Rechtsprechung
| LG Berlin, 18.05.2012 - 63 S 421/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 573
Kündigung wegen ungenehmigter Hundehaltung; Tierhaltung - Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Hundehaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)
Hundehaltung: Abgemahnter Mieter muss mit Kündigung rechnen
Papierfundstellen
- GE 2012, 899
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus LG Berlin, 18.05.2012 - 63 S 421/11
Allerdings kann die Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung ein zusätzliches Gewicht verleiht (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2007 - VIII ZR 145/07, GE 2008, 114).
- LG Berlin, 02.07.2013 - 63 S 493/12
Mietvertrag - Wirksamkeit einer Tierhaltungsklausel
Weil aber die Vertragsklausel zur Tierhaltung unwirksam ist, ist der hiesige Fall entgegen der Ansicht der Klägerin nicht mit jenem Sachverhalt vergleichbar, über den die Kammer im Verfahren 63 S 421/11 entschieden hat.
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Rechtsprechung
| LG Heidelberg, 25.04.2012 - 5 O 21/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 536
Mietmangel bei gefahrdrohendem Zustand der Mietsache - rabüro.de
Mietmangel schon bei drohender Gefahrverwirklichung gegeben?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536 Abs. 1
Mangelhaftigkeit einer Mietsache bei Gebrauch einer Mietsache nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung; Drohendes Herabbrechen der Decke wegen zu geringer Tragkraft als Mangel einer Mietsache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ohne Mangelkenntnis keine Mietminderung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Minderung ohne Mangelkenntnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mangelhaftigkeit einer Mietsache bei Gebrauch einer Mietsache nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung; Drohendes Herabbrechen der Decke wegen zu geringer Tragkraft als Mangel einer Mietsache
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ohne Mangelkenntnis keine Mietminderung! (IMR 2012, 1132)
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 950
- GE 2012, 899
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08
Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung
Auszug aus LG Heidelberg, 25.04.2012 - 5 O 21/12
Insoweit liegt die Sache nicht anders, als wenn die Mietsache öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterlegen hätte, die Nutzbarkeit mangels Einschreitens der zuständigen Behörden aber tatsächlich nicht eingeschränkt war (BGH NJW 2009, 3421). - OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 31/11
Schimmelpilzbildung in Arztpraxis: Kündigungsgrund!
Auszug aus LG Heidelberg, 25.04.2012 - 5 O 21/12
Ganz ähnlich hat auch OLG Düsseldorf MDR 2012, 83 sogar für zwingende Brandschutzvorschriften entschieden. - OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86
Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als …
Auszug aus LG Heidelberg, 25.04.2012 - 5 O 21/12
Ein Mangel liegt nämlich bei Mietsachen mit Beziehung zu einer Gefahrenquelle nicht erst dann vor, wenn der Mieter wirklich einen Schaden erleidet, sondern schon dann, wenn er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann (OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 [969]).
- LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17
Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung
Beispiele sind die Gefahr, dass die Decke einbricht (LG Heidelberg ZMR 2012, 950) oder dass Steine aus der Decke herunterfallen (KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636), weiter Schäden an der elektrischen Installation in den Räumen des Vermieters, die sich auf den Mieter auswirken können (OLG Celle, Urteil vom 29. November 1995, 2 U 210/94,ZMR 1996, 197) sowie sogar eine Bombendrohung gegen den Vermieter, der im selben Haus, wie der Mieter wohnt (OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 1999, 22 U 2401/98, NZM 2002, 165, 166). - LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17
Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?
Beispiele sind die Gefahr, dass die Decke einbricht (LG Heidelberg ZMR 2012, 950) oder dass Steine aus der Decke herunterfallen (KG, Urteil vom 17. September 2012, 8 U 87/11, GE 2012, 1636), weiter Schäden an der elektrischen Installation in den Räumen des Vermieters, die sich auf den Mieter auswirken können (OLG Celle, Urteil vom 29. November 1995, 2 U 210/94, ZMR 1996, 197) sowie sogar eine Bombendrohung gegen den Vermieter, der im selben Haus, wie der Mieter wohnt (OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 1999, 22 U 2401/98, NZM 2002, 165,166).
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