Rechtsprechung
| LG Berlin, 04.09.2014 - 18 S 362/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 558 Abs. 2, 558 a Abs. 2
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten; Vergleichswohnungen aus dem Bestand der für die Mietwohnung zuständigen Hausverwaltung - mietrechtsiegen.de
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht nur anhand eigener Objekte bestimmt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 02.10.2013 - 7 C 317/12
- LG Berlin, 04.09.2014 - 18 S 362/13
Papierfundstellen
- GE 2014, 1338
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche …
Auszug aus LG Berlin, 04.09.2014 - 18 S 362/13
Ein einfacher Mietspiegel stellt jedenfalls ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben (vgl. BGH, Urt. v. 21. November 2011 - VIII ZR 46/12, NJW -, 775 Rn. 16). - BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
Auszug aus LG Berlin, 04.09.2014 - 18 S 362/13
Dass die - unter Zugrundelegung des einfachen Mietspiegels - vorgenommene Schätzung womöglich mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht vollständig übereinstimmt, hat der Gesetzgeber durch die der Beweis- und Verfahrenserleichterung dienende Vorschrift des § 287 ZPO ausdrücklich in Kauf genommen und ist deshalb hinzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63, NJW 1964, 589). - BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 267/12
Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens; …
Auszug aus LG Berlin, 04.09.2014 - 18 S 362/13
Dieser Anforderung der Ermittlung eines repräsentativen Querschnitts wird das Gutachten schon deshalb nicht gerecht, weil zehn von zwölf zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogenen Vergleichsobjekten aus dem Bestand einer Hausverwaltung stammen, die zudem die Hausverwaltung ist, die auch das streitgegenständliche Objekt verwaltet (vgl. insofern BGH, Urteil vom 03.07.-, VIII ZR 267/12 für den Fall, dass alle vom Sachverständigen herangezogenen Wohnungen aus dem Bestand eines Vermieters stammen). - LG Berlin, 04.03.2014 - 63 S 81/12
Auszug aus LG Berlin, 04.09.2014 - 18 S 362/13
Gleichwohl ist es eine taugliche Grundlage für eine Schätzung der Vergleichsmiete nach § 287 Abs. 2 ZPO (so auch LG Berlin, Urteil vom 04.03.2014, 63 S 81/12).
- AG Berlin-Lichtenberg, 02.02.2016 - 20 C 450/15
Was ist eine "moderne gesteuerte Entlüftung"?
Er stellt aber ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben und kann Grundlage einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO sein (LG Berlin, Urteil vom 4.3.-, 63 S 81/12; BGH GE -, 197; LG Berlin GE 2014, 1338; AG Charlottenburg GE 2015, 457ff, LG Berlin, Urteil vom 16.7.2015 - 67 S 120/15; Hinweisbeschluss LG Berlin vom 23.7.2015, 67 S 219/15 zum Mietspiegel -).Dies entspricht der Rechtsprechung zu den sog. "Sternchenfeldern" des Berliner Mietspiegels, die ebenfalls nicht an der Qualifizierungswirkung nach § 558 d Abs. 3 ZPO teilnehmen, gleichwohl aber auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO herangezogen werden können (KG, Urt. v. 12. November 2009 - WuM 2009, 748, LG Berlin GE 2014, 1338).
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.03.2015 - 233 C 520/14
Zustimmungsklage zur Wohnraummieterhöhung: Überschreitung der ortsüblichen …
Rn. 70 Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, dass einem Sachverständigen eine größere Menge relevanter Daten zur Verfügung steht, als den Erstellern des Berliner Mietspiegels (LG Berlin, 04.09.2014, 18 S 362/13, zitiert nach juris).Rn. 74 Dass die - unter Zugrundelegung des einfachen Mietspiegels - vorgenommene Schätzung womöglich mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht vollständig übereinstimmt, hat der Gesetzgeber durch die der Beweis- und Verfahrenserleichterung dienende Vorschrift des § 287 ZPO ausdrücklich in Kauf genommen und ist deshalb hinzunehmen (LG Berlin, 04.09.2014, 18 S 362/13, zitiert nach juris).
- AG Berlin-Lichtenberg, 17.04.2018 - 20 C 447/17
Mieterhöhung - Anspruch auf Erhöhung
Er stellt aber ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben und kann Grundlage einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO sein ((LG Berlin, 65 S 124/15, Urteil vom 29. März 2017, NZM 2017, 332 ff; LG Berlin, Urteil vom 4.3.2013, 63 S 81/12; BGH GE 2013, 197; LG Berlin GE 2014, 1338; AG Charlottenburg GE 2015, 457ff, LG Berlin, Urteil vom 16.7.2015 - 67 S 120/15; Hinweisbeschluss LG Berlin vom 23.7.2015, 67 S 219/15 zum Mietspiegel 2013).Dies entspricht der Rechtsprechung zu den sog. "Sternchenfeldern" des Berliner Mietspiegels, die ebenfalls nicht an der Qualifizierungswirkung nach § 558 d Abs. 3 ZPO teilnehmen, gleichwohl aber auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO herangezogen werden können (KG, Urt. v. 12. November 2009 - WuM 2009, 748, LG Berlin GE 2014, 1338).
- AG Berlin-Lichtenberg, 04.11.2016 - 15 C 10/16
Ungepflegte Müllstandsfläche und Straßenlärm: Keine Mieterhöhung!
Er stellt aber ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben und kann Grundlage einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO sein (vgl. BGH GE -, 197; LG Berlin GE 2014, 1338; AG Charlottenburg GE 2015, 457 ff; LG Berlin, Urteil vom 07.07.2016, 67 S 120/15). - AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2015 - 232 C 262/14
Berliner Mietspiegel 2013: Trotz wissenschaftlicher Bedenken tauglich!
Schließlich ist den Einwänden der Klägerin als positives Element des Mietspiegels entgegenzusetzen, dass er jedenfalls ein umfangreiches Datenmaterial enthält, das das private Material eines Sachverständigen weit übersteigt (vgl. LG Berlin GE 2014, 1338). - AG Berlin-Lichtenberg, 08.02.2022 - 20 C 322/21
Zustimmung zu einer neuen Nettokaltmiete
Dies entspricht der Rechtsprechung zu den sog. "Sternchenfeldern" des Berliner Mietspiegels, die ebenfalls nicht an der Qualifizierungswirkung nach § 558d Abs. 3 ZPO teilnehmen, gleichwohl aber auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO herangezogen werden können (KG, Urt. v. 12. November 2009 - WuM 2009, 748, LG Berlin GE 2014, 1338).
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