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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,369
BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03 (https://dejure.org/2004,369)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2004 - VIII ZR 195/03 (https://dejure.org/2004,369)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 (https://dejure.org/2004,369)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Judicialis

    MHG § 4 Abs. 1

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Deutlich niedrigere Vorauszahlungen als die tatsächlichen Mietnebenkosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachzahlung von Mietnebenkosten; Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten durch unrealistische Kalkulation; Begründung eines Vertrauenstatbestands; Täuschung des Mieters; Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Betriebskosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nebenkostenvorauszahlung - tatsächliche Kosten wesentlich höher - Pflichtverletzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    MHG § 4 Abs. 1; BGB § 556
    Nachforderung bei erheblich zu niedrigen Betriebskostenvorschüssen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 4 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Vereinbarung zu niedriger Nebenkostenvorauszahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkosten-Vorauszahlungen müssen nicht realistisch sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Vermieter müssen keine angemessenen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbaren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Nebenkosten zu niedrig vereinbart wurden...

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Deutlich zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen stellen keine Pflichtverletzung dar

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten - hohe Nachforderungen sind zulässig

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Keine Pflichtverletzung des Vermieters bei zu niedrigen Heizkostenvorauszahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu geringe Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten gehen nicht zu Lasten des Vermieters

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1102
  • MDR 2004, 624
  • NZM 2004, 251
  • ZMR 2004, 347
  • GE 2004, 416
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98

    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung; …

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
    Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluß ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind (OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591 unter 2 a; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479 f.;… Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 535 Rdnr. 73;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rdnr. 95; vgl. aber LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f.).
  • LG Karlsruhe, 16.04.1998 - 5 S 339/97

    Zu niedrige Vorauszahlungen

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
    Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluß ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind (OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591 unter 2 a; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479 f.;… Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 535 Rdnr. 73;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rdnr. 95; vgl. aber LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f.).
  • OLG Stuttgart, 10.08.1982 - 8 REMiet 6/81

    Anforderungen an die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen; Vertragliche …

    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
    Dieser Begriff legt aber nicht die Annahme nahe, die Summe der Vorauszahlungen werde den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag auch nur annähernd erreichen, und begründet für den Mieter keinen entsprechenden Vertrauenstatbestand (OLG Stuttgart, Rechtsentscheid, NJW 1982, 2506 f.;… kritisch Langenberg aaO, § 556 Rdnr. 392).
  • LG Frankfurt/Main, 24.10.1978 - 11 S 100/78
    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
    Solche besonderen Umstände können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. LG Frankfurt a.M., WuM 1979, 24).
  • LG Arnsberg, 16.11.1987 - 5 S 174/87
    Auszug aus BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
    Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluß ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind (OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591 unter 2 a; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479 f.;… Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 535 Rdnr. 73;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rdnr. 95; vgl. aber LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f.).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Denn die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen beruhen lediglich auf einer vorläufigen Schätzung oder einer freien Festsetzung (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03, NJW 2004, 1102 = NZM 2004, 251 = Grundeigentum 2004, 416); aus der entsprechenden Regelung des Mietvertrages folgt deshalb unmittelbar die Verpflichtung des Vermieters zur Erstattung etwaiger Überzahlungen, ohne daß es insoweit eines Rückgriffs auf die gesetzlichen Vorschriften des Auftrags oder der ungerechtfertigten Bereicherung, auf die Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung oder einer ergänzenden Vertragsauslegung bedarf.

    Das liegt ohne weiteres auf der Hand, wenn der Vermieter - was ihm frei steht (Senatsurteil vom 11. Februar 2004 aaO) - keine Vorauszahlungen erhebt, sondern lediglich am Ende eines Abrechungszeitraumes die Aufwendungen geltend macht, die ihm durch die nach dem Vertrag vom Mieter zu tragenden Betriebskosten entstanden sind.

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und …

    Ein solcher Vertrauenstatbestand erfordert vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände (Senatsurteil vom 28. April 2004 - XII ZR 21/02 - NJW 2004, 2674; ebenso BGH Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - NJW 2004, 1102).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Derartige besondere Umstände können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH, NJW 2004, 1102; NJW 2004, 619).

    Dies erscheint auch deshalb sachgerecht, weil zu den in Frage kommenden Nebenkosten regelmäßig, wie auch hier, Heizkosten und andere Kosten zählen, die in ihrer Höhe verbrauchsabhängig sind, wesentlichen Schwankungen unterliegen können und daher vom Vermieter weder vorherzusehen noch zu beeinflussen sind (vgl. BGH, NJW 2004, 1102).

    Denn der Vermieter ist sowohl bei der Wohnraummiete als auch bei der Gewerberaummiete nicht verpflichtet, überhaupt oder in einer gewissen Mindesthöhe Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu verlangen (BGH, NJW 2004, 1102; NJW 2004, 619).

  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - NJW 2004, 1102).

    Derartige besondere Umstände können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - NJW 2004, 1102).

    Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, überhaupt oder in einer gewissen Mindesthöhe Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu verlangen (vgl. zur Wohnraummiete BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 aaO m.w.N.;… vgl. auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rdn. 528;… Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., §§ 535, 536 Rdn. 274).

  • OLG Köln, 18.01.2008 - 1 U 40/07

    Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Hausverwaltung als sonstige …

    Für den Vermieter besteht grundsätzlich keine Pflicht, die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten anzugeben (BGH NZM 2004, 251; NZM 2004, 619).

    Wenn nämlich zum einen keine Pflicht zur Angabe der tatsächlichen Kostenhöhe bei der Nebenkostenvorauszahlung besteht und zum anderen bei Divergenz der angegebenen Nebenkosten im Vergleich zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten allenfalls ein Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter wegen Verletzung eines Vertrauensverhältnisses in Betracht kommt (vgl. BGH NZM 2004, 251; NZM 2004, 619), oder in solchen Fällen eine Korrektur nach den Grundsätzen von Treu und Glauben i. S. des § 242 BGB vorzunehmen ist, dann kann bei der unbezifferten Verortung der Verwalterkosten unter die sonstigen Betriebskosten nichts anderes gelten.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 2 U 179/12

    Wirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel in AGB

    Dieser Begriff legt aber nicht die Annahme nahe, die Summe der Vorauszahlungen werde den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag auch nur annähernd erreichen, und begründet für den Mieter keinen entsprechenden Vertrauenstatbestand (vgl. BGH, NJW 2010, 671 ff.; 2004, 1102 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.06.2008 - 22 U 131/07

    Umlegbarkeit der Betriebskosten, wenn Nutzung verboten?

    So ist es zwar für sich gesehen richtig, daß eine - auch unbezifferte - Regelung über die Umlegung von Kosten der Verwaltung nicht unüblich ist und daß Nebenkostenvorauszahlungen nicht notwendig kostendeckend sein müssen (vgl. zuletzt BGH NJW 04, 1102 und 2674 f; OLG Hamm NZM 03, 717).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).

    Dies erscheint auch deshalb sachgerecht, weil zu den in Frage kommenden Nebenkosten regelmäßig, wie auch hier, Heizkosten und andere Kosten zählen, die in ihrer Höhe verbrauchsabhängig sind, wesentlichen Schwankungen unterliegen können und daher vom Vermieter weder vorherzusehen noch zu beeinflussen sind (vgl. BGH, NJW 2004, 1102).

    Rn. 14 Auf die Frage, ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch des Mieters im Falle des Vorliegens einer Aufklärungspflichtverletzung über die Nebenkosten auf Befreiung von den die Vorauszahlungen überschreitenden, dem Vermieter tatsächlich entstandenen Betriebskosten gerichtet ist (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 1102 m.N.;… zu den Schwierigkeiten der Schadensbemessung auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 541 a.E.), kommt es nach alledem nicht mehr an.

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 2 U 3/13

    Fehlende Isolierverglasung als Mangel eines vermieteten Friseursalons

    Ein daraus etwa resultierender Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen kann nämlich lediglich auf die Befreiung von Nebenkosten, soweit sie den Vorauszahlungsbetrag übersteigen, gerichtet sein; vereinzelt wird zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters, verbunden mit einem Anspruch auf Ersatz seiner nutzlosen Aufwendungen, bejaht (offen gelassen von BGH, NJW 2004, 1102 f.;… ausführlich Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 556 Rn. 389 ff. mwN).

    Solche Umstände können etwa vorliegen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH, NJW 2004, 1102 und 2674 f.).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08

    Sind Center-Managementkosten umlagefähig?

    Denn die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen beruhen lediglich auf einer vorläufigen Schätzung oder einer freien Festsetzung (vgl. BGH NJW 2004, 1102).

    Allerdings ist es richtig, dass eine - auch unbezifferte - Regelung über die Umlegung von Kosten der Verwaltung im Gewerberaummietverhältnis nicht unüblich ist und dass es nicht darauf ankommt, ob die Nebenkostenvorauszahlungen kostendeckend waren oder nicht (vgl. BGH NJW 2004, 1102; NJW 2004, 2674; OLG Köln NZM 2008, 807).

  • KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06

    Gewerberaummiete: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der …

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten

  • OLG Rostock, 23.10.2008 - 3 U 123/07

    Gewerbemietvertrag: Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Nebenkosten bei …

  • LG Berlin, 29.10.2018 - 65 T 106/18

    Einwendungen des Mieters bei nicht kostendeckenden Vorauszahlungen auf die …

  • KG, 04.07.2005 - 8 U 13/05

    Betriebskosten: Beteiligung an Kosten eines Müllschluckers ; Isoliereigenschaft …

  • KG, 21.12.2006 - 8 U 56/06

    Befristeter Mietvertrag: Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen …

  • KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06

    Gewerberaummietvertrag: Mangel der Schriftform bei einem vereinbarten Umzug in …

  • LG Berlin, 06.03.2012 - 65 S 376/11
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05

    Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken …

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZA 25/03

    Rechtsfolgen der Vereinbarung zu niedriger Nebenlkostenvorauszahlungen

  • LG Berlin, 22.10.2012 - 67 S 1/12

    Wann ist die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?

  • AG Köln, 20.11.2007 - 217 C 180/07

    Formularvertragliche Umlage von Betriebskosten ist bei der Vermietung von …

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2020 - L 1 AS 488/19
  • AG Berlin-Neukölln, 21.08.2018 - 3 C 226/18

    Mietnebenkosten - nicht kostendeckende Vorauszahlungen

  • AG Göttingen, 29.08.2007 - 28 C 34/07

    Nebenkostenvorauszahlung unter den Fixkosten - Aufklärungspflicht!

  • AG Dresden, 26.03.2015 - 145 C 3568/14

    Beteiligung des Vermieters an Kosten für Erneuerung eines Fußbodenbelages

  • AG Gießen, 12.07.2004 - 48 MC 208/04

    Anspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung wegen zu niedrig angesetzter …

  • LG Kiel, 07.06.2004 - 1 S 67/04
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1160
BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03 (https://dejure.org/2004,1160)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - VII ZR 12/03 (https://dejure.org/2004,1160)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - VII ZR 12/03 (https://dejure.org/2004,1160)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwalterhaftung für Handwerkerrechnung?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwalter haftet nicht für Handwerkerrechnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hausverwalter als Vertreter des Eigentümers

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    § 164 Abs. 1 BGB
    Vergabe von Bauleistungen durch Hausverwaltung in Vertretung des Eigentümers (Wiss. Mit. Mario Nawroth; Neue Justiz 9/2004, S. 419-420)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Bauaufträgen durch den Hausverwalter verpflichtet den Eigentümer! (IBR 2004, 235)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1017
  • MDR 2004, 743
  • NZBau 2004, 268
  • NZM 2004, 559
  • NJ 2004, 419
  • WM 2004, 1239
  • BauR 2004, 843
  • GE 2004, 416
  • ZfBR 2004, 361
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 5 U 121/99

    Handeln des Verwalters im Namen der Eigentümergemeinschaft)

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren …

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 231/13

    Wohnraummiete: Offenlegung einer Vertreterstellung bei einem …

    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieterin ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (LG Berlin, GE 1994, 1447;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 BGB Rn. 294;… Erman/Maier-Reimer, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017 unter II 2 a, zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • BGH, 29.04.2009 - IV ZR 201/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Abschluss einer …

    Die vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03 - NJW-RR 2004, 1017 unter I 2) angenommene Auslegungsregel, die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter werde, soweit sich aus den Umständen (§ 164 Abs. 1 Satz 2 BGB) nichts anderes ergebe, in der Regel für dessen Auftraggeber, gewöhnlich den Eigentümer, vorgenommen, kann auf den Abschluss von Gebäudeversicherungen nicht ohne weiteres übertragen werden.
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13

    Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem Mieterhöhungsverlangen

    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieterin ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (LG Berlin, GE 1994, 1447;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 BGB, Rn. 294;… Erman/Maier-Reimer, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017unter II 2 a, zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06

    Ansprüche aus einem Energieversorgungsvertrag: Annahme eines konkludenten …

    Zwar handelt der Hausverwalter bei der Vergabe gebäudebezogener Aufträge (zumal: größeren Umfangs) im Zweifelsfalle nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter des Eigentümers (s. BGH NJW-RR 2004, S. 1017;… KG, NJW-RR 1996, S. 1523;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 164 Rdn. 5).
  • AG Duisburg-Hamborn, 01.09.2006 - 8 C 436/05

    Bei erkennbarem Auftreten eines Hauseigentümervereins nach außen hin als …

    Damit war aber bereits für einen objektiven Auftragnehmer erkennbar, dass die Hausverwaltung nicht für sich selbst, sondern für ihren Auftraggeber und damit gewöhnlich für den betreffenden Eigentümer handelt (BGH NJW-RR 2004, 1017).

    Wegen der größeren Sicherheit der Immobilie ist darüber hinaus sogar dem Auftragnehmer besser damit gedient, den Eigentümer als Vertragspartner zu haben (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1017).

    Denn zum einen ist die Kenntnis insoweit nicht entscheidend (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1017, drittletzter Absatz) und war dieser ohne weiteres ermittelbar.

  • KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19

    Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …

    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieter ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 231/13, Grundeigentum 2014, 658, Tz. 14 für Mieterhöhungsverlangen; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017 zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 99/08

    Persönliche Haftung des Betreuers für die Übernahme der Heimkosten

    Rn. 24 2. Handelt ein gesetzlicher Vertreter für den Vertragspartner erkennbar im Rechtskreis des Vertretenen, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er nicht im eigenen, sondern im Namen des Vertretenen auftritt, es sei denn, es gibt besondere Anhaltspunkte dafür, er wolle für sich persönlich handeln (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1017; Senat OLGR Düsseldorf 2007, 540 m.w.Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.2006 - 4 U 612/05

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen oder …

    In der von der Klägerin zitierten Entscheidung (Urt. v. 8.1.2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 559) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter in der Regel für den Eigentümer vorgenommen wird, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt und dem Auftragnehmer der Werkleistung die Eigenschaft als Hausverwalter offen gelegt wird.
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 4 U 191/05

    Kein Handeln für den Vertretenen bei ausdrücklicher Abgabe von Willenserklärungen …

    Auch dem Auftragnehmer der Werkleistungen ist normalerweise besser damit gedient, nicht den Verwalter, sondern den Eigentümer als Vertragspartner und dessen Immobilie als Sicherheit zu haben (BGH NZM 2004, 559).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs …

    Rn. 12 Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Januar 2004 (NJW-RR 2004, 1017) mittlerweile entschieden, dass der Umfang der im Einzelfall vergebenen Arbeiten nicht entscheidend ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Hausverwalter bei Abschluss eines Werkvertrages über Bauleistungen am verwalteten Objekt im eigenen oder im Namen des Eigentümers gehandelt hat.
  • KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04

    Bestellung von Heizöl durch Hausverwalter

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG Potsdam, 21.11.2012 - 13 S 127/12

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens des Hausverwalters ohne …

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2020 - 12 O 5227/19

    Vertretung der WEG durch den Verwalter bei Sanierungsauftrag

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2011 - 24 U 57/11

    Ansprüche wegen Beauftragung von Winterdienstarbeiten durch den Verwalter eines …

  • KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02

    Anzeige der Übernahme der Hausverwaltung mit Änderung des Rechnungsversands kein …

  • KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04

    Passivlegitimation bei Zahlungsklage des Heizöllieferanten: Verpflichtung der …

  • LG Mainz, 07.04.2022 - 9 O 191/18

    WEG-Verwalter ist richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige!

  • AG Hamburg, 13.11.2008 - 35B C 151/08

    Kein Vertrag mit Hausverwalter trotz Nennung als Vertragspartner - Ablesedienst …

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