Rechtsprechung
| LG Berlin, 24.06.1982 - 62 S 498/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 565 BGB
Kündigungsfristen; Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 1982, 849
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83
Begründungspflicht bei Mieterhöhung
Diese geht dahin, die von ihm gestellten erhöhten Anforderungen, deren Erfüllung mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand auf der Vermieterseite verbunden sei, seien von Sinn, Logik und Wortlaut des Gesetzes nicht getragen (Dinse, GE 1982, 849 ff. und nahezu wortgleich ZMR 1983, 214 f.), vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt (Ackermann ZMR 1983, 43), teilweise aus tatsächlichen Gründen nicht zu erfüllen und schließlich von der Interessenlage des Mieters her nicht erforderlich (Lorenz GE 1982, 496 (504 f.); vgl. auch von Seideneck, GE 1982, 444 und 469).Die Beifügung dieser Unterlagen ermöglicht dem Mieter nämlich insbesondere die Kontrolle, ob ein Erhöhungsbetrag etwa bereits früher geltend gemacht und offen oder verdeckt in seiner bisherigen Miete enthalten war (vgl. Dinse GE 1982, 849, 851).
- LG Hamburg, 23.05.2000 - 316 S 235/99
Befristetes Wohnraummietverhältnis mit Verlängerungsklausel (Mehrfachverlängerung …
Diese Auslegung entspricht herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Emmerich/Sonnenschein, Mit, 7. Aufl., BGB § 565 Rdnr. 32, Erman/Jendrek, BGB, 9. Aufl., § 565 Rdnr. 8, Fischer = Dieskau/Franke, Wohnungsbaurecht a.a.O., Lammer, Wohnraummietrecht, BGB § 565 Rdnr. 22, § 565 a Rdnr. 21, Münchener-Kommentar/Voelskow, BGB, 3. Aufl., § 565 Rdnr. 18, Roquette a.a.O., BGB § 565 Rdnr. 40, Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., B 875, Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., BGB § 565 a Rdnr. 8, Soergel/Heintzmann, BGB , 12. Aufl., § 565 a Rdnr. 4, Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Bearb., § 565 Rdnr. 69, LG Berlin GE 1982, 849, GE 1985, 365, LG Mönchengladbach ZMR 91, 439 = ZMR 1992, 62, AG Amsberg DWW 1987, 80, AG Köln WM 1970, 22, a.A.: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Rdnr. II 419, Kinne in MietPrax Fach 8 Teil I, Rdnr. 397, AG Augsburg ZMR 1997, 424). - LG Berlin, 03.03.2003 - 62 S 9/02
Klage auf Zahlung von Mietzinsen; Verlängerung des Mietvertrags wegen nicht …
Die Klausel des § 2 des Mietvertrages verstößt auch nicht gegen §§ 3, 9 AGBG, denn das Gesetz sieht eine solche Regelung in § 565 a BGB ausdrücklich vor (vgl. LG Berlin GE 1982, 849; LG Berlin GE 1985, 365).
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