeit des Vaters; Versagung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 03.09.1997 - 10 W 918/97
- AG Bautzen, 20.04.1998 - 6 C 1926/96
- OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 571
- FamRZ 1999, 303
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70
Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Richtig ist, daß das Kind nach rechtskräftiger Feststellung seiner nichtehelichen Abstammung und dadurch wirksam werdenden Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater gegen diesen in analoger Anwendung des § 1610 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf erlangt (BGHZ 57, 229, 236 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] ; 103, 160, 162), [BGH 27.01.1988 - IVb ZR 12/87] der wegen § 1615 d BGB a.F. nicht den Beschränkungen des § 1613 Abs. 2 BGB unterliegt (…Palandt-Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1615 d Rdnr. 1; a.A. insoweit OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1591). - BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 12/87
Kostenersatz bei Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Richtig ist, daß das Kind nach rechtskräftiger Feststellung seiner nichtehelichen Abstammung und dadurch wirksam werdenden Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater gegen diesen in analoger Anwendung des § 1610 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf erlangt (BGHZ 57, 229, 236 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] ; 103, 160, 162), [BGH 27.01.1988 - IVb ZR 12/87] der wegen § 1615 d BGB a.F. nicht den Beschränkungen des § 1613 Abs. 2 BGB unterliegt (…Palandt-Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1615 d Rdnr. 1; a.A. insoweit OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1591). - OLG Dresden, 03.09.1997 - 10 W 918/97
Anfechtung der Entscheidung über die Erstattung von Mehrkosten der Anreise eines …
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Sein derzeitiger Aufenthalt ist nicht bekannt; schon zum Termin am 10. Januar 1997 reiste er aus Rußland an (vgl. Senatsbeschluß vom 3. September 1997 - 10 W 918/97 = Bl. 59/62 dA).
- OLG Bamberg, 23.05.1995 - 2 W 7/95
Grundlagen des Verfahrens wegen der Anfechtung der Ehelichkeit; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Richtig ist, daß das Kind nach rechtskräftiger Feststellung seiner nichtehelichen Abstammung und dadurch wirksam werdenden Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater gegen diesen in analoger Anwendung des § 1610 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Anfechtungsprozesses als Sonderbedarf erlangt (BGHZ 57, 229, 236 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] ; 103, 160, 162), [BGH 27.01.1988 - IVb ZR 12/87] der wegen § 1615 d BGB a.F. nicht den Beschränkungen des § 1613 Abs. 2 BGB unterliegt (…Palandt-Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1615 d Rdnr. 1; a.A. insoweit OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1591). - OLG München, 05.06.1996 - 26 W 1050/96
Voraussetzungen für den Erlaß einer Zahlungsanordnung nach § 120 IV ZPO
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Die Prüfung der Frage, ob der leibliche Vater als Schuldner des Sonderbedarfs leistungsfähig ist, kann im Verfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO nicht dahinstehen (OLG München, FamRZ 1996, 1426 [OLG München 05.06.1996 - 26 W 1050/96] ; 1997, 1286 [OLG München 17.12.1996 - 26 W 3254/96] ; a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1593). - OLG Nürnberg, 05.12.1994 - 4 W 3551/94
Ehelichkeitsanfechtungsklage; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung; …
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Die Prüfung der Frage, ob der leibliche Vater als Schuldner des Sonderbedarfs leistungsfähig ist, kann im Verfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO nicht dahinstehen (OLG München, FamRZ 1996, 1426 [OLG München 05.06.1996 - 26 W 1050/96] ; 1997, 1286 [OLG München 17.12.1996 - 26 W 3254/96] ; a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1593). - OLG München, 17.12.1996 - 26 W 3254/96
Voraussetzungen für die Rücknahme der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Die Prüfung der Frage, ob der leibliche Vater als Schuldner des Sonderbedarfs leistungsfähig ist, kann im Verfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO nicht dahinstehen (OLG München, FamRZ 1996, 1426 [OLG München 05.06.1996 - 26 W 1050/96] ; 1997, 1286 [OLG München 17.12.1996 - 26 W 3254/96] ; a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1593). - OLG Karlsruhe, 08.03.1991 - 4 W 13/91
Auszug aus OLG Dresden, 31.07.1998 - 10 W 1047/98
Nach § 120 Abs. 4 ZPO darf die Entscheidung über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe hinsichtlich der Zahlungspflicht nämlich nur dann zum Nachteil des Bedürftigen geändert werden, wenn sich dessen wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben (…vgl. Zöller-Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 120 Rdnr. 14 a; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 840).
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Rechtsprechung
| OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestätigung der Aufhebung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 120 Abs. 1
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 303
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 08.08.1994 - 6 WF 119/94
Trennungsverfahren nach italienischem Recht
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- BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07
Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die …
Anderes gelte nur dann, wenn die Partei bereits bei Verfahrensbeginn überschuldet gewesen sei und den Kapitalzufluss zur Deckung dieser Schulden verwendet habe (OLG Schleswig SchlHA 1984, 128; OLG Celle JurBüro 1990, 1192; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] JurBüro 1990, 760 und JurBüro 1990, 1306; OLG München FamRZ 1999, 303; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 760). - OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99 Entgegen der vom Ast. zitierten Ansicht des OLG Bamberg (FamRZ 1995, 1590) besteht kein Vertrauensschutz für eine Partei dahingehend, dass sie die gewährte staatliche Prozesskostenhilfe behalten darf, wenn sich ihre Verhältnisse innerhalb des Zeitraums des § 120 I ZPO ändern (so auch OLG München, NJW-RR 1999, 578 = FamRZ 1999, 303).
Demnach ist es der bedürftigen Partei zuzumuten, den Erlös aus der Veräußerung des Familienheims auch dann für die Prozesskosten einzusetzen, wenn von dem Erlös eine neue Wohnung angeschafft wird (OLG Schleswig, SchlHA 1984, 128; OLG Celle, JurBüro 1990, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 303).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - 9 W 74/00
Prozesskostenhilfe - Abänderungsverfahren - Anordnung sofortiger Zahlung der …
Aus § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG läßt sich nicht ableiten, dass aus Schonvermögen stammende Gelder ebenfalls geschütztes Vermögen sind (…vgl. BSHG Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 88 Rdnr. 55; vgl. auch OLG München FamRZ 1999, S. 303;… OLG Köln MDR 1996, S. 197;… OLG Stuttgart FamRZ 1996, S. 873;… abweichend und großzügiger OLG Bamberg FamRZ 1995, S. 1590;… zum Streitstand auch Zöller/Philippi, 21. Aufl. § 115 Rdnr. 54, § 120 Rdnr. 25;… Musielak, ZPO, § 120 Rdnr. 17).
- OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07
Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der …
Eine Prozesspartei, der nach Prozessbeginn ihre Prozesskostenschuld bekannt sei, dürfe später erlangtes Vermögen nicht vorrangig zum Immobilienerwerb - also zur Vermögensbildung - nutzen (OLG München FamRZ 99, 303; OLG Schleswig FamRZ 00, 760; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, u.a. Beschluss vom 2.10.2003, AZ 8 W 426/03 und vom 21.12.2006, 8 WF 106/05;… offen gelassen von Kalthoener / Büttner, 4. Aufl., RN 338). - OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach …
Die Vorschrift rechtfertigt es nicht, daß eine Partei ihr zufließende Gelder zur Finanzierung eines erst während des Rechtsstreits angeschafften Hauses verwendet (vgl. hierzu auch OLG München EzFamR aktuell; Beschl. v. 19.8.1998 ? 12 WF 995/98, OLGR München 1999, 42). - OLG Köln, 09.04.2001 - 11 W 3/01
Schicksal der PKH-Bewilligung nach Zufluss erheblicher Mittel
Ein unbedingter Vorrang der Deckung der Verfahrenkosten besteht nicht (anders etwa OLG München FamRZ 1999, 303 f.;… Wax in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2.Aufl., § 120 Rn. 18, § 115 Rn. 65). - OLG Frankfurt, 19.11.2001 - 5 WF 215/01
PKH, Änderung der Bewilligung, wirtschaftl. Voraussetzung
- LG Osnabrück, 16.07.2013 - 5 T 385/13
Möglichkeit der Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung (hier: Widerruf der …
Soweit einer Partei bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, hat sie einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzuhalten (OLG München, FamRZ 1999, 303). - OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Partei Vorsorge für eventuelle Kostennachzahlungen treffen muss, wenn ihr bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, sie dann einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzubehalten hat, da im Hinblick auf die Regelung des § 120 ZPO kein Vertrauensschutz innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens besteht, das sie die staatlich gewährte Sozialleistung behalten darf, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des Zeitraums so ändern, dass die Kosten von der Partei selbst getragen werden könnte und eine Ausnahme nur zu machen ist, wenn die Partei das Vermögen in billigenswerter Weise verwertete (vgl. dazu Zimmermann Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. Rn.446, Wachs in Münchner Kommentar ZPO 2. Aufl. § 120 Rn. 18 OLG München FamRZ 1999, 303, OLG Brandenburg FamRZ 1997 1543, 0LG Bamberg FamRZ 95 1590).
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Rechtsprechung
| AG Biedenkopf, 26.05.1998 - 3 F 131/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HausratsVO § 6
Grundsätze für die Aufteilung der Ehewohnung
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 303
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