Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 RE-Miet 1/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 559 b Abs. 2 Satz 2; MHG § 3
Modernisierung; Wärmedämmaßnahmen; Wärmebedarfsberechnung in Mieterhöhungserklärungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen Wärmedämmungsmaßnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflicht des Vermieters zur Erläuterung der durch eine Renovierung zu erwartenden Einsparungen von Heizenergie; Pflicht des Vermieters zur Mitteilung der Wärmedurchgangskoeffizienten und der Wärmebedarfsberechnung; Sinn und Zweck der Wärmebedarfsberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 29.12.2000 - 98 C 7345/99
- OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 RE-Miet 1/01
- LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 18
- NZM 2002, 544 (Ls.)
- ZMR 2002, 198
- GE 2002, 129
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- KG, 17.08.2000 - 8 REMiet 6159/00
Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01
Hieran sieht es sich durch den Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17.08.2000 - 8 RE-Miet 6159/00 - gehindert, wonach der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1 MHG wegen Wärmedämmmaßnahmen geltend macht, in der Mieterhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen muss, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt (NJW-RR 2001, 588 f.).Insoweit erscheint es ausreichend, wenn der Vermieter geplante Modernisierungsmaßnahmen mit Begriffen wie "Vollwärmeschutz" oder "Isolierglasfenster" beschreibt (vgl. Schläger, ZMR 2000, 823, 825), zumal die Erläuterung auch für einen Laien verständlich sein soll, was selbst bei Verwendung geeigneter Rechenprogramme wie dem "Hamburger Wärmepass" (vgl. Dittert, WuM 2001, 6, 8) nicht der Fall sein dürfte.
Die WärmeschutzV verlangt in § 8 für Maßnahmen bei Altbauten keine solche Berechnung, sondern nur die Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten (vgl. Dittert, WuM 2001, 6, 7; Schläger, ZMR 2000, 823).
Zudem spiegelt die Wärmebedarfsberechnung nach § 2 WärmeschutzV infolge ihrer theoretischen Natur oft nicht die tatsächlichen Verhältnisse des Objekts wider (vgl. Schläger, ZMR 2000, 823) und reicht zur Ermittlung der Energieersparnis ohnehin nicht mehr aus, wenn auch die Heizung modernisiert wird, mit der Folge, dass dann eine Energiebedarfsberechnung zu erstellen wäre (vgl. Dittert, WuM 2001, 6 f.).
- BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01
An diese Rechtsauffassung ist der Senat gebunden (vgl. BGH, NJW 1997, 3437 ). - VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01
Ob eine so weitgehende Erläuterungspflicht vom Zweck des § 3 Abs. 3 S. 2 MHG , dem Schutzbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, geboten ist oder nicht das Interesse des Vermieters an baldiger Mieterhöhung durch zu strenge formale Anforderungen schon im Vorfeld eines etwaigen Rechtsstreits übermäßig beeinträchtigt, bedarf ... einer einfachrechtlichen verbindlichen Klärung ..., zumal diese Frage unter den Gesichtspunkten des Rechts auf Eigentum und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verfassungsrechtlich bedeutsam ist" (GE 2000, 120, 121). - LG Frankfurt/Main, 07.01.2000 - 17 S 155/99
Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01
Soweit das Kammergericht die Auffassung vertritt, der Vermieter werde durch das Erfordernis, der Mieterhöhungserklärung eine Wärmebedarfsberechnung beizufügen, nicht unangemessen belastet, denn er werde ohnehin "vor Beauftragung der entsprechenden Arbeiten einen Nachweis über deren Effektivität erfordern, wobei dies in der Regel durch eine Wärmebedarfsberechnung" erfolge (NJW-RR 2001, 589), geht es von einer unzutreffenden Prämisse aus.
- BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01
Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen …
Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich durch Beschluß vom 12. November 2001 (9 RE-Miet 1/01, NZM 2002, 18) der Rechtsmeinung des Landgerichts Halle im wesentlichen angeschlossen und dem Bundesgerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung durch Rechtsentscheid vorgelegt:. - OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06
Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen …
Der Entscheidung des Kammergerichts, Urt. v. 15.10.2001 - 8 U 2549/00 (GE 2002, 129), die sich mit dem Umfang des Zurückbehaltungsrechts befasst, also mit der Frage nach der Höhe des Betrages, der einbehalten werden darf, liegt offenbar die gegenteilige Ansicht zugrunde. - AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08
Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer …
Dazu bedarf es zwar nicht der Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung (BGH RE vom 10. April 2002 NJW 2002, 2036 [BGH 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01] ; BGH MietPrax-AK § 559b BGB Nr. 1, 2 = WuM 204, 154, NZM 2004, 252, OLG Naumburg NZM 2002, 18, LG Berlin GE 1999, 383, LG Halle ZMR 2003, 35, 36).
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Rechtsprechung
| KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 320
Kein unbegrenztes Zurückbehaltungsrecht trotz fehlerhafter Betriebskostenabrechnungen - Wolters Kluwer
Räumungsanspruch und Herausgabeanspruch aufgrund einer außerordentlichen Kündigung gem.§ 556 BGB; Ausüben eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich geringen Nebenkostenvorauszahlungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.01.2000 - 94 O 216/99
- KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00
Papierfundstellen
- GE 2002, 129
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 12/71
Wirksamkeit des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts bei …
Auszug aus KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00
Die insoweit zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH in DB 1972, 868) betrifft einen Einzelfall, der mit dem vorliegenden Sachverhalt in keiner Weise vergleichbar ist. - RG, 20.06.1905 - II 605/04
Sukzessivlieferungsgeschäft; Erklärung nach § 326 B.G.B.
Auszug aus KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00
Jedenfalls muss aber die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts in dem Umfange, in dem dies geschehen ist, als ein Verstoß gegen Treu und Glauben angesehen werden, was grundsätzlich angenommen wird, wenn der Schuldner wegen einer unverhältnismäßig geringen Forderung die ganze Leistung zurückbehält (vgl. hierzu RGZ 61, 128, OLG Köln, in VRS 1985 S. 243).
- LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
Wohnraummiete: Begründungserfordernis für eine Betriebskostenabrechnung mit …
Dem Mieter steht wegen seines Anspruchs gegen den Vermieter auf formell ordnungsgemäße Rechnungslegung ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zu, solange keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt ist (BGH, WuM 1984, 127; KG GE 2002, 129; LG Itzehoe, ZMR 2003, 494;… Schmidt-Futterer/Langenberg, MietR, 9. Aufl. 2007, § 556 Rnr. 459). - OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06
Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen …
Der Entscheidung des Kammergerichts, Urt. v. 15.10.2001 - 8 U 2549/00 (GE 2002, 129), die sich mit dem Umfang des Zurückbehaltungsrechts befasst, also mit der Frage nach der Höhe des Betrages, der einbehalten werden darf, liegt offenbar die gegenteilige Ansicht zugrunde. - AG Wiesbaden, 29.01.2018 - 93 C 2176/17
Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Nebenkostenvorauszahlungen hat zur …
Dem steht auch nicht entgegen, dass die Summe der zurückbehaltenen Vorauszahlungen nicht die Vorauszahlungen in den nicht abgerechneten Perioden übersteigen darf (vgl. KG, Urteil vom 15.10.2001 - 8 U 2549/00 -juris-, Rn. 32).
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