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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 27.05.2015

Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19035
LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14 (https://dejure.org/2015,19035)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2015 - 63 S 288/14 (https://dejure.org/2015,19035)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2015 - 63 S 288/14 (https://dejure.org/2015,19035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 556, 556c
    Umlage der Kosten der Wärmelieferung, Wärmecontracting, formelle Anforderungen an Betriebskostenabrechnung, verschwiegener Vorwegabzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Nachträgliches Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fern- und Nahwärme sind zu trennen und verdeckte Vorwegabzüge sind unzulässig! (IMR 2015, 490)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2015, 861
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
    Für den Mieter muss erkennbar sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kostenanteile vorab abgesetzt worden sind (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, GE 2007, 438).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
    Rn. 17 Eine Umlagevereinbarung ist auch nicht durch eine Einbeziehung der Regelungen in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) in den Mietvertrag erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06, GE 2007, 1310).
  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
    Dies führte zudem zu einem Vorteil für den Vermieter, der von vornherein einen gebotenen Abzug nicht vornimmt, gegenüber dem, der den Abzug zutreffend vornimmt, aber lediglich nicht angibt (BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 201/13, GE 2014, 384; Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, GE 2013, 1651).
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 362/04

    Zulässigkeit des Wärmecontracting

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
    Denn entgegen der Auffassung des Amtsgerichts macht der Bundesgerichtshof einen Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - VIII ZR 362/04, GE 2006, 839).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04

    Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
    Die Umlage von Kosten, welche durch ein nachträglich eingeführtes Wärmecontracting angefallen, setzt nachträgliche Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag voraus (BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, GE 2005, 664).
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13

    Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des …

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
    Dies führte zudem zu einem Vorteil für den Vermieter, der von vornherein einen gebotenen Abzug nicht vornimmt, gegenüber dem, der den Abzug zutreffend vornimmt, aber lediglich nicht angibt (BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 201/13, GE 2014, 384; Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, GE 2013, 1651).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.05.2015 - 63 T 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19033
LG Berlin, 27.05.2015 - 63 T 40/15 (https://dejure.org/2015,19033)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2015 - 63 T 40/15 (https://dejure.org/2015,19033)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 63 T 40/15 (https://dejure.org/2015,19033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    ZPO § 9; GKG § 41 Abs. 5
    Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis

  • ibr-online

    Streitwert für Klage auf Erteilung einer Untervermietererlaubnis?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis: Streitwert bemisst sich nach dem 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete - Streitwertbemessung nach § 9 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2015, 861
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer …

    Rn. 8 Es wird auch die Ansicht vertreten, dass der Streitwert (bei unbestimmter Dauer des Untermietverhältnisses) in Anlehnung an § 9 ZPO dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des in Aussicht genommenen Mietzinses entspricht (…vgl. Schneider/Herget/Kurpat, a.a.O., Rdnr. 4016 mHa LG Berlin Urteil vom 18.12.2003 - 67 S 277/03, MM 2004, 46 und Verfügung vom 23.09.2015 - 76 T 194/15, GE 2016, 65, Tz. 7; so auch die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin Beschluss vom 27.05.2015 - 63 T 40/15, GE 2015, 861).
  • LG Berlin, 18.01.2016 - 65 T 259/15

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der …

    Rn. 6 Anders als in der seitens der Beschwerde angeführten Entscheidung der Zivilkammer 63 (Beschluss vom 27.5.2015 - 63 T 40/15 [Einzelrichter]; zitiert nach juris) ausgeführt, enthält § 9 ZPO keinen Grundsatz für die Streitwertbemessung bei "Streitigkeiten in Mietangelegenheiten", wonach im Zweifel die 3, 5-fache Jahresmiete zugrunde zu legen sei.
  • LG Berlin, 23.09.2015 - 67 T 194/15

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis

    8 Der Fall der Untermiete ist in § 41 GKG ebenfalls nicht angesprochen, sodass mit der Zivilkammer 63, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 63 T 40/15 -, (von der Klägervertreterin bereits zitiert) hier von einem Streitwert von (486 EUR [Untermietzins] x 42 [Monate] =) 20.412 EUR ausgegangen wird, § 3 und § 9 ZPO.
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