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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.12.1985

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5751
BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85 (https://dejure.org/1985,5751)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 StR 555/85 (https://dejure.org/1985,5751)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 StR 555/85 (https://dejure.org/1985,5751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung nach Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 304
  • GA 1986, 177
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85
    Da der minder schwere Fall - anders als nach der bis 1974 geltenden Gesetzeslage - alle Umstände umfaßt, die für die Wertung der Tat und des Täters von Bedeutung sind (BGHSt 26, 97), kommt dem Umstand, daß der Täter Jugendlicher oder Heranwachsender ist, wesentliche Bedeutung zu.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall …

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85
    1 St 308/83">1984, 254; 1982, 338; BGH, Beschl. vom 2. September 1981 - 3 StR 317/81 - bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschl. vom 24. Juli 1985 - 2 StR 344/85;Beschl. vom 2. Dezember 1983 - 3 StR 326/83;Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83;Urt. vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83;Beschl. vom 19. Oktober 1982 - 3 StR 351/82;Beschl. vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82).
  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer - …

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß - unbeschadet der Regelung des § 18 Abs. 1 S. 3 JGG - die Frage, ob nach Erwachsenenstrafrecht ein minder schwerer Fall vorläge, auch für die Bemessung der Jugendstrafe von Bedeutung ist, weil darin die Bewertung des Tatunrechts durch den Gesetzgeber ihren Niederschlag finde (vgl. BGH StV 1985, 418; …
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht - …

    Zutreffend ist das Landgericht - wenn auch mit etwas mißverständlicher Formulierung - davon ausgegangen, daß die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts auch im Jugendstrafrecht insoweit ihre Bedeutung behalten, als in ihnen die Bewertung des Tatunrechts zum Ausdruck kommt, namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (ständige Rechtsprechung vgl. BGH StV 1986, 304;… BGHR JGG § 18 I 3 m.schw.Fall 1+2; Böhm NStZ 1986, 446, 447 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10036
BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,10036)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1985 - 1 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,10036)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 (https://dejure.org/1985,10036)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers - Geltung des Eides eines Dolmetschers im strafgerichtlichen Verfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 211
  • GA 1986, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der …

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85
    Doch kann - wie der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urt. vom 27. August 1953 - 3 StR 147/53 - bei Dallinger MDR 1953, 722; Urt. vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83) zutreffend ausführt - ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht, der Dolmetscher also, weil er nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als er dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch der Dolmetscher gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den der Dolmetscher sich jetzt berufen hatte, binde ihn auch in diesem Verfahren.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2024 - 6 U 79/19

    Vindikationsanspruch hinsichtlich europäischem Patent über Verfahren zu …

    Sind aber Tatrichter wie Dolmetscher davon ausgegangen, dass der Dolmetscher ordnungsgemäß vereidigt war, dann ist anzunehmen, dass das Urteil auf diesem Fehler nicht beruht (BGH NStZ 1984, 328; GA 1986, 177; OLG Frankfurt a. M. StV 2006, 519;… Kissel/Mayer/Mayer, 10. Aufl. 2021, GVG § 189).
  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil; …

    Da die Zeugin soweit insbesondere unter Berücksichtigung der Angaben des Vernehmungsbeamten (Bl. 109 GA) - ersichtlich - bei ihrer polizeilichen Vernehmung ebenso wie in der Hauptverhandlung von einer Haschischlieferung an den Angeklagten nichts erwähnt hat, käme nach Auffassung des Senats eine solche Erwartung auch der spekulativen Vorausschau eines nur möglichen weiteren belastenden Ermittlungsergebnisses (vgl. Parigger in NStZ 1986, 211) gleich, die zur Begründung des dringenden Tatverdachts im Sinne von § 112 Abs. 1 StPO nicht herangezogen werden darf.
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin - …

    Es kann aber ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf diesem Verfahrensmangel beruht, die Dolmetscherin also, weil sie nicht nach § 189 Abs. 1 GVG vereidigt wurde, weniger zuverlässig übertrug als sie dies sonst getan hätte; denn sowohl das Gericht als auch (nach Belehrung durch den Vorsitzenden) die Dolmetscherin gingen davon aus, der allgemeine Eid, auf den sich die Dolmetscherin berufen hatte, binde sie auch in diesem Verfahren (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 1 StR 394/85 - im Anschluß an BGH NStZ 1984, 328).
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