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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 30.11.2007

Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 72/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17109
LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 72/07 (https://dejure.org/2007,17109)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2007 - 5 O 72/07 (https://dejure.org/2007,17109)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2007 - 5 O 72/07 (https://dejure.org/2007,17109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1476
  • GE 2008, 332
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 72/07
    Unwirksame Vereinbarung der Erklärung des Rücktritts durch Einschreiben (§ 309 Nr. 13 BGB) (vgl. BGH NJW 1985, 2585,2587).

    Der Verwender kann daher in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam die Übermittlung durch einen eingeschriebenen Brief vorschreiben (BGH NJW 1985, 2585, 2587).

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 72/07
    21 Aber auch wenn man diesem Auslegungsergebnis nicht folgt, zeigen die vorstehenden Erwägungen, dass die schriftliche Rücktrittsvereinbarung zumindest mehrdeutig im Sinne des § 305 c BGB ist, da mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (vgl. BGH NJW 2002, 3232, 3233).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32127
LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07 (https://dejure.org/2007,32127)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.11.2007 - 63 S 116/07 (https://dejure.org/2007,32127)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. November 2007 - 63 S 116/07 (https://dejure.org/2007,32127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2008, 332
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07
    5 Die aufgrund starrer Fristen unwirksame sog. Quotenabgeltungsklausel in § 4 Nr. 6 Abs. 3 des Mietvertrags (BGH Urteil vom 18.10.2006 - VIII ZR 52/06) steht entgegen der Ansicht des Beklagten der Wirksamkeit der vorgenannten Regelung nicht entgegen.
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07
    Sie enthält keine starren Fristenregelungen, indem die im Vertrag genannten Fristen ausdrücklich als "im Allgemeinen" vereinbart sind (BGH Urteile vom 13.7.2005 - VIII ZR 351/04 und vom 28.4.2004 - VIII ZR 230/03).
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 351/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen in einer …

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07
    Sie enthält keine starren Fristenregelungen, indem die im Vertrag genannten Fristen ausdrücklich als "im Allgemeinen" vereinbart sind (BGH Urteile vom 13.7.2005 - VIII ZR 351/04 und vom 28.4.2004 - VIII ZR 230/03).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der …

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07
    Es müssen vielmehr weitere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände (sog. Umstandsmoment) hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, dass der Berechtigte seinen Anspruch nicht mehr geltend machen werde (BGH NJW 2001, 1649).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 99/94

    Rücktritt vom Vertrag wegen Gefährdung von Vertragszweck und Leistungserfolg

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2007 - 63 S 116/07
    Für die Annahme einer Verwirkung genügt allein der Ablauf einer gewissen Zeit seit Entstehen des Anspruchs (sog. Zeitmoment) nicht (BGH NJW-RR 1996, 949).
  • LG Berlin, 26.02.2013 - 63 S 199/12

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Schäden nicht ersatzfähig!

    Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt: Durch die Kombination einer Verpflichtung zur Anfangs- oder Endrenovierung mit einer solchen zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen wird dem Mieter ein mit dem gesetzlichen Leitbild des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB unvereinbares Übermaß an Renovierungspflichten auferlegt (…vgl.BGH, Urt. v. 6. April 2005 - XII ZR 308/02, NZM 2005, 504 (Endrenovierung); Kammer, Urt. v. 30.November 2007 - 63 S 116/07, GE 2008, 332 Tz. 5;… Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 538 Rz. 131).
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