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   BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04   

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https://dejure.org/2007,192
BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04 (https://dejure.org/2007,192)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - I ZR 96/04 (https://dejure.org/2007,192)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04 (https://dejure.org/2007,192)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abwerben von Mitarbeitern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlautere Handlung eines Unternehmers durch Anstellung eines bei einem Konkurrenten zuvor beschäftigen Mitarbeiters; Tätigkeitsverbot für einen Konkurrenten; Voraussetzungen für die Unlauterbarkeit des Abwerbens fremder Mitarbeiter; Subjektiver Kenntnisstand des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Ausnutzung des Vertragsbruchs eines Mitarbeiters

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausnutzen des Verstoßes eines Dritten gegen ein Konkurrenzverbot nicht wettbewerbswidrig

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, wann das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs (hier: durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters) wettbewerbswidrig ist

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten stellt keine unlautere Wettbewerbshandlung dar ? Zulässiges Ausnutzen des Vertragsbruchs eines neuen Mitarbeiters gegenüber bisherigem Auftraggeber (Missachtung eines Wettbewerbsverbots)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10
    Beschäftigung eines einem Wettbewerbsverbot unterliegenden Angestellten eines Konkurrenzunternehmens als bloßes Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "Außendienstmitarbeiter; Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung des Vertragsbruchs eines früher bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "Außendienstmitarbeiter; Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung des Vertragsbruchs eines früher bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außendienstmitarbeiter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschäftigung von Mitarbeitern der Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitnehmer durch Wettbewerbsverbot belastet ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigung eines durch Wettbewerbsverbot belasteten Arbeitnehmers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Außendienstmitarbeiter -, Ausnutzen fremden Vertragsbruchs, Vertragsbruch, Vorsprung durch Rechtsbruch, Außendienstmitarbeiter, Kooperation mit HV, die anderweitig ausschließlich reversiert sind, Ausschließlichkeitsvertreter, Ausnutzung der Wettbewerbstätigkeit von HV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausnutzung des Mitarbeiter-Vertragsbruchs durch Konkurrenten nicht wettbewerbswidrig

  • vertriebsrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit bei Ausnutzen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Abwerben fremder Mitarbeiter für Unternehmen nur dann wettbewerbswidrig, wenn unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Ziele verfolgt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beschäftigung eines durch Wettbewerbsverbot belasteten Arbeitnehmers

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ausnutzung des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters nicht zwingend unlauter

  • otto-schmidt.de (Pressemitteilung)

    Einlösung von Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausnutzung des Mitarbeiter-Vertragsbruchs durch Konkurrenten nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerwechsel eines Mitarbeiters oder Vertreters - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des Vertragsbruchs

  • lutzabel.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4 UWG
    Keine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG) durch Ausnutzung eines bekannten Vertragsbruchs durch einen Außendienstmitarbeiter (Carsten Huch-Hallwachs)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 73
  • NJW 2007, 2999
  • NJW-RR 2007, 1497 (Ls.)
  • GRUR 2007, 800
  • VersR 2007, 1672
  • WM 2007, 1431
  • BB 2007, 1588
  • DB 2007, 1973
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt nur vor, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (vgl. BGHZ 171, 73 Tz. 14 - Außendienstmitarbeiter).

    aa) Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH, Urt. v. 6.6.2002 - I ZR 79/00, GRUR 2002, 795, 798 = WRP 2002, 993 - Titelexklusivität; BGHZ 171, 73 Tz. 15 - Außendienstmitarbeiter).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner im Allgemeinen Dritten gegenüber keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGHZ 171, 73 Tz. 15 - Außendienstmitarbeiter).

    (1) Die Tatsache, dass die Beklagten Kenntnis davon haben oder haben müssen, dass ihrem Vertragspartner häufig aufgrund seiner vertraglichen Bindungen zum Kläger ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet sein wird, vermag eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 12 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank; BGHZ 171, 73 Tz. 18 ff. - Außendienstmitarbeiter).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Die Revision rückt den Streitfall zu Unrecht in die Nähe solcher Sachverhalte, in denen ein Verhalten in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 [juris Rn. 22] = WRP 2005, 881 - The Colour of Elegance; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH, GRUR 2015, 607 Rn. 17 - Uhrenankauf im Internet; BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 105/14, BGHZ 207, 71 Rn. 57 f. - Goldbären).
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Erforderlich ist auch insoweit das Hinzutreten besonderer Umstände, die das Wettbewerbsverhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 19 - Außendienstmitarbeiter; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rn. 65a und § 4 Rn. 10.36, 10.42, 10.44, jeweils mwN).
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