Rechtsprechung
| KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 242, 535
Stillschweigende Mietreduzierung; Verwirkung von Nachforderungen - meinmietrecht.de
Gewerberaummiete - Voraussetzungen einer Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zu einem Angebot auf eine Mietreduzierung durch Schweigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stillschweigende Mietreduzierung: Schweigen ist kein Einverständnis!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Vertragsänderung durch Schweigen einer Partei! (IMR 2012, 323)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.04.2011 - 12 O 160/09
- KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 770
- GE 2012, 545
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Das Umstandsmoment ist gegeben, wenn neben dem Zeitmoment besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2003, 824 ; BGH Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 66/01 - NJW-RR 2003, 727 ; BGH Urteil vom 04.02.2004 - VIII ZR 171/03 - WuM 2004, 198 ).Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Beklagten Vermögensdispositionen getroffen haben, die diesen Schluss zulassen (…Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 95; vgl. BGHZ 67, 68; BGH NJW 2003, 824 ; vgl. auch 12. ZS GE 2007, 591, Juris Tz. 44.f ).
- BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01
Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Das Umstandsmoment ist gegeben, wenn neben dem Zeitmoment besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2003, 824 ; BGH Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 66/01 - NJW-RR 2003, 727 ; BGH Urteil vom 04.02.2004 - VIII ZR 171/03 - WuM 2004, 198 ).Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht nämlich in der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass eine Forderung verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGH Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 66/01- aaO., Tz. 15).
- BGH, 04.02.2004 - VIII ZR 171/03
Verwirkung von Mietzinsforderungen
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH NJW 2003, 727; BGH WuM 2004, 198 ).Das Umstandsmoment ist gegeben, wenn neben dem Zeitmoment besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2003, 824 ; BGH Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 66/01 - NJW-RR 2003, 727 ; BGH Urteil vom 04.02.2004 - VIII ZR 171/03 - WuM 2004, 198 ).
- KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Kurze Verjährungsfristen rechtfertigen, wenn überhaupt nur ausnahmsweise die Bejahung der Verwirkung (…Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 92, 93; BGHZ 84, 280; NJW-RR 1989, 818 zu § 196 BGB a.F.; BGH NJW 1992, 1755 zu § 852 BGB a.F.; Senatsurteil vom 19.12.2005 - 8 U 163/05 - OLGR 2006, 286; KG, 12. ZS GE 2007, 591 = NZM 2008, 129 ).Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Beklagten Vermögensdispositionen getroffen haben, die diesen Schluss zulassen (…Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 95; vgl. BGHZ 67, 68; BGH NJW 2003, 824 ; vgl. auch 12. ZS GE 2007, 591, Juris Tz. 44.f ).
- KG, 19.12.2005 - 8 U 163/05
Mietzinsforderung: Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Kurze Verjährungsfristen rechtfertigen, wenn überhaupt nur ausnahmsweise die Bejahung der Verwirkung (…Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 BGB , Rdnr. 92, 93; BGHZ 84, 280; NJW-RR 1989, 818 zu § 196 BGB a.F.; BGH NJW 1992, 1755 zu § 852 BGB a.F.; Senatsurteil vom 19.12.2005 - 8 U 163/05 - OLGR 2006, 286; KG, 12. ZS GE 2007, 591 = NZM 2008, 129 ).Die Nichtbildung von Rücklagen stellt keine Vermögensdisposition dar, die zwingend erkennen lässt, dass sich die Beklagten darauf eingerichtet haben, dass die Klägerin den Anspruch nicht mehr geltend machen wird (vgl. Senatsurteil vom 19.12.2005 - 8 U 163/05 - OLG Report 2006, 286).
- KG, 10.03.2011 - 8 U 187/10
Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen Renovierung durch den Vermieter nach …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Dies ist nur eine zum Schadensersatz verpflichtenden Schlechterfüllung der Räumungspflicht (…Palandt/Weidenkaff, aaO., § 545 BGB , Rdnr. 5; BGH ZMR 2010, 431 ; vgl. Senatsurteil vom 10. März 2011- 8 U 187/10 - für Zurücklassen von verklebtem Teppichboden). - BGH, 13.01.2010 - IV ZR 188/07
Versäumnisurteil im Haftpflichtprozess: Bindungswirkung im Deckungsprozess gegen …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Dies ist nur eine zum Schadensersatz verpflichtenden Schlechterfüllung der Räumungspflicht (…Palandt/Weidenkaff, aaO., § 545 BGB , Rdnr. 5; BGH ZMR 2010, 431 ; vgl. Senatsurteil vom 10. März 2011- 8 U 187/10 - für Zurücklassen von verklebtem Teppichboden). - BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Rückgabe ist deshalb anzunehmen und der Vermieter kommt bei Ablehnung in Annahmeverzug, wenn die Mietsache sich in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand befindet oder nicht vollständig geräumt ist, weil einzelne Gegenstände nicht entfernt sind (…Palandt/Weidenkaff, aaO., § 546 BGB , Rdnr. 5; vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 27 ; OLG Hamm NZM 2003, 26 ). - BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85
Begriff des Erfolgshonorars
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Einen einseitigen Verzicht auf schuldrechtliche Forderungen sieht das Gesetz nicht vor (BGH NJW 1987, 3203 ). - OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02
Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter; …
Auszug aus KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Rückgabe ist deshalb anzunehmen und der Vermieter kommt bei Ablehnung in Annahmeverzug, wenn die Mietsache sich in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand befindet oder nicht vollständig geräumt ist, weil einzelne Gegenstände nicht entfernt sind (…Palandt/Weidenkaff, aaO., § 546 BGB , Rdnr. 5; vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 27 ; OLG Hamm NZM 2003, 26 ). - BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
- OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur …
- BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91
Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom …
- BGH, 06.12.1988 - XI ZR 19/88
Verwirkung bei kurzen Verjährungsfristen
- LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Kleingartenpachtvertrag: Unzulässiger Bau eines Baumhauses auf einer gepachteten …
Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht nämlich in der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass eine Forderung verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGH, NJW-RR 2003, 727 Tz. 15; KG, GE 2012, 545; KG, Urteil vom 18.11.2013 - 8 U 71/13). - KG, 18.11.2013 - 8 U 71/13
Wann sind Mietzinsansprüche verwirkt?
Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht nämlich in der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass eine Forderung verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (…BGH Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 66/01- a.a.O., Tz. 15; Kammergericht, Grundeigentum 2012, 545).
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