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Rechtsprechung
   KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2653
KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04 (https://dejure.org/2005,2653)
KG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 8 U 127/04 (https://dejure.org/2005,2653)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 8 U 127/04 (https://dejure.org/2005,2653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558; BGB § 558a; BGB § 558b
    Herstellung der Vergleichbarkeit der Mietstruktur zu Mieterhöhung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist bei Mieterhöhungsverlangen zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mieterhöhung per Vergleichsmiete - Mietstruktur muß gleich sein!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Mieterhöhung: Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! - Bei der Anwendung eines Mietspiegels muss die Mietstruktur stimmen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Umrechnung bei Mieterhöhung einer Bruttokaltmiete mit Netto-Mietspiegel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf die begehrte Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses; Begründung einer Mieterhöhung unter Berufung auf einen nicht mehr aktuellen Mietspiegel; Begründung einer Mieterhöhung mit nicht maßgeblichen Nebenkosten; Form und Inhalt eines Erhöhungsverlangens; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2005, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • LG Berlin, 11.01.1999 - 62 S 389/98
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Dies sind Fragen der Begründetheit des materiell-rechtlichen Erhöhungsanspruchs, deren Klärung nicht im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung erfolgen darf (LG Berlin, GE 1999, 378 mit weiteren Nachweisen).

    Ebenfalls nicht gefolgt werden kann der Auffassung des Landgerichts Berlin, wonach bei der Umrechnung einer im Mietspiegel enthaltenen Nettokaltmiete in eine Bruttokaltmiete mit den pauschalen Werten aus dem Mietspiegel und nicht mit konkreten Werten zu rechnen sei (LG Berlin, GE 1999, 378; LG Berlin GE 1999, 983).

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der in der Literatur auch vertretenen Auffassung, die Umrechnung habe in der Weise zu erfolgen, dass zu den Nettomietwerten des Mietspiegels die in der bisherigen Miete auf der Grundlage der letzten Betriebskostenerhöhung enthaltenen Betriebskostenanteile hinzuzuzählen seien (Beuermann, Der Mietspiegel Berlin (West) 1998 - Ein neues Äpfel-Birnen-Problem, NZM 1998, 598), kann nicht gefolgt werden, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1980, 1617; BVerfG NJW-RR 1993, 1485) dürfen an die Begründungspflicht des Vermieter keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.
  • BVerfG, 08.09.1993 - 1 BvR 1331/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung eines …

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der in der Literatur auch vertretenen Auffassung, die Umrechnung habe in der Weise zu erfolgen, dass zu den Nettomietwerten des Mietspiegels die in der bisherigen Miete auf der Grundlage der letzten Betriebskostenerhöhung enthaltenen Betriebskostenanteile hinzuzuzählen seien (Beuermann, Der Mietspiegel Berlin (West) 1998 - Ein neues Äpfel-Birnen-Problem, NZM 1998, 598), kann nicht gefolgt werden, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1980, 1617; BVerfG NJW-RR 1993, 1485) dürfen an die Begründungspflicht des Vermieter keine überhöhten Anforderungen gestellt werden.
  • OLG Stuttgart, 13.07.1983 - 8 REMiet 2/83

    Vereinbarung einer Inklusivmiete; Abgeltung der umlagefähigen Betriebskosten; …

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Umrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete die Betriebskosten hinzuzurechnen sind, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens im Außenverhältnis zu tragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1983, 2329; OLG Hamm, NJW 1985, 2034; OLG Hamm GE 1993, 151; AG Dortmund, NZM 2001, 584; LG Rottweil, NZM 1998, 432; Hannemann, NZM 1998, 612;… Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.57 ff;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.8).
  • LG Berlin, 14.11.1996 - 62 S 179/96
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Das Argument des Landgerichts hat seinen Ursprung in der Rechtsprechung aus dem Jahr 1996 (LG Berlin GE 1996, 1547).
  • LG Rottweil, 03.04.1998 - 1 S 29/97
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Umrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete die Betriebskosten hinzuzurechnen sind, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens im Außenverhältnis zu tragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1983, 2329; OLG Hamm, NJW 1985, 2034; OLG Hamm GE 1993, 151; AG Dortmund, NZM 2001, 584; LG Rottweil, NZM 1998, 432; Hannemann, NZM 1998, 612;… Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.57 ff;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.8).
  • OLG Hamm, 04.04.1984 - 4 REMiet 2/84

    Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhungserklärung bei vereinbarter …

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Umrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete die Betriebskosten hinzuzurechnen sind, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens im Außenverhältnis zu tragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1983, 2329; OLG Hamm, NJW 1985, 2034; OLG Hamm GE 1993, 151; AG Dortmund, NZM 2001, 584; LG Rottweil, NZM 1998, 432; Hannemann, NZM 1998, 612;… Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.57 ff;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.8).
  • OLG Hamm, 03.12.1992 - 30 REMiet 4/92

    Vereinbarung eines bestimmten Betrags als Mietentgelt im Mietvertrag als …

    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Umrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete die Betriebskosten hinzuzurechnen sind, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens im Außenverhältnis zu tragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1983, 2329; OLG Hamm, NJW 1985, 2034; OLG Hamm GE 1993, 151; AG Dortmund, NZM 2001, 584; LG Rottweil, NZM 1998, 432; Hannemann, NZM 1998, 612;… Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.57 ff;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.8).
  • LG Berlin, 02.07.1999 - 65 S 491/98
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Ebenfalls nicht gefolgt werden kann der Auffassung des Landgerichts Berlin, wonach bei der Umrechnung einer im Mietspiegel enthaltenen Nettokaltmiete in eine Bruttokaltmiete mit den pauschalen Werten aus dem Mietspiegel und nicht mit konkreten Werten zu rechnen sei (LG Berlin, GE 1999, 378; LG Berlin GE 1999, 983).
  • AG Dortmund, 08.02.2000 - 125 C 11763/99
    Auszug aus KG, 20.01.2005 - 8 U 127/04
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Umrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete die Betriebskosten hinzuzurechnen sind, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens im Außenverhältnis zu tragen hat (OLG Stuttgart, NJW 1983, 2329; OLG Hamm, NJW 1985, 2034; OLG Hamm GE 1993, 151; AG Dortmund, NZM 2001, 584; LG Rottweil, NZM 1998, 432; Hannemann, NZM 1998, 612;… Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.57 ff;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 558 a BGB, Rdnr.8).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05

    Vergleichsmaßstab bei einem Mieterhöhungsverlangen

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in GE 2005, 180 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.
  • AG Berlin-Schöneberg, 10.12.2009 - 106 C 336/09

    Wohnraummiete in Berlin: Wohnwerterhöhendes Merkmal der bevorzugten Citylage

    Rn. 17 Die Umrechnung in die Vergleichsbruttokaltmiete erfolgt durch die Addition der realen kalten Betriebskosten in Höhe von 1, 05 EUR/qm, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Zustimmungsbegehrens konkret angefallenen sind (vgl. BGH GE 2006, 46; KG GE 2005, 180; OLG Stuttgart NJW 1983, 2329; OLG Hamm GE 1993, 151; a. A. LG Berlin GE 1999, 378; LG Berlin GE 1999, 983; AG Charlottenburg, GE 2005, 807 (ohne jedes Argument); offen: BGH GE 2005, 663). Ansonsten würde die Gefahr einer Systemwidrigkeit bestehen.

    Würde man es zulassen, die abstrakte Nettokaltvergleichsmiete durch die Addition ortsüblich vergleichbarer kalter Betriebskosten in eine Bruttokaltvergleichsmiete umzurechnen, so würde als Ergebnis sich systemwidrig eine sowohl hinsichtlich der Nettomiete als auch hinsichtlich der kalten Betriebskosten eine abstrakte Vergleichsmiete ergeben (vgl. KG GE 2005, 180 (181)) .

  • AG Berlin-Schöneberg, 19.04.2013 - 18 C 230/12

    Mietminderung wegen Wasserschäden und schadhafter Holz-Innenfenster

    Die Umrechnung in die Vergleichsbruttokaltmiete erfolgt durch die Addition der realen kalten Betriebskosten in Höhe von 1, 05 EUR/m², die zum Zeitpunkt des Zugangs des Zustimmungsbegehrens konkret angefallenen sind (vgl. BGH GE 2006, 46; KG GE 2005, 180; OLG Stuttgart NJW 1983, 2329; OLG Hamm GE 1993, 151).
  • AG Berlin-Schöneberg, 02.08.2005 - 11 C 607/04

    Mieterhöhungsverlangen für Bruttowarmmiete in Berlin: Abzug der konkreten …

    Das Kammergericht als derzeit höchste Instanz für die Berliner Amtsgerichte als Mietgerichte hat jedoch in der bekannten Entscheidung vom 20. Januar 2005 8 U 127/04 entschieden, dass die Bezugnahme auf allgemeine pauschale Betriebskosten, sogenannte Gewoswerte, nicht ausreichend ist, vielmehr die konkreten Betriebskosten für die jeweilige Wohnung zu ermitteln sind.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.05.2005 - 238 C 39/05
    Um die Vergleichbarkeit von den Nettokaltmietwerten des Mietspiegels mit einer vereinbarten Bruttokaltmiete herzustellen, sind die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem Berliner Mietspiegel heranzuziehen (gegen KG GE 2005, 180).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.05.2005 - 236 C 39/05
    Um die Vergleichbarkeit von den Nettokaltmietwerten des Mietspiegels mit einer vereinbarten Bruttokaltmiete herzustellen, sind die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem Berliner Mietspiegel heranzuziehen (gegen KG GE 2005, 180).
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