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   BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07   

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https://dejure.org/2009,444
BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07 (https://dejure.org/2009,444)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - I ZR 46/07 (https://dejure.org/2009,444)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07 (https://dejure.org/2009,444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fischdosendeckel

    UWG §§ 3, 4 Nr. 8, § 8 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 823 ff.

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Fischdosendeckel - Für die Klage von an einem Patenterteilungsverfahren nicht beteiligten Dritten auf Unterlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Fischdosendeckel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents; Rechtsstreit zweier ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents; Rechtsstreit zweier ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischdosendeckel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausreichender Rechtschutz im Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fischdosendeckel - oder: Stimmungsmache in Patentschriften

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Miese Fischdosendeckel? - Patentschrift eines Konkurrenten beschreibt Nachteile eines Produkts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachteilige Äußerungen in Patentschrift

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    "Fischdosendeckel" - Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

  • gewrs.de PDF, S. 23 (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Fischdosendeckel

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen über einen Konkurrenten in Patentschrift

Besprechungen u.ä.

  • MIR - Medien Internet und Recht (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der patentverfahrensrechtlich vorgesehenen Kritik am Stand der Technik (Prof. Dr. Paul T. Schrader, LL.M.oec.; MIR 2010, Dok. 023)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 309
  • NJW-RR 2010, 554
  • MDR 2010, 583
  • GRUR 2010, 253
  • GRUR Int. 2010, 439
  • MIR 2010, Dok. 022
  • JR 2011, 107
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    Dies gilt grundsätzlich auch bei Äußerungen in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren, durch die Rechte von am Verfahren nicht beteiligten Dritten betroffen werden, wenn die Äußerungen in einem engen Bezug zum Verfahren stehen (BGH, Urt. v. 14.11.1972 - VI ZR 102/71, GRUR 1973, 550, 551 - halbseiden; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 996 Tz. 14 = WRP 2008, 359).

    Kann sich der Dritte in dem betreffenden Verfahren nicht gegen die Äußerung wehren, ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen allerdings besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Dritte die Äußerung hinnehmen muss (BGH NJW 2008, 996 Tz. 15; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rdn. 1.116).

    Es geht nicht an, dass diese mehr als unabdingbar notwendig von außen beeinflusst wird, indem Dritte durch gerichtliche Inanspruchnahme eines Verfahrensbeteiligten außerhalb des Ausgangsverfahrens vorgeben, was in diesem vorgetragen und damit zum Gegenstand der betreffenden Entscheidung gemacht werden darf (BGH NJW 2008, 996 Tz. 16).

    Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (BGH NJW 2008, 996 Tz. 17; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.9. 2006 - 1 BvR 1898/03, NJW-RR 2007, 840, 841; BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7).

    Die Frage, ob eine gesonderte Klage ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn ein sachlicher Zusammenhang der den Dritten betreffenden Angaben mit der Erfindung nicht erkennbar ist, sie auf der Hand liegend falsch sind oder sich als eine unzulässige Schmähung darstellen (vgl. BGH NJW 2008, 996 Tz. 17), stellt sich im Streitfall nicht, weil diese Voraussetzungen hier nicht gegeben sind.

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    aa) Einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urt. v. 22.1. 1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 589 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, m. w. N.).

    Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (BGH NJW 2008, 996 Tz. 17; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.9. 2006 - 1 BvR 1898/03, NJW-RR 2007, 840, 841; BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7).

  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    der Patentschrift zur Beseitigung solcher Mängel, die nicht zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents führen, mit der Kompetenzverteilung, die das Patentgesetz für das Erteilungs-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren vorsieht, unvereinbar (BGHZ 103, 262, 265 f. - Düngerstreuer; 105, 381, 384 f. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).

    Erklärt sich der Patentanmelder mit vom Patentamt für notwendig erachteten Änderungen nicht einverstanden, ist die Anmeldung nach § 48 PatG zurückzuweisen (vgl. BGHZ 105, 381, 382 ff. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    Die zulässige Verallgemeinerung des Unterlassungsanspruchs über die identische Verletzungshandlung hinaus ist aber auf die kerngleichen Handlungen beschränkt, in denen das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 23 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung, m. w. N.).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    Die Rechtsverteidigung der Beklagten im vorliegenden Verfahren begründet als solche keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 31.5. 2001 - I ZR 166/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 10.4. 2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 892 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    Die Rechtsverteidigung der Beklagten im vorliegenden Verfahren begründet als solche keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 31.5. 2001 - I ZR 166/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 10.4. 2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 892 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot).
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    der Patentschrift zur Beseitigung solcher Mängel, die nicht zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents führen, mit der Kompetenzverteilung, die das Patentgesetz für das Erteilungs-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren vorsieht, unvereinbar (BGHZ 103, 262, 265 f. - Düngerstreuer; 105, 381, 384 f. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).
  • BGH, 14.11.1972 - VI ZR 102/71

    Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Anspruch auf Unterlassung bestimmter

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    Dies gilt grundsätzlich auch bei Äußerungen in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren, durch die Rechte von am Verfahren nicht beteiligten Dritten betroffen werden, wenn die Äußerungen in einem engen Bezug zum Verfahren stehen (BGH, Urt. v. 14.11.1972 - VI ZR 102/71, GRUR 1973, 550, 551 - halbseiden; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 996 Tz. 14 = WRP 2008, 359).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
    Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (BGH NJW 2008, 996 Tz. 17; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.9. 2006 - 1 BvR 1898/03, NJW-RR 2007, 840, 841; BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 Tz. 30 = WRP 2010, 241 - Fischdosendeckel, m.w.N., zum Abdruck in BGHZ vorgesehen; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 Rn. 30 - Fischdosendeckel; Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos).
  • BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im

    In besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen ein sachlicher Zusammenhang der den Dritten betreffenden Angaben in der Beschreibung mit der Erfindung nicht erkennbar ist, sie auf der Hand liegend falsch sind oder sich als eine unzulässige Schmähung darstellen, kann eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten gegen den Erteilungsbeschluss zu bejahen sein (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009, I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 - Fischdosendeckel).

    Die von der Beschwerdeführerin ebenfalls betriebene und gegen die Patentinhaberin gerichtete Klage vor den Zivilgerichten, mit der sie die Patentinhaberin aus wettbewerbs- und deliktsrechtlichen Gründen zur Unterlassung und Beseitigung der angegriffenen Textstellen der Patentschrift verpflichten wollte, wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (Urt. v. 10.12.2009, I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 = …

    Soweit die Beteiligung Dritter am Patenterteilungsverfahren ausgeschlossen ist, können diese auch nicht mit Erfolg geltend machen, insoweit beschwert, d. h. in ihren Rechten verletzt zu sein (vgl. BGH I ZR 46/07 vom 10.12.2009, S. 12, GRUR 2010, 253 - Fischdosendeckel).

    Die entsprechenden Bestimmungen im Patentgesetz, wie sie oben benannt wurden, sind das Ergebnis einer Abwägung zwischen dem Interesse an in angemessenen Zeiträumen zu erledigenden Verwaltungsverfahren und den Interessen Dritter, die möglicherweise durch deren Ausschluss vom Verfahren beeinträchtigt werden können (vgl. so BGH NJW 2008, 996, Tz. 16 und BGH vom 10.12.2009, a. a. O., S. 8 - Fischdosendeckel).

    c) Auch ein besonders gelagerter Ausnahmefall (vgl. BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., Tz. 24 - Fischdosendeckel), in dem ein sachlicher Zusammenhang der den Dritten betreffenden Angaben in der Beschreibung mit der Erfindung nicht erkennbar ist, sie auf der Hand liegend falsch sind oder sich als eine unzulässige Schmähung darstellen und der eine Beschwerdeberechtigung des nicht am Erteilungsverfahren beteiligten Dritten als möglich erscheinen lässt, liegt hier noch nicht vor.

    Die Gründe für diese Beteiligtenfähigkeit müssen sich dann aus Kriterien ergeben, die allgemein für staatliches Handeln von Bedeutung sind (vgl. BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., S. 13 - Fischdosendeckel).

    Danach ist es nicht erlaubt, ohne weiteres als falsch erkennbare Angaben (offensichtliche Unrichtigkeiten bzw. unzulässige Schmähungen), insbesondere dann, wenn sie nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erfindung stehen, in der Beschreibung zu belassen bzw. diese unverändert zu veröffentlichen (BGH I ZR 46/07 v. 10.12.2009, a. a. O., Tz. 24 - Fischdosendeckel, unter Verweis auf BGH NJW 2008, 996 Tz. 17).

    Von unrichtigen Textstellen haben sich in den parallel anhängigen zivilrechtlichen Verfahren die Gerichte erst nach Einholung von Sachverständigengutachten zu überzeugen vermocht (siehe BGH vom 10.12.2009, a. a. O., Seite 13 - Fischdosendeckel).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Der Umstand, dass die Beklagte die unter der Geltung des § 25 Nr. 2 ApBetrO aF erfolgte Verfahrensweise als rechtmäßig verteidigt hat, ließ für sich gesehen nicht ohne weiteres darauf schließen, dass sie diese Verhaltensweise unter der Geltung des strengeren neuen § 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO fortführen oder wiederholen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 Rn. 31 - Fischdosendeckel; MünchKomm.UWG/Fritzsche aaO § 8 Rn. 90 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 25.01.2023 - 16 O 22/21

    Altersgrenze von Schiedsrichtern im Profifußball

    Daran würde es fehlen, wenn dem Kläger entweder ein einfacherer und billigerer Weg zur Verfügung stünde, um sein rechtliches Ziel zu erreichen, oder mit der Klage in unzulässiger Weise in ein anderes Verfahren eingegriffen würde (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1977 - VIII ZR 5/76 = NJW 1977, 1881; BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 46/07 = NJW-RR 2010, 554).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2020 - 6 W 19/20

    Rechtmäßigkeit der Übersendung von Anwaltsschriftsätzen an die Anwaltskammer

    a) Nach § 8 I UWG (oder § 823 I BGB) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen (z.B. ehrverletzenden Äußerungen) einer Partei oder ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren, wenn sie - ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts - der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (BGH GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7; BGH GRUR 2010, 253 Rn. 14 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2013, 305 Rn. 14 - Honorarkürzung; BGH GRUR 2013, 647 Rn. 12 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss; Teplitzky/Bacher Kap. 19 Rn. 16 ff.).

    Das Interesse des Betroffenen überwiegt daher erst dann, wenn es sich um bewusst unwahre oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen handelt und das aufgrund der Eingabe eingeleitete Verwaltungsverfahren keine Gewähr für eine Klärung der erhobenen Vorwürfe bietet (BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7; BGH GRUR 2010, 253 Rn. 17 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2013, 305 Rn. 15 f. - Honorarkürzung).

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11

    Honorarkürzung

    Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 589 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 Rn. 14 - Fischdosendeckel).

    Kann sich der Dritte in dem betreffenden Verfahren nicht gegen die Äußerungen wehren, ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen allerdings besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Dritte die Äußerung hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, WRP 2008, 359 Rn. 15 = NJW 2008, 996; BGHZ 183, 309 - Fischdosendeckel).

    Es geht nicht an, dass diese mehr als unabdingbar notwendig von außen beeinflusst wird, indem Dritte durch gerichtliche, an einen Verfahrensbeteiligten gerichtete Unterlassungsgebote außerhalb des Ausgangsverfahrens vorgeben, was in diesem vorgetragen und damit zum Gegenstand der betreffenden Entscheidung gemacht werden darf (vgl. BGH, WRP 2008, 359 Rn. 16; BGHZ 183, 309 Rn. 16 - Fischdosendeckel).

  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21

    Einstweilige Verfügung gerichtet auf Untersagung der Beantragung einer

  • OLG Köln, 25.06.2018 - 5 U 201/17

    Krankenversicherung darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des

  • KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21

    Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 27/21

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 45/14
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 20 U 28/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von

  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 W 17/17

    Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2014 - 1 W 4/14

    Zivilprozess: Erstreckung des Parteivortrags auf vertrauliche Absprachen zwischen

  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 W 63/18

    Privilegierung von Äußerungen im Auftrag eines Haftpflichtversicherers

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18

    Unterlassungsvollstreckung: Kernbereich eines gegen die Verwendung einer

  • OLG München, 09.11.2023 - 29 U 6382/20

    Polyalkoholfreie Corneadezellularisierung

  • OLG Frankfurt, 21.09.2020 - 6 W 99/20

    Zur Anwendung von § 8 AltölV auf den Internethandel

  • OLG München, 10.01.2017 - 6 W 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Tatsachenbehauptung gegenüber einer

  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10

    "Datum des Poststempels" ist keine wirksame Ergänzung der Fristangabe in einer

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2021 - 8 ME 12/21

    Anhörung; Anhörungsrecht; Ehrenschutzklage; Frage, umstrittene;

  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 4 W 10/23
  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18

    Unterlassungsvollstreckung: Reichweite eines gegen das Angebot "gefälschter"

  • LG Karlsruhe, 16.02.2023 - 13 O 2/23

    Web-Archiv des Drittanbieters - Geschäftliche Werbehandlung durch nur noch in

  • OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

  • KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20

    liebevolle Community - Bestimmtheit der konkreten Verletzungsform einer

  • OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei vergleichender Werbung über die

  • OLG München, 15.11.2018 - 29 U 420/18

    Unzulässigkeit einer Klage auf Anweisung zur Rücknahme eines Verfallsantrags

  • OLG Dresden, 15.05.2020 - 4 U 244/20
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10

    Umfang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels; Feststellung eines

  • OLG Dresden, 23.03.2020 - 4 U 244/20
  • LG Arnsberg, 20.12.2019 - 8 O 79/19
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2022 - 3 O 397/18
  • OLG München, 25.10.2018 - 29 U 2030/18

    Rechtsschutzbedürfnis für lauterkeitsrechtliche Unterlassungsbegehren in einem

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