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Weitere Entscheidungen unten: LG Berlin, 28.09.2004 | LG Berlin, 20.11.2006

Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23580
LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07 (https://dejure.org/2007,23580)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2007 - 63 S 155/07 (https://dejure.org/2007,23580)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2007 - 63 S 155/07 (https://dejure.org/2007,23580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht zur Mietminderung bei Erkennbarkeit zukünftiger Baumaßnahmen - Vorhandene Baulücke begründet Erkennbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung bei Baulärm durch Bebauung eines Nachbargrundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2008, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07
    Auch nach der Mietrechtsreform ist die Verwirkung nach § 242 BGB zu prüfen (BGH VIII ZR 274/02 Urteil vom 16. Juli 2003) und durch die vollständigen Zahlungen des Mietzinses binnen 11 Monaten ohne Minderungsvorbehalt gibt eine Partei, auch wenn sie zuvor Mängel angemahnt hat, zu erkennen, dass sie den vollen Mietzins für gerechtfertigt hält.
  • KG, 03.06.2002 - 8 U 74/01

    Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07
    Der Vermieter schuldet dann nur die um das Risiko derartiger baulicher Maßnahmen verminderte Gebrauchsgewährung (LG Berlin Urteil vom 08. Februar 2001 - 12 O 603/00 in GE 2003, Seite 115; OLG München Urteil vom 26. März 1993 - 21 U 6002/92 in NJW-RR 1994 Seite 654; KG Urteil vom 03. Juni 2002 - 8 U 74/01 in NZM 2003 Seite 718).
  • OLG München, 26.03.1993 - 21 U 6002/92

    Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück - Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07
    Der Vermieter schuldet dann nur die um das Risiko derartiger baulicher Maßnahmen verminderte Gebrauchsgewährung (LG Berlin Urteil vom 08. Februar 2001 - 12 O 603/00 in GE 2003, Seite 115; OLG München Urteil vom 26. März 1993 - 21 U 6002/92 in NJW-RR 1994 Seite 654; KG Urteil vom 03. Juni 2002 - 8 U 74/01 in NZM 2003 Seite 718).
  • LG Berlin, 08.02.2001 - 12 O 603/00
    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07
    Der Vermieter schuldet dann nur die um das Risiko derartiger baulicher Maßnahmen verminderte Gebrauchsgewährung (LG Berlin Urteil vom 08. Februar 2001 - 12 O 603/00 in GE 2003, Seite 115; OLG München Urteil vom 26. März 1993 - 21 U 6002/92 in NJW-RR 1994 Seite 654; KG Urteil vom 03. Juni 2002 - 8 U 74/01 in NZM 2003 Seite 718).
  • LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10

    Minderung der Miete wegen Baumaßnahmen im benachbarten Gebäude und Feuchtigkeit …

    Der Mieter einer Wohnung in Berlin muss aber, zumal im Innenstadt-Bereich, im Regelfall damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (…vgl. LG Berlin, Urt. v. 21.11.2002 - 67 S 102/02, Grundeigentum 2003, 392;… für den Fall der Schließung einer Baulücke LG Berlin, Urt. v. 17.03.2009 - 63 S 397/08, Grundeigentum 2009, 847; LG Berlin, Urt. v. 09.11.2007 - 63 S 155/07, Grundeigentum 2008, 268).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 24.11.2011 - 9 C 143/11

    Rückzahlung des Mietzinses aufgrund einer Minderung wegen Baulärms auf dem …

    Dementsprechend kommt es für die Sollbeschaffenheit der Mietsache nicht auf die individuell für sich behaltenden Vorstellungen einer Partei an, sondern auf das objektiv zur Kenntnis zu nehmende an (vgl. LG Berlin, Urteil vom 09.11.2007, 63 S 155/07, zitiert nach [...] Rn. 4).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.09.2004 - 65 S 212/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29640
LG Berlin, 28.09.2004 - 65 S 212/04 (https://dejure.org/2004,29640)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2004 - 65 S 212/04 (https://dejure.org/2004,29640)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2004 - 65 S 212/04 (https://dejure.org/2004,29640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 556
    Rückforderung von überzahlten Betriebskostenvorschüssen durch den Mieter bei formell unwirksamer Abrechnung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung; Hauswartskosten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2008, 268
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 REMiet 1/99

    Mietnebenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 28.09.2004 - 65 S 212/04
    Ähnlich wie bei der Rückforderung gezahlter Vorschüsse bei Nichtabrechnung durch den Vermieter (vgl. OLG Braunschweig, GE 1999, 1213; LG Köln, WM 1989, 28), muss der Mieter eine eigenständige Berechnung auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen anstellen, denn letztlich geht es ihm um die Rückzahlung angeblich zuviel geleisteter Vorschüsse.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Braunschweig NZM 1999, 751 (ebenso LG Berlin, ZMR 2000, 534) kann der Mieter zwar die für die nicht abgerechneten Zeiträume geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen, allerdings nur soweit sie nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht sind, wobei er anhand gegebener Anhaltspunkte die Mindesthöhe der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu schätzen und annäherungsweise vorzutragen hat.

  • LG Berlin, 15.03.2002 - 65 S 327/01

    Verwirkung eines Rechts; Anspruch auf Mietzinsreste; Aufrechnung von …

    Auszug aus LG Berlin, 28.09.2004 - 65 S 212/04
    Geschieht dies nicht, so ist die Betriebskostenabrechnung um die gesamten Hauswartskosten zu kürzen (Urteil der Kammer zu 65 S 327/01 in GE 2003, 257, 258).
  • LG Berlin, 28.03.2000 - 64 S 516/99
    Auszug aus LG Berlin, 28.09.2004 - 65 S 212/04
    Nach der Rechtsprechung des OLG Braunschweig NZM 1999, 751 (ebenso LG Berlin, ZMR 2000, 534) kann der Mieter zwar die für die nicht abgerechneten Zeiträume geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen, allerdings nur soweit sie nicht durch unstreitig entstandene Nebenkosten verbraucht sind, wobei er anhand gegebener Anhaltspunkte die Mindesthöhe der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu schätzen und annäherungsweise vorzutragen hat.
  • LG Berlin, 20.11.2006 - 62 S 156/06
    Er ist gehalten, anhand gegebener Anhaltspunkte die Mindesthöhe der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu schätzen und annäherungsweise vorzutragen (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 28. September 2004 - 65 S 212/04 -, MM 2005, 74).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 20.11.2006 - 62 S 95/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,46157
LG Berlin, 20.11.2006 - 62 S 95/06 (https://dejure.org/2006,46157)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.11.2006 - 62 S 95/06 (https://dejure.org/2006,46157)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. November 2006 - 62 S 95/06 (https://dejure.org/2006,46157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 556
    Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen durch den Mieter bei materiell unzutreffender Abrechnung; Schätzung von Betriebskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2008, 268
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 178/15

    Umlage von Wärmecontractingkosten nur mit vertraglicher Vereinbarung!

    Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 20.11.2006 (AZ: 62 S 95/06) bestehe kein Grund, den Mieter im laufenden Mietverhältnis auf ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorschüssen zu verweisen.
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