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   BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99   

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https://dejure.org/2001,110
BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99 (https://dejure.org/2001,110)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2001 - I ZR 193/99 (https://dejure.org/2001,110)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 (https://dejure.org/2001,110)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Verkehrsverständnisses - Irreführungsgefahr - Amtlich erlangte Information - Ausnutzung amtlicher Autorität - Unlautere Randnutzung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Mittelbare Nutzung des amtlichen Datenmaterials für kommerzielle Zwecke als unzulässige Randnutzung einer öffentlichen Einrichtung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ZPO § 286 B

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; ZPO § 286
    Elternbriefe; Ermittlung des Verkehrsverständnisses; Berücksichtigung der Sachkunde und Lebenserfahrung des Tatrichters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnutzung amtlicher Autorität zu Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UWG § 1; ZPO § 286
    Mittelbare Nutzung des amtlichen Datenmaterials für kommerzielle Zwecke als unzulässige Randnutzung einer öffentlichen Einrichtung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1718
  • MDR 2002, 654
  • GRUR 2002, 550
  • WM 2002, 799
  • afp 2002, 362
 
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Wird zitiert von ... (118)

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Die an den Grad der Aufmerksamkeit zu stellenden Anforderungen bestimmen sich dabei nach dem angesprochenen Personenkreis (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99, GRUR 2002, 550, 552; Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715, 716) und der Bedeutung der beworbenen Waren oder Dienstleistungen, so dass die Aufmerksamkeit insbesondere dort eher gering, d.h. flüchtig ist, wo es um den Erwerb geringwertiger Gegenstände des täglichen Bedarfs geht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97, NJW-RR 2000, 1490, 1491; Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 46/99, NJW 2001, 3193, 3195; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, GRUR 2004, 244, 245).
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Sie ist daher in der Revisionsinstanz ebenfalls nur daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter den Prozessstoff verfahrensfehlerfrei ausgeschöpft und seine Beurteilung zur Verkehrsauffassung frei von Widersprüchen zu den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen vorgenommen hat (BGH 17. Juli 2013 - I ZR 21/12 - Rn. 29; 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - zu II 1 d der Gründe) .

    Dies gilt aber nicht, wenn es um die Feststellung der Verkehrsauffassung der Allgemeinheit geht, zu der der Tatrichter als Teil der Allgemeinheit regelmäßig ohne Weiteres in der Lage ist, ohne dass dies einer Darlegung im Berufungsurteil bedarf (BGH 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - zu II 1 b der Gründe) .

  • LG Würzburg, 23.10.2020 - 1 HKO 1250/20

    Keine wettbewerbswidrige Täuschung bei Vertragsänderungen wegen behördlicher

    Die Beklagte hätte auch keine kostenlose Vertragsverlängerung anbieten müssen, weil das Festhalten am Vertrag für Kunden so lange zumutbar ist, so lange es nicht zu einem mit Recht und Gesetz schlechthin unvereinbaren Ergebnis führt (BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 193/99 -, juris).
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