Rechtsprechung
| LG Berlin, 23.04.2001 - 62 S 500/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 249, 252, 326, 557
Mietausfall als Schadensersatz nur bei Möglichkeit der Weitervermietung; Herausgabe und Räumung; Entfernung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen; nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; Beweiserleichterung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2001, 926
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 24.08.2001 - 64 S 232/00
Ehegatte als (Wohnraum-)Mitmieter ohne eigene Vertragsunterschrift
Insoweit hat der Kläger nicht substanziiert dargetan, dass konkret unternommene Vermietungsbemühungen gerade wegen des Zustandes der Wohnung gescheitert sind (vgl. LG Berlin, Grundeigentum 2001, 926), weshalb es an der schlüssigen Darlegung eines kausalen Schadens fehlt. - LG Berlin, 03.12.2002 - 64 S 278/02
Darlegungslast für die Möglichkeit einer nahtlosen Weitervermietung; …
Soweit der Mietausfall auf den Zustand der Mietsache gestützt wird und als Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, ist der Anspruch ohne weiteres unbegründet, weil die Klägerin die Möglichkeit einer nahtlosen Weitervermietung nicht dargelegt hat (LG Berlin, Grundeigentum 2001, 926-927; Grundeigentum 2001, 210; Grundeigentum 2000, 677-679; Urteil der Kammer vom 13. November 2001 - 64 S 232/01).
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