Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - I-24 U 225/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 276; VVG § 67
Konkludenter Regreßverzicht des Gebäudeversicherers; Obhutspflicht des Mieters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535; BGB § 276; VVG § 67
Feuerversicherung: Fahrlässigkeit des Mieters bei Verlassen der Wohnung bei angeschalteter Heizdecke - rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1
Versicherungsschutz für eine Mietsache durch eine Gebäudeversicherung; Feststellung eines konkludenten Regressverzichts eines Versicherers im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrages; Versicherungsschutz für einen durch eine Heizdecke ... - rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1
Versicherungsschutz für eine Mietsache durch eine Gebäudeversicherung; Feststellung eines konkludenten Regressverzichts eines Versicherers im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrages; Versicherungsschutz für einen durch eine Heizdecke ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsschutz für eine Mietsache durch eine Gebäudeversicherung; Feststellung eines konkludenten Regressverzichts eines Versicherers im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrages; Versicherungsschutz für einen durch eine Heizdecke ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Brand durch Heizdecke - haftet Mieter?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heizdecke setzt Wohnung in Brand - Während eines kurzen Spaziergangs eine neue Heizdecke anzulassen, ist nicht grob fahrlässig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausmaß der Sorgfaltspflichten eines Mieters; Verlassen der Wohnung ohne eine fabrikneue Heizdecke auszuschalten; Voraussetzung für die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 10.09.2003 - 19 O 226/03
- OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - I-24 U 225/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1682
- MDR 2004, 1119
- ZMR 2004, 672
- VersR 2005, 71
- GE 2004, 1231
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99
Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 24 U 225/03
Das Landgericht hat übersehen, dass Versicherungsschutz für die Mietsache durch eine Gebäudeversicherung bestand und dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die ergänzende Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrages einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, wobei nicht danach zu unterscheiden ist, ob der Mieter die Versicherungskosten ganz oder teilweise zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2001, 1353 und VersR 2001, 856 sowie Senat in ZMR 2003, 734). - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 24 U 225/03
Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn ein Schadensverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich außer Acht lässt und das nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste; sein Verhalten muss auch subjektiv unentschuldbar sein (vgl. BGHZ 119, 149; BGH NJW 2003, 1118; 2001, 2092, jeweils m. w. N.). - BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00
Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 24 U 225/03
Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn ein Schadensverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich außer Acht lässt und das nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste; sein Verhalten muss auch subjektiv unentschuldbar sein (vgl. BGHZ 119, 149; BGH NJW 2003, 1118; 2001, 2092, jeweils m. w. N.). - BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98
Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 24 U 225/03
Das Landgericht hat übersehen, dass Versicherungsschutz für die Mietsache durch eine Gebäudeversicherung bestand und dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die ergänzende Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrages einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, wobei nicht danach zu unterscheiden ist, ob der Mieter die Versicherungskosten ganz oder teilweise zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2001, 1353 und VersR 2001, 856 sowie Senat in ZMR 2003, 734). - OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 137/01
Darlegungs- und Beweislast bei einem Brandschaden in einer Mietwohnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 24 U 225/03
Das Landgericht hat übersehen, dass Versicherungsschutz für die Mietsache durch eine Gebäudeversicherung bestand und dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die ergänzende Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrages einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, wobei nicht danach zu unterscheiden ist, ob der Mieter die Versicherungskosten ganz oder teilweise zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2001, 1353 und VersR 2001, 856 sowie Senat in ZMR 2003, 734).
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Diese nunmehr als gefestigt anzusehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei den Instanzgerichten und überwiegend auch in der Literatur im Grundsatz Zustimmung gefunden (unter anderem OLG Dresden VersR 2003, 497 und 1391; OLG Köln VersR 2004, 593; OLG Düsseldorf VersR 2005, 71; OLG München VersR 2005, 500; OLG Naumburg VuR 2005, 471; Lorenz, VersR 2001, 96 ff.; Armbrüster, NVersZ 2001, 193, 195; Prölss, ZMR 2001, 157 f.;… Römer, aaO; zur umstrittenen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung des Mieters unten II. 1. b)).Die gegen die Annahme eines Regressverzichts gerichtete grundsätzliche Kritik (Wolter, VersR 2001, 98 ff.; Gaul/Pletsch, NVersZ 2001, 490, 495 ff.) überzeugt schon deshalb nicht, weil sie einseitig das Regressinteresse des Gebäudeversicherers in den Vordergrund stellt. - BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Diese nunmehr als gefestigt anzusehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei den Instanzgerichten und überwiegend auch in der Literatur im Grundsatz Zustimmung gefunden (unter anderem OLG Dresden VersR 2003, 497 und 1391; OLG Köln VersR 2004, 593; OLG Düsseldorf VersR 2005, 71; OLG München VersR 2005, 500; OLG Naumburg VuR 2005, 471; Lorenz, VersR 2001, 96 ff.; Armbrüster, NVersZ 2001, 193, 195; Prölss, ZMR 2001, 157 f.;… Römer, aaO; zur umstrittenen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung des Mieters unten II. 1. b)). - BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Diese nunmehr als gefestigt anzusehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei den Instanzgerichten und überwiegend auch in der Literatur im Grundsatz Zustimmung gefunden (unter anderem OLG Dresden VersR 2003, 497 und 1391; OLG Köln VersR 2004, 593; OLG Düsseldorf VersR 2005, 71; OLG München VersR 2005, 500; OLG Naumburg VuR 2005, 471; Lorenz, VersR 2001, 96 ff.; Armbrüster, NVersZ 2001, 193, 195; Prölss, ZMR 2001, 157 f.;… Römer, aaO; zur umstrittenen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung des Mieters unten II. 3.). - OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 7 U 216/20
Haftung des Vorstandsmitglieds eines Reit- und Fahrvereins wegen eines Unfalls …
Es setzt in der Regel voraus, dass der Handelnde die Gefährlichkeit seines Handelns erkennt oder leichtfertig nicht erkennt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1682 ; Brbg VRS 105, 187 ).
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Rechtsprechung
| KG, 05.08.2004 - 8 W 48/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; BGB a.F. § 541 b; ; BGB n.F. § 554
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 554; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Genauer Klageantrag bei Modernisierungsduldung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Bestimmtheit eines Klageantrages
- rechtsportal.de
Kostenverteilung bei Erledigung der Hauptsache
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei Erledigung des Rechtsstreits; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Klageantrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei Erledigung in der Hauptsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.05.2004 - II 67 T 40/04
- KG, 05.08.2004 - 8 W 48/04
Papierfundstellen
- GE 2004, 1231
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 06.10.1989 - 11 S 125/89
Auszug aus KG, 05.08.2004 - 8 W 48/04
Vielmehr hätte im Klageantrag der genaue horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden müssen (vgl. so auch AG Frankfurt, Urteil vom 06. Februar 1991, WuM 1992, 12; LG Hamburg WuM 1990, 18; 1992, 121). - AG Frankfurt/Main, 06.02.1991 - 33 C 3561/89
Mangel der Mietsache; Mängelbeseitigungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Widerklage; …
Auszug aus KG, 05.08.2004 - 8 W 48/04
Vielmehr hätte im Klageantrag der genaue horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden müssen (vgl. so auch AG Frankfurt, Urteil vom 06. Februar 1991, WuM 1992, 12; LG Hamburg WuM 1990, 18; 1992, 121). - OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02
Errichtung einer Mobilfunkanlage
Auszug aus KG, 05.08.2004 - 8 W 48/04
Bei einer Duldungsklage müssen Inhalt und Umfang der Pflicht aus dem Klageantrag unzweideutig erkennbar sein (OLG Köln NZM 2003, 200).
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.10.2015 - 237 C 199/15
Mieter muss grob unwirtschaftliche Energieeinsparungsmaßnahmen nicht dulden
Dort müssten aber die konkret auszuführenden Arbeiten genannt werden, die die Beklagten zu dulden haben sollen (vgl. auch KG GE 2004, 1231). - LG Berlin, 23.06.2011 - 67 S 100/11
Duldungspflicht des Einbaus von Isolierglasfenstern
So führt das vom Amtsgericht im ersten Rechtszug zitierte Kammergericht in seinem Beschluss vom 5. August 2004 - 8 W 48/04 - unter anderem aus:.
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Rechtsprechung
| KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de
ZPO § 91
Streitwert bei einseitiger Hauptsachenerledigungserklärung - rechtsportal.de
ZPO § 3 § 91a
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 12 O 565/02
- KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Papierfundstellen
- GE 2004, 1231
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92
Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694). - BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694). - BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
- BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung; …
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694). - BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH gegen die Streitwertfestsetzung …
- KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
Erledigung der Hauptsache; Einseitige Erledigungserklärung; …
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
- KG, 09.01.2006 - 22 W 60/05
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
Rn. 12 Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung der bereits in den Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) und der Rechtsprechung der anderen Senate des Kammergerichts (z.B. Beschluss vom 13. Mai 2004 - Aktenzeichen 8 W 41/04 - GE 2004, 1231; Beschluss vom 3. Juli 2003 - Aktenzeichen 12 W 128/03 - MDR 2004, 116, 117), wonach sich der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigung entstandenen Kosten bemisst.
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