Rechtsprechung
BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01 |
Volltextveröffentlichungen (28)
- lexetius.com
Segnitz. de
- markenmagazin:recht
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Segnitz.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Telemedicus
Segnitz.de
- Telemedicus
Segnitz.de
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Domainregistrierung einer Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft - segnitz.de
- IWW
- JurPC
- aufrecht.de
Domainregistrierung für Tochtergesellschaft - segnitz.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Registrierung eines Domainnamens durch Holding
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlender Tatbestand in einem Berufungsurteil; Erkennbarkeit des Sach- und Streitstands aus den Entscheidungsgründen; Registrierung eines Domainnamens; Bezeichnung "Segnitz"; Namensrecht an einem Domainnamen; Zuständigkeit für Kennzeichenstreitsachen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Holdinggesellschaft als Berechtigte im Streit um den Domainnamen einer Tochter ("segnitz.de")
- czarnetzki.eu
Domainregistrerung durch Holdinggesellschaft - segnitz.de
- online-und-recht.de
- afs-rechtsanwaelte.de
Urteil zur Domain segnitz.de
- info-it-recht.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsanwaltmoebius.de
Zum Namensrecht einer Gemeinde bei Nutzung einer Domain durch Unternehmen mit Markenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2
"segnitz.de"; Registrierung der Bezeichnung einer Tochtergesellschaft als Domainname - rechtsportal.de
BGB § 12 ; MarkenG § 5 Abs. 2
"segnitz.de"; Registrierung der Bezeichnung einer Tochtergesellschaft als Domainname - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Segnitz.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Domainname der Konzerntochter: Holding Inhaberin des Kennzeichens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Seignitz.de
Namensrecht, § 12 BGB, Prioritätsprinzip, Kennzeichenrecht, § 5 Abs. 2 MarkenG, Domain-registrierung, Benutzung einer Marke mit Zustimmung des Inhabers, § 26 Abs. 2 MarkenG
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Admin-C - Denic - Domainrecht - Markenrecht
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Domains im Konzern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Domains im Konzern
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft
- beck.de (Leitsatz)
"segnitz.de"
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Domainregistrierung mit Zustimmung des Namensträgers
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Konkurrenz von gleichen Domainnamen von Gemeinden und Firmen - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Besprechungen u.ä. (3)
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 12 BGB, 5 Abs. 2 MarkenG
Eine Holdinggesellschaft ist berechtigt, die Unternehmensbezeichnungen der Tochtergesellschaften als Domainnamen registrieren zu lassen - ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2
Holdinggesellschaft als Berechtigte im Streit um den Domainnamen einer Tochter ("segnitz.de") - wekwerth.de (Kurzanmerkung)
Domainregistrierung mit Zustimmung des Namensträgers
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 19.12.2000 - 64 O 1084/00
- OLG Bamberg, 11.06.2001 - 4 U 16/01
- BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01
Papierfundstellen
- NJW 2006, 146
- ZIP 2005, 2271
- GRUR 2006, 158
- MMR 2006, 104
- K&R 2006, 37
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03
Impuls
Denn es handelt sich insofern um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (…BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 14 = WRP 2006, 90 - segnitz.de;… Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz 10 ff. = WRP 2006, 238 - hufeland.de). - BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
grundke. de
a) Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, welche die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainnamen registrieren lässt, im Streit um den Domainnamen so zu behandeln ist, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen (BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03
solingen. info
Aufgrund dieser Bezeichnung kann sie unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen (vgl. BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 13 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).Bereits die Registrierung des Domain-Namens "solingen.info" stellt eine Verletzung des Namensrechts der Klägerin dar (…vgl. BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430, 431 = WRP 2005, 488 - mho.de; BGH GRUR 2006, 158 Tz 13 - segnitz.de).
- BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14
grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem …
In Fällen, in denen ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert worden ist, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (…BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Rn. 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de). - BGH, 09.05.2019 - I ZB 83/18
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit eines durch die Mitwirkung eines …
Das Beschwerdegericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die in der Hauptsache vom Kläger geltend gemachten namensrechtlichen Ansprüche keine Kennzeichenstreitsachen darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2006 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Rn. 15 = WRP 2006, 90 - segnitz.de;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 5;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 140 MarkenG Rn. 15;… Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 140 Rn. 10). - OLG Hamburg, 31.05.2007 - 3 W 110/07
Firmenname im Blognamen
Der BGH hat dazu unlängst in der Entscheidung "Segnitz" (WRP 2006, 90/91) unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BGHZ 149, 191, 198 "shell.de"; 155, 273, 275 f "maxem.de"; WRP 2005, 488 "mho.de") bekräftigt, dass auch einem Unternehmen ein Namensrecht nach § 12 BGB zusteht, auf Grund dessen es gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen. - LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06
Adword-Werbung für Rechtsanwälte verboten
Es handelt sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den weiteren, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (st. Rspr. BGH GRUR 2002, 898 - defacto; GRUR 2006, 158 - segnitz.de; GRUR 2006, 159 - hufeland.de). - OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06
Namensrecht: Anspruch auf Unterlassung betreffend der Nutzung, Registrierung und …
Zwar steht einer Gebietskörperschaft an ihrer Bezeichnung grundsätzlich ein eigenes Namensrecht zu, das sie ermächtigt, unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorzugehen ( § 12 BGB; BGH, GRUR 2006, 158). - OLG Köln, 15.08.2007 - 6 U 55/07
Bezeichnungskürzel eines Bundesverbandes
Es handelt sich hierbei nämlich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (…vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH a.a.O. - de facto; BGH GRUR 2006, 158 - segnitz.de; BGH GRUR 2006, 159 - hufeland.de). - OLG Hamburg, 24.04.2007 - 3 U 50/07
Namensschutz: Verwendung des Namenbestandteils eine Unternehmens in einem …
Der BGH hat unlängst in der Entscheidung "Segnitz" (WRP 2006, 90/91) unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BGHZ 149, 191, 198 "shell.de"; 155, 273, 275 f "maxem.de; WRP 2005, 488 "mho.de") bekräftigt, dass auch einem Unternehmen ein Namensrecht nach § 12 BGB zusteht, auf Grund dessen es gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen. - LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 109/19
- LG Mannheim, 14.01.2020 - 2 O 1/19
Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Unternehmenskennzeichens "Prüm" für …