Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57823
LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17 (https://dejure.org/2017,57823)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2017 - 64 S 39/17 (https://dejure.org/2017,57823)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2017 - 64 S 39/17 (https://dejure.org/2017,57823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,57823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 556 Abs 3 S 3 Halbs 2 BGB
    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Bindung des Vermieters an das Abrechnungsergebnis; treuwidrige Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der Abrechnung durch den Mieter

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskostenabrechnung - treuwidrige Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit durch Mieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556 Abs. 3
    Betriebskostenabrechnung, Abrechnungsfrist, Einwendungsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2018, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10

    Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Ob der Vermieter den offensichtlichen Fehler der Abrechnung kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist bemerkt und korrigiert, ist unerheblich (Anschluss/Abgrenzung BGH, 30. März 2011, VIII ZR 133/10, Grundeigentum 2011, 814).

    Die Klägerin macht weiter zu Recht geltend, dass ein Vermieter an das Ergebnis einer fristgerecht erteilten Abrechnung regelmäßig gebunden ist und weiter gehende Nebenforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich nur noch unter der Voraussetzung mangelnden Verschuldens im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz BGB geltend machen kann; das gilt sowohl für Änderungen der auf den Mieter entfallenden Kosten (…vgl. BGH - VIII ZR 190/06 -, Urt. v. 12.12.2007, GE 2008, 327 f., zitiert nach juris) als auch für Korrekturen der als erbracht berücksichtigten Vorschüsse (vgl. BGH - VIII ZR 133/10 -, Urt. v. 30.03.2011, GE 2011, 814, zitiert nach juris).

    Umgekehrt kann ein Mieter sich auf fehlerhaft zu seinen Gunsten berücksichtigte Vorschusszahlungen dann nicht berufen, wenn auf Grund besonderer Umstände feststeht, dass er diesen Fehler des Abrechnungswerks sofort erkannte und deshalb insoweit keinen Schutz verdient (vgl. BGH - VIII ZR 133/10 -, Urt. v. 30.03.2011, GE 2011, 814, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Zwar nahm der Vermieter in der Streitsache VIII ZR 133/10 kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist eine Korrektur der Abrechnung vor, weil der Mieter versucht hatte, über das fehlerhafte ausgewiesene Guthaben zu verfügen und dem Vermieter der offensichtliche Fehler der Abrechnung dadurch bewusst geworden war.

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Die vom Vermieter einzuhaltende Abrechnungsfrist dient ebenso wie die Einwendungsfrist für den Mieter dem Rechtsfrieden; die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB sollen gewährleisten, "dass die Mietvertragsparteien nach überschaubarer Zeit Klarheit über ihre Verpflichtungen aus einem abgeschlossenen Abrechnungszeitraum erlangen" (vgl. BGH - VIII ZR 296/09 -, Urt. v. 12.01.2011, GE 2011, 331 ff., Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.05.2016 - VIII ZR 209/15

    Wohnraummiete: Einwendungsausschlusses wegen Fristablaufs bei Abrechnung nicht …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    So kann ein Vermieter sich nach § 242 BGB hinsichtlich solcher im Abrechnungsergebnis berücksichtigter Kosten nicht auf ein Vertrauen in die Verbindlichkeit der Abrechnung berufen, die er in der Abrechnung selbst als "nicht umlagefähig" bezeichnete (vgl. BGH - VIII ZR 209/15 -, Urt. v. 11.05.2016, GE 2016, 854 ff., Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06

    Begriff der Nachforderung von Mietnebenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Die Klägerin macht weiter zu Recht geltend, dass ein Vermieter an das Ergebnis einer fristgerecht erteilten Abrechnung regelmäßig gebunden ist und weiter gehende Nebenforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich nur noch unter der Voraussetzung mangelnden Verschuldens im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz BGB geltend machen kann; das gilt sowohl für Änderungen der auf den Mieter entfallenden Kosten (vgl. BGH - VIII ZR 190/06 -, Urt. v. 12.12.2007, GE 2008, 327 f., zitiert nach juris) als auch für Korrekturen der als erbracht berücksichtigten Vorschüsse (…vgl. BGH - VIII ZR 133/10 -, Urt. v. 30.03.2011, GE 2011, 814, zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 16.01.2014 - 6 S 43/13

    Abrechnung der Betriebskosten nach Soll-Vorauszahlungen ist nicht fristwahrend!

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Rn. 13 Die Bindung an das Abrechnungsergebnis entfällt allerdings nicht schon dann, wenn der Vermieter Tilgungsbestimmungen seiner Mieter routinemäßig ignoriert oder unabhängig von den tatsächlich geleisteten Zahlungen stets die geforderten Sollvorschüsse als geleistet in die Abrechnung einstellt (vgl. LG Bonn - 6 S 43/13 -, Urt. v. 16.01.2014, ZMR 2014, 638 ff.;… LG Berlin - 65 S 318/12 -, Urt. v. 15.02.2013, GE 2013, 421;… LG Aachen - 2 S 245/15 -, Urt. v 10.03.2016, ZMR 2016, 778 f.;… a. A. LG Berlin - 63 S 124/16 -, Urt. v. 27.01.2017, GE 2017, 297; alle zitiert nach juris).
  • LG Aachen, 10.03.2016 - 2 S 245/15

    Vorschüsse abgerechnet: Kein Anspruch auf nicht geleistete Vorauszahlungen!

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Rn. 13 Die Bindung an das Abrechnungsergebnis entfällt allerdings nicht schon dann, wenn der Vermieter Tilgungsbestimmungen seiner Mieter routinemäßig ignoriert oder unabhängig von den tatsächlich geleisteten Zahlungen stets die geforderten Sollvorschüsse als geleistet in die Abrechnung einstellt (…vgl. LG Bonn - 6 S 43/13 -, Urt. v. 16.01.2014, ZMR 2014, 638 ff.;… LG Berlin - 65 S 318/12 -, Urt. v. 15.02.2013, GE 2013, 421; LG Aachen - 2 S 245/15 -, Urt. v 10.03.2016, ZMR 2016, 778 f.;… a. A. LG Berlin - 63 S 124/16 -, Urt. v. 27.01.2017, GE 2017, 297; alle zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 27.01.2017 - 63 S 124/16

    Zahlungsklage gegen den Wohnraummieter: Mietrückstand nach Erhöhung der …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Rn. 13 Die Bindung an das Abrechnungsergebnis entfällt allerdings nicht schon dann, wenn der Vermieter Tilgungsbestimmungen seiner Mieter routinemäßig ignoriert oder unabhängig von den tatsächlich geleisteten Zahlungen stets die geforderten Sollvorschüsse als geleistet in die Abrechnung einstellt (…vgl. LG Bonn - 6 S 43/13 -, Urt. v. 16.01.2014, ZMR 2014, 638 ff.;… LG Berlin - 65 S 318/12 -, Urt. v. 15.02.2013, GE 2013, 421;… LG Aachen - 2 S 245/15 -, Urt. v 10.03.2016, ZMR 2016, 778 f.; a. A. LG Berlin - 63 S 124/16 -, Urt. v. 27.01.2017, GE 2017, 297; alle zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 15.02.2013 - 65 S 318/12

    Nachforderungen aus korrigierter Betriebskostenabrechnung nach …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Rn. 13 Die Bindung an das Abrechnungsergebnis entfällt allerdings nicht schon dann, wenn der Vermieter Tilgungsbestimmungen seiner Mieter routinemäßig ignoriert oder unabhängig von den tatsächlich geleisteten Zahlungen stets die geforderten Sollvorschüsse als geleistet in die Abrechnung einstellt (…vgl. LG Bonn - 6 S 43/13 -, Urt. v. 16.01.2014, ZMR 2014, 638 ff.; LG Berlin - 65 S 318/12 -, Urt. v. 15.02.2013, GE 2013, 421;… LG Aachen - 2 S 245/15 -, Urt. v 10.03.2016, ZMR 2016, 778 f.;… a. A. LG Berlin - 63 S 124/16 -, Urt. v. 27.01.2017, GE 2017, 297; alle zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2017 - 231 C 387/16

    Kautionsrückzahlungsklage des ehemaligen Wohnraummieters: Fehlende Fälligkeit des …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2017 - 64 S 39/17
    Die Kammer beabsichtigt, die weiter gehende Berufung der Klägerin gegen das am 25. Januar 2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 231 C 387/16 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, sofern der Beklagte die Klage in Höhe von 108, 10 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. April 2016 und 48, 73 EUR vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten anerkennt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Berlin
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht