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Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 11.04.1986

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1377
OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84 (https://dejure.org/1985,1377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84 (https://dejure.org/1985,1377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. September 1985 - 8 REMiet 4/84 (https://dejure.org/1985,1377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 536 BGB, § 9 AGBG
    Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer nicht renovierten Wohnung; Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Abwälzungsklausel; Wohnung; unrenoviert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 535, § 536, § 548

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2115
  • NJW 1986, 2116
  • GE 1985, 1245
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Die Vorlage ist nach Meinung des Senats auch nicht dadurch unzulässig geworden, daß der BGH mit Beschluß vom 30.10.1984 (BGHZ 92, 363 ) die Wirksamkeit von Klauseln der fraglichen Art bejaht hat.

    Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter weicht zwar ab von der gesetzlichen Regelung (§§ 536, 548 BGB ), ist aber gleichwohl grundsätzlich wirksam (BGHZ 92, 363 ; OLG Karlsruhe, 9 REMiet 1/81 = NJW 1981, 2823 ; Beschluß des Senats 8 REMiet 3/81 = NJW 1982, 1294 ).

    Diese Meinung des Senats steht im Widerspruch zu der BGHZ 92, 363 vertretenen Auffassung.

  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    In BGHZ 49, 56, 60 ist dargelegt, es widerspreche trotz der immer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt jeder Erfahrung, daß der neue Mieter eine renovierungsbedürftige Wohnung auf eigene Kosten instandsetzt und sich gleichwohl auf den Mietzins für eine mangelfreie Wohnung einläßt.

    Dabei ist Bezug genommen auf BGHZ 49, 56, und dort ging es um einen Fall, in dem der Mieter auch die Kosten der ersten Schönheitsinstandsetzung zu tragen hatte.

  • OLG Stuttgart, 28.08.1984 - 8 REMiet 4/83

    Formularmietvertragsklausel; Auszug des Mieters; Kosten der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Mit ihrer Berufung machen die Beklagten unter Hinweis auf den Rechtsentscheid des Senats vom 28.8.1984 (8 REMiet 4/83, WuM 1984, 266 = ZMR 1984, 406 ) geltend, daß wegen des unstreitig unrenovierten Anfangszustands der Räume eine Renovierungspflicht bei Ende des Mietverhältnisses auch durch § 7 des Mietvertrages nicht wirksam begründet worden sei.

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat durch Rechtsentscheid vom 28.8.1984 (8 REMiet 4/83 aaO.) darauf erkannt, daß die in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Klausel, daß der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen einen bestimmen Prozentsatz an Renovierungskosten zu zahlen hat, dann unwirksam ist, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war.

  • BGH, 21.09.1983 - VIII ARZ 2/83

    Begriff der Divergenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Damit kann offen bleiben, ob die Vorlagepflicht auch dadurch begründet würde, daß der Senat bei der Frage der Zulässigkeit der Vorlage von den unter Ziff. 3 genannten Entscheidungen abweicht (Vgl. BGH, NJW 1984, 236 ).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Zudem können nach der wohl überwiegenden Meinung unwirksame Klauseln in Formularverträgen nicht auf einen zulässigen Inhalt zurückgeführt werden, sie sind vielmehr insgesamt als unzulässig anzusehen (BGHZ 84, 109, 114 ff. m.w.H.).
  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Das OLG Hamm (4 REMiet 4/80 = OLGZ 1981, 211) hat entschieden, daß die Bestimmung eines vom Vermieter verwandten Formularmietvertrags, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, unwirksam sei.
  • OLG Frankfurt, 22.09.1981 - 20 REMiet 1/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Dem hat sich das OLG Frankfurt (20 REMiet 1/81 = ZMR 1982, 15 ) angeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 01.07.1981 - 9 REMiet 1/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter weicht zwar ab von der gesetzlichen Regelung (§§ 536, 548 BGB ), ist aber gleichwohl grundsätzlich wirksam (BGHZ 92, 363 ; OLG Karlsruhe, 9 REMiet 1/81 = NJW 1981, 2823 ; Beschluß des Senats 8 REMiet 3/81 = NJW 1982, 1294 ).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1982 - 8 REMiet 3/81

    Wirksamkeit einer speziellen Übernahmeverpflichtung des Mieters bezüglich …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter weicht zwar ab von der gesetzlichen Regelung (§§ 536, 548 BGB ), ist aber gleichwohl grundsätzlich wirksam (BGHZ 92, 363 ; OLG Karlsruhe, 9 REMiet 1/81 = NJW 1981, 2823 ; Beschluß des Senats 8 REMiet 3/81 = NJW 1982, 1294 ).
  • OLG Hamm, 03.10.1983 - 4 REMiet 3/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.09.1985 - 8 REMiet 4/84
    In einem solchen Fall erscheint es aus prozeßökonomischen Gründen ausnahmsweise geboten, von einer Rückgabe abzusehen, die aller Wahrscheinlichkeit nach nur eine neue Vorlage zur Folge hätte, und das anhängige Verfahren nunmehr als Divergenz-Vorlage zu behandeln (a. M. wohl auch für diesen Fall OLG Hamm, Beschluß v. 3.10.1983, 4 REMiet 3/83 = ZMR 1984, 97 ; BayObLG, Beschluß v. 19.7.1984, REMiet 2/83 = RES Bd. 4 S. 216).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …

    Aus den Gründen des Rechtsentscheids und den in ihm in Bezug genommenen weiteren Beschlüssen vom 2. September 1985 (8 REMiet 4/84 = DWW 1986, 98 = GE 1985, 1245 = NJW 1986, 2116 = WuM 1986, 208 [OLG Stuttgart 02.09.1985 - 8 RE Miet 4/84]) und vom 28. August 1984 (8 REMiet 4/83 = RES IV S. 28 = RiM S. 1437 = REMiet Bd. 3) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 13.09.1991 - 4 U 201/90
    Mit dieser Regelung wird der Vermieter der Notwendigkeit enthoben, Renovierungsarbeiten auf seine Kosten vornehmen zu lassen (OLG Stuttgart, Beschluß vom 2.9.1985, WuM 1986, 208 (209)).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.1992 - 9 REMiet 2/91

    Zur Zulässigkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel

    Eine solche Auslegung wäre dann ernsthaft in Betracht zu ziehen, wenn die Klausel dem Mieter Schönheitsreparaturen "bei Bedarf« abverlangen würde (…vgl. BGHZ 101, S. 264 f.; OLG Stuttgart, Vorlagebeschluß vom 02.09.1985 und Rechtsentscheid vom 06.03.1986, NJW 1986, 2115 = RiM S. 1616 und 1726; OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 520 = RiM S. 2043).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 11.04.1986 - 2 O 489/85   

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LG Gießen, 11.04.1986 - 2 O 489/85 (https://dejure.org/1986,6177)
LG Gießen, Entscheidung vom 11.04.1986 - 2 O 489/85 (https://dejure.org/1986,6177)
LG Gießen, Entscheidung vom 11. April 1986 - 2 O 489/85 (https://dejure.org/1986,6177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2116
  • NJW-RR 1986, 1115 (Ls.)
  • VersR 1987, 318
  • GE 1985, 1245
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