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Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.10.2000 - 64 S 257/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21439
LG Berlin, 17.10.2000 - 64 S 257/00 (https://dejure.org/2000,21439)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2000 - 64 S 257/00 (https://dejure.org/2000,21439)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 64 S 257/00 (https://dejure.org/2000,21439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    HeizkV § 7, Anlage 3 zu § 27 II. BV
    Unwirksamkeit der nicht aufgeschlüsselten Heizkostenabrechnung; Wartungskosten für Feuerlöscher und - pumpen als sonstige Betriebskosten; volle Umlagefähigkeit der Hauswartskosten; Betriebskostenunterlagen-Einsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtliche Ausgestaltung der Bindung des Vermieters an eine Tilgungsbestimmung des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 65 (Ls.)
  • GE 2001, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00

    Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall

    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2000 - 64 S 257/00
    Eine solche Tilgungsbestimmung muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sie kann vielmehr auch konkludent erfolgen (vgl. LG Berlin GE 2000, 1256 m.w.N.), wobei darauf abzustellen ist, wie sich das Verhalten des Mieters bei vernünftiger Würdigung aus Sicht des Vermieters darstellt, §§ 133, 157 BGB .

    Dies gilt auch dann, wenn der Mieter, wie hier geschehen, mehr als den monatlichen Mietzins zahlt (LG Berlin GE 2000, 1256 m.w.N.).

  • LG Berlin, 11.05.1992 - 67 S 258/91
    Auszug aus LG Berlin, 17.10.2000 - 64 S 257/00
    In der Regel ist in der Zahlung des vollen Mietzinses die stillschweigende Verrechnungsbestimmung zu sehen, dass damit nicht Rückstände, sondern die gerade fälligen Mietzinsansprüche des Vermieters erfüllt werden sollen (LG Berlin GE 1992, 1045; Kinne/Schach § 535 RN 54; Sternel, Mietrecht aktuell, RN 494 m.w.N.).
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