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   OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00   

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https://dejure.org/2001,8538
OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00 (https://dejure.org/2001,8538)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2001 - 29 U 3797/00 (https://dejure.org/2001,8538)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 29 U 3797/00 (https://dejure.org/2001,8538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz; Markennutzung; Benetton Slide; Verwechslungsgefahr; Dekorative Produktgestaltung

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 6; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 19 Abs. 1; ; MarkenG § 19 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 148; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92 Abs. 1, S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Verletzungshandlung bei Geltendmachung von Schadensersatz und Auskunft - Verwechslungsgefahr bei Interpretation einer Marke in eine dekorative Produktgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 4 HKO 12679/99
  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00
    Wird neben der angegriffenen Marke oder zugleich in dieser auch ein bekanntes Unternehmenskennzeichen benutzt, so unterscheidet das Publikum regelmäßig nicht nach dem Namen des Herstellers, sondern richtet seine Aufmerksamkeit zur Individualisierung der Ware auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung, weil die Verwendung von Namen bekannter Produktionsunternehmen für den Verkehr die Annahme nahelegt, das Unternehmen verwende die bekannte Herstellerangabe zusammen mit zahlreichen produktbezogenen Sortennamen, denen in einem solchen Fall eine das Gesamtzeichen prägende, ein bestimmtes Produkt des Unternehmens kennzeichnende Bedeutung zukommen kann (zu diesen Grundsätzen ausführlich Ingerl/Rohnke a.a.O, Rdnr. 385 - 424; BGH GRUR 1996, 404/405 = WRP 1996, 739 "Blendax Pep"; BGH WRP 2001, 165/167 re. Sp. "Wintergarten").
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00
    Wird neben der angegriffenen Marke oder zugleich in dieser auch ein bekanntes Unternehmenskennzeichen benutzt, so unterscheidet das Publikum regelmäßig nicht nach dem Namen des Herstellers, sondern richtet seine Aufmerksamkeit zur Individualisierung der Ware auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung, weil die Verwendung von Namen bekannter Produktionsunternehmen für den Verkehr die Annahme nahelegt, das Unternehmen verwende die bekannte Herstellerangabe zusammen mit zahlreichen produktbezogenen Sortennamen, denen in einem solchen Fall eine das Gesamtzeichen prägende, ein bestimmtes Produkt des Unternehmens kennzeichnende Bedeutung zukommen kann (zu diesen Grundsätzen ausführlich Ingerl/Rohnke a.a.O, Rdnr. 385 - 424; BGH GRUR 1996, 404/405 = WRP 1996, 739 "Blendax Pep"; BGH WRP 2001, 165/167 re. Sp. "Wintergarten").
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1999 - 20 U 137/98

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 - Umfang

    Auszug aus OLG München, 08.02.2001 - 29 U 3797/00
    das Berufungsverfahren bis zum Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1999 - 20 U 137/98 OLG Düsseldorf - gemäß § 148 ZPO auszusetzen,.
  • LG München I, 15.10.2019 - 33 O 13884/18

    Markenmäßigen Verwendung und Verkehrsgeltung eines Goldfarbtons für

    Einer Einstufung als markenmäßigem Gebrauch steht mithin nicht entgegen, dass das Zeichen auf dem Produkt auch, aber nicht nur als Verzierung aufgefasst wird (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 205 mit Verweis auf EuGH GRUR Int. 2004, 121 - Adidas-Salomon und Adidas Benelux sowie auf EuGH GRUR 2008, 503 -adidas und adidas Benelux); insbesondere schließt eine Integration in die Produktaufmachung eine zumindest auch kennzeichenmäßige Verwendung nicht aus (vgl. OLG München GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch des Inhabers der geschützten

    Der Feststellungsantrag ist nur insoweit begründet, als er sich auf bereits begangene, nicht hingegen, soweit er sich auch auf zukünftige Verletzungshandlungen bezieht, die nach der Antragsfassung ebenfalls umfasst sind, sodass er insoweit teilweise abzuweisen ist (BGH GRUR 2000, 907, 908 - Filialleiterfehler; OLG München GRUR 1999, 765 - Schadensersatz und konkrete Verletzungsform; GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
  • LG München I, 22.12.2017 - 33 O 22319/16

    Comicfigur als Herkunftsnachweis

    Einer Einstufung als markenverletzendem Gebrauch steht mithin nicht entgegen, dass das Zeichen auf dem Produkt des Dritten auch, aber nicht nur als Verzierung aufgefasst wird (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 205 mit Verweis auf EuGH GRUR Int. 2004, 121 - Adidas-Salomon und Adidas Benelux sowie auf EuGH GRUR 2008, 503 - adidas und adidas Benelux) insbesondere schließt eine Integration in die Produktaufmachung eine zumindest auch kennzeichenmäßige Verwendung nicht aus (vgl. OLG München GRUR-RR 2002, 57 - Benetton Slide).
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