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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1485
BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86 (https://dejure.org/1986,1485)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1986 - 3 StR 368/86 (https://dejure.org/1986,1485)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - 3 StR 368/86 (https://dejure.org/1986,1485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Erörterung des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines minder schweren Falles - Annahme eines minder schweren Falles bei Bejahen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den Urteilsgründen

Papierfundstellen

  • GA 1987, 226
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    des Täters bedeutsam sein können, einschließlich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (oder der Merkmale eines anderen "vertypten" Milderungsgrundes) von vorneherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend oder gar abwegig erscheinen lassen, daß die Verneinung des minder schweren Falles auf der Hand liegt, dann bedarf es hierzu - weil selbstverständlich - auch nicht aus sachlich-rechtlichen Gründen der Erörterung im Urteil (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1981 - 5 StR 590/81 - und vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86 - sowie BGH bei Mösl NStZ 1984, 161).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    Allein das Bejahen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Gesichtspunkte angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262; NStZ 1985, 367; NStZ 1986, 117).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    Allein das Bejahen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Gesichtspunkte angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262; NStZ 1985, 367; NStZ 1986, 117).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    Allein das Bejahen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Gesichtspunkte angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262; NStZ 1985, 367; NStZ 1986, 117).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84

    Möglichkeit der mehrfachen Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 24.11.1981 - 5 StR 590/81

    Annahme eines minder schweren Falls wegen Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
    des Täters bedeutsam sein können, einschließlich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (oder der Merkmale eines anderen "vertypten" Milderungsgrundes) von vorneherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend oder gar abwegig erscheinen lassen, daß die Verneinung des minder schweren Falles auf der Hand liegt, dann bedarf es hierzu - weil selbstverständlich - auch nicht aus sachlich-rechtlichen Gründen der Erörterung im Urteil (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1981 - 5 StR 590/81 - und vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86 - sowie BGH bei Mösl NStZ 1984, 161).
  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90

    Unterbringung - Vorwegvollzug

    Dagegen kann eine solche Erörterung unterbleiben, wenn die Annahme eines minder schweren Falles fern liegt (BGH, Urt. vom 8. Oktober 1986 - 3 StR 368/86; Mösl NStZ 1984, 158, 161).
  • BGH, 14.05.2009 - 3 StR 187/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Diese durfte hier nicht unterbleiben (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 50 Rdn. 4, 5;… Weber, BtMG 3. Aufl. vor § 29 ff. Rdn. 685): Bereits das Vorliegen des vertypten Milderungsgrundes des § 27 StGB legt die Prüfung eines minder schweren Falles in der Regel nahe.
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …

    Darauf kann die verhängte Strafe jedoch ausnahmsweise (vgl. BGH NStZ 1991, 529, 530; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlende 1; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30. April 1996 - 1 StR 190/96) nicht beruhen, denn eine Strafrahmenverschiebung nach § 213 StGB 2. Alternative liegt hier fern.
  • BGH, 24.03.2022 - 6 StR 36/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: Nichtberücksichtigung …

    Die Strafkammer hat ihrer Strafzumessung ohne nähere Erörterung den Regelstrafrahmen des § 176a Abs. 2 StGB - in der hier maßgeblichen, ab dem 1. April 2004 geltenden Fassung - zugrundegelegt und den minder schweren Fall aus § 176a Abs. 4 StGB aF dabei nicht erkennbar in den Blick genommen, obwohl dies angesichts der Vielzahl der vom Landgericht festgestellten gewichtigen Strafmilderungsgründe nahegelegen hätte (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1986 - 3 StR 368/86, GA 1987, 226, und vom 27. März 1991 - 3 StR 418/90).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Die Ausführungen lassen besorgen, daß die Strafkammer übersehen hat, bei gesetzlich vertypten Milderungsgründen, wie den §§ 27, 30 Abs. 2 StGB, das Vorhandensein auch dieses Milderungsgrundes als solches mit in die Prüfung einzubeziehen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Urteile des Senats vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86 und vom 8. Oktober 1986 - 3 StR 368/86).
  • BGH, 23.11.1999 - 4 StR 473/99

    Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Ein Fall, in dem von vornherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend erscheint, daß es einer solchen Erörterung im Urteil nicht bedarf (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.N.), ist hier ersichtlich nicht gegeben.".
  • BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98

    Verwerfung der Revision wegen Nichtvorliegens eines Rechtsfehlers zum Nachteil …

    Aber auch aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Frage eines minder schweren Falls erforderlich, wenn der Sachverhalt dies nahe legt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Überprüfung geboten ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 518/98

    Exzess des Haupttäters; Vertypter Milderungsgrund; Beihilfevorsatz in Bezug auf …

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles

  • BGH, 21.10.1998 - 2 StR 388/98

    Erforderlichkeit von Urteilsausführungen zur Verneinung eines minder schweren …

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 357/01

    Eröffnungsbeschluss nicht bei der Akte, Ersetzung

  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91

    Urteilsfeststellungen zu Heroin-Menge und Wirkstoffanteil - Keine Minderung wegen …

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 190/96

    Ausschluss der Erörterung eines minder schweren Falls gemäß § 250 Abs. 2 …

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der …

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