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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1334
BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,1334)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1990 - X ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,1334)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - X ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,1334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Übertragung - Abtretung - Erfindungsbesitzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 8
    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung klagenden Erfindungsbesitzer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 444
  • MDR 1991, 530
  • GRUR 1991, 127
  • DB 1991, 699
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. November 1954 (GRUR 1955, 286, 289 - Kopiergerät) die von der Revision angeführten, auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 136, 415) gestützten Grundsätze, wonach die Regeln der Diensterfindung erst recht auf eine Gesellschaftererfindung Anwendung finden, nicht geteilt.
  • RG, 11.06.1932 - I 362/31

    Über Begriff, Voraussetzung und Wirkung der Gesellschafter-Erfindung.

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. November 1954 (GRUR 1955, 286, 289 - Kopiergerät) die von der Revision angeführten, auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 136, 415) gestützten Grundsätze, wonach die Regeln der Diensterfindung erst recht auf eine Gesellschaftererfindung Anwendung finden, nicht geteilt.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21

    Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des …

    Rn. 153 Es lässt sich bereits nicht feststellen, dass sich die Klägerin im Zeitpunkt der Anmeldung des DE'"XXB" im Erfindungsbesitz befand, wie dies für den Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme erforderlich ist (vgl. BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung;… OLG Braunschweig, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 2 U 32/15, BeckRS 2016, 127692 Rz. 141;… BeckOKPatR-Schnekenbühl, 22. Ed., § 8 Rz. 14).

    Rn. 156 Zudem hat die Klägerin aus den unter aa) dargestellten Gründen kein sachliches Recht an der Erfindung und deshalb auch kein Recht auf das Patent, was ihr - Erfindungsbesitz unterstellt - im Rahmen des Vindikationsanspruchs entgegengehalten werden kann (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

    Denn ist der Erfindungsbesitzer nicht zugleich auch sachlich Berechtigter, so wird er durch die widerrechtliche Entnahme, also durch die unberechtigte Anmeldung seines Schutzrechts, nicht verletzt (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12

    Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur unentgeltlichen …

    Ebenso kann der Sinn und Zweck der Gesellschaft für eine dahingehende Verpflichtung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.;… vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 PatG Rdnr. 30).

    Selbst der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht ausnahmslos verpflichtet, über die Erfindung zugunsten der Gesellschaft zu verfügen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger).

  • LG Düsseldorf, 29.06.2017 - 4b O 108/15

    Stapelbox

    Unter Erfindungsbesitz ist die tatsächliche Möglichkeit zu verstehen, die Erfindung zu benutzen, weil der Erfindungsbesitzer die fertige Erfindung kennt oder jedenfalls über Unterlagen verfügt, aus denen er die Kenntnis erlangen kann (BGH, Urt. v. 30.10.1990, X ZR 16/90, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

    Denn Zweck des § 8 PaC ist es, das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht zu vermeiden (BGH, Urt. v. 30.10.1990, X ZR 16/90, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

    Einem sachlich nicht berechtigten Erfindungsbesitzer einen Anspruch aus § 13 GebrMG i. V. m. § 8 PaC zuzubilligen, widerspräche der Zielsetzung des Gesetzes, weil das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht nicht vermieden, sondern dem Erfindungsbesitzer seinerseits gegenüber dem Berechtigten lediglich die Position eines widerrechtlich Entnehmenden verschafft würde (zum Patentrecht: BGH, Urt. v. 30.10.1990, X ZR 16/90, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme …

    Dabei gewährt § 8 PatG (i.V.m. § 13 Abs. 3 GebrMG) dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Eintragung des Gebrauchsmusters oder auf dessen Übertragung (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.2011, Az.: I-2 U 15/04, BeckRS 2012, 08125;… Mes, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 4. Aufl., § 8 Rz.1;… Benkard/Melullis, PatG/GebrMG, 11. Aufl.,§ 8 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen …

    Wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents oder auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger;… Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 2).
  • LG München I, 25.09.2019 - 21 O 6020/18

    Ablauf der Ausschluss- und Verjährungsfrist bei Patentvindikationsanspruch

    Es handelt sich hierbei vielmehr um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung des Patents (…Osterrieth, Patentrecht, 5. Auflage, 2015, 4. Teil, Rn. 559 mit Verweis auf BGH GRUR 1982, 95 (96) - Pneumatische Einrichtung; BGH GRUR 1991, 127 (128) - Objektträger).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2024 - 4c O 17/23

    Elektrolysezellen

    Ist der Erfindungsbesitzer nicht zugleich auch sachlich Berechtigter, so wird er durch die widerrechtliche Entnahme, also durch die unberechtigte Anmeldung des Schutzrechts seitens eines Dritten, aber nicht verletzt; denn Verletzter kann nur der sein, dessen Anmeldungsrecht durch die Handlung des Dritten beeinträchtigt wird (BGH, GRUR 1991, 127 - Objektträger).

    Unerheblich ist zudem, ob der Erfinder selbst seine Erfindung für ausführbar hält (vgl. OLG München Endurteil v. 19.12.2013 - 6 U 4586/10, BeckRS 2014, 20360, beck-online), solange ein Durchschnittsfachmann die Lehre nach den Angaben des Erfinders mit Erfolg umzusetzen vermag (…vgl. Mes, a.a.O., §, 6 Rn. 4) Zur Darlegung dieser Voraussetzung erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass der Erfindungsbesitzer die tatsächliche Möglichkeit hat, die Erfindung zu benutzen, weil er die fertige Erfindung kennt oder jedenfalls über Unterlagen verfügt, aus denen er die Kenntnis erlangen kann (BGH, GRUR 1991, 127 - Objektträger).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der …

    Wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 S. 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger;… Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ebenso wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger;… Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11

    Rapssaatenschälung

    Auch der Erfindungsbesitzer, der sein Recht zum Erfindungsbesitz befugt vom sachlich Berechtigten herleitet, ist aktivlegitimiert (BGH GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 19987/15

    Abtretungsanspruch ist unabhängig von der Patentfähigkeit

  • BPatG, 17.06.2011 - 1 Ni 12/11
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