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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1644
OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12 (https://dejure.org/2013,1644)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2013 - 13 U 128/12 (https://dejure.org/2013,1644)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 13 U 128/12 (https://dejure.org/2013,1644)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kostenlose Schätzung - Die werbliche Herausstellung einer zwar üblichen, nichtdestoweniger aber freiwilligen Sonderleistung stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar.

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit dem Angebot einer "kostenlosen Schätzung"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Angebot einer "kostenlosen Schätzung" ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten eines Goldankäufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit dem Angebot einer "kostenlosen Schätzung"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • kanzlei.biz

    Werbung "Kostenlose Schätzungen" ist keine "Werbung mit Selbstverständlichkeiten"

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • aufrecht.de

    "kostenlose Schätzung" bei Marktüblichkeit ist keine Selbstverständlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenlose Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei freiwilliger Sonderleistung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angebot einer "Kostenlosen Schätzung" durch Goldankäufer zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Kostenlose Schätzung" keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung eines Gold-/Edelmetallankäufers mit einer "kostenlosen Schätzung"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gold-/Edelmetallankäufer darf mit "kostenloser Schätzung" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Kostenlose Schätzung" auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Schätzung beim Goldankauf zulässige Werbung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Kostenlose Schätzung" stellt auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenlose Schätzung durch Goldankäufer: Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 269
  • MIR 2013, Dok. 014
  • BB 2013, 898
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - I ZR 120/85, juris Rn. 19).

    Insbesondere ist dieser Aspekt kein Umstand, der sich - anders als in der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2008 (I ZR 121/07) zugrunde liegenden Fallgestaltung - lediglich auf die Preisfestsetzung durch den Käufer bezieht.

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Dass diese Voraussetzungen vorliegend gegeben sind, hat die Klägerin - auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, juris Rn. 16; Köhler, a. a. O., § 2 Rn. 95) - unter Berufung auf ihren Agenturpartner "S.- und S." in S. hinreichend dargelegt.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Das setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen auf denselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, juris Rn. 18).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Ferner ergibt sich hieraus, insbesondere den vorgelegten Ankaufsbelegen dieser Agentur sowie der diesbezüglichen Gewerbe-Ummeldung, auch (gerade noch hinreichend), dass der "S. und S. S." sowohl im Zeitpunkt der beanstandeten Verletzungshandlung wie auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 85/93, juris Rn. 37) Agenturpartner der Klägerin war.
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Die Marktstellung des werbenden Unternehmens, die Attraktivität seines Angebots und die Reichweite seiner Werbung können für die Bestimmung der Grenzen des Marktes maßgeblich sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1997 - I ZR 72/95, juris Rn. 14; im Überblick: Köhler in Köhler/ Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106 c) ff.).
  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2013 - 13 U 128/12
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, dass es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 121/07, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - I ZR 120/85, juris Rn. 19).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 34/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbung eines Edelmetallankäufers

    Das Berufungsgericht hat die in erster Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Celle, WRP 2013, 812).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2013 - I-6 U 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8275
OLG Köln, 22.03.2013 - I-6 U 12/13 (https://dejure.org/2013,8275)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2013 - I-6 U 12/13 (https://dejure.org/2013,8275)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2013 - I-6 U 12/13 (https://dejure.org/2013,8275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für ein Arzneimittel mit "belegter Wirksamkeit" kann zulässig sein

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Die Werbung für ein Arzneimittel mit der Angabe belegte Wirksamkeit unter Verweis auf eine wissenschaftliche Studie ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 83/11

    Euminz

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Ein Arzneimittel wird deshalb nur empfohlen, wenn die werbliche Anpreisung den weitergehenden Rat gegenüber dem Verbraucher beinhaltet, das Präparat zur Behandlung eines Leidens zu verwenden (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; Senat a.a.O. Rn. 14, 17).

    Im Hinblick darauf hat die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. eine Empfehlung angenommen, wenn die in der werblichen Anpreisung enthaltene Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten wegen der therapeutischen Eignung des Heilmittels aus fachlicher Sicht und einer damit einhergehenden konkreten Handlungsanleitung eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 74 [75 f.] - Läusemittel).

    Im Hinblick darauf hat der Bundesgerichtshof eine richtlinienkonforme Auslegung des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. dahin vorgenommen, dass das dortige Werbeverbot allein für Empfehlungen, nicht aber auch für Prüfungen gilt (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 10 - Euminz; vgl. dazu auch Burk GRUR 2012, 1097 [1099]; Weidner/Karle a.a.O.; Keil a.a.O. S. 67).

    Gegen einen Hinweis auf eine wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. oder eine Angabe zu einer fachlichen Prüfung des Arzneimittels "S." im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. spricht im Übrigen, dass nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung jener Vorschriften an Hand von Art. 90 lit. f der Richtlinie 2001/83/EG im Bereich der Arzneimittelwerbung (vgl. EuGH GRUR 2008, 267 Rn. 25, 38 f. - Gintec; BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 10 - Euminz) die Verbote der Werbung mit wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. und/oder mit Angaben zur fachlichen Prüfung eines Arzneimittels dahin einzuschränken waren, dass derartige Werbungen nur untersagt waren, wenn sie in Form einer Empfehlung verwendet wurden (vgl. BGH a.a.O.; Burk a.a.O.).

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Ein solcher Ratschlag muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch sinngemäß oder unterschwellig erteilt werden (vgl. BGH a.a.O. Rn. 14; GRUR 1998, 498 [499] - Fachliche Empfehlung III; Senat a.a.O. Rn. 17).

    Allerdings hat die Rechtsprechung werbliche Hinweise auf den wiederholten ärztlichen Einsatz eines Arzneimittels im Rahmen von Behandlungen als ärztliche Anwendungsempfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. angesehen (vgl. BGH a.a.O.; GRUR 1998, 498 [500] - Fachliche Empfehlung III; OLG Hamburg a.a.O.).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Gegen einen Hinweis auf eine wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. oder eine Angabe zu einer fachlichen Prüfung des Arzneimittels "S." im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. spricht im Übrigen, dass nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung jener Vorschriften an Hand von Art. 90 lit. f der Richtlinie 2001/83/EG im Bereich der Arzneimittelwerbung (vgl. EuGH GRUR 2008, 267 Rn. 25, 38 f. - Gintec; BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 10 - Euminz) die Verbote der Werbung mit wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. und/oder mit Angaben zur fachlichen Prüfung eines Arzneimittels dahin einzuschränken waren, dass derartige Werbungen nur untersagt waren, wenn sie in Form einer Empfehlung verwendet wurden (vgl. BGH a.a.O.; Burk a.a.O.).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Rechtsverstöße gerichtet ist, ist er nur begründet, wenn die Handlung auf der Grundlage sowohl des zum Begehungszeitpunkt als auch des zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechts unzulässig war (vgl. BGH GRUR 2013, 301 Rn. 17 - Solarinitiative).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Da die Richtlinie gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 sowie ihrem Erwägungsgrund 9 die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte unberührt lässt, steht die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf die dem Schutz der Verbraucher dienenden Vorschriften des HWG im Einklang mit der Richtlinie (vgl. BGH GRUR 2010, 749 Rn. 39 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2012, 647 Rn. 11 - INJECTIO; Köhler a.a.O. Rn. 11.6h).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Die Werbeverbote des § 11 Abs. 1 HWG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, da sie dem Schutz der gesundheitlichen Interessen der Verbraucher vor einer unsachlichen Beeinflussung dienen (vgl. BGH GRUR 2009, 984 Rn. 34 - Festbetragsfestsetzung; Senat vom 01.04.2011 - 6 U 214/10 - Rn. 6, zitiert nach juris; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 11.133).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Da die Richtlinie gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 sowie ihrem Erwägungsgrund 9 die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte unberührt lässt, steht die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf die dem Schutz der Verbraucher dienenden Vorschriften des HWG im Einklang mit der Richtlinie (vgl. BGH GRUR 2010, 749 Rn. 39 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2012, 647 Rn. 11 - INJECTIO; Köhler a.a.O. Rn. 11.6h).
  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Im Hinblick darauf hat die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. eine Empfehlung angenommen, wenn die in der werblichen Anpreisung enthaltene Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten wegen der therapeutischen Eignung des Heilmittels aus fachlicher Sicht und einer damit einhergehenden konkreten Handlungsanleitung eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 74 [75 f.] - Läusemittel).
  • OLG Köln, 01.04.2011 - 6 U 214/10

    Rechtswidrigkeit der Werbung für ein pflanzliches Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Die Werbeverbote des § 11 Abs. 1 HWG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, da sie dem Schutz der gesundheitlichen Interessen der Verbraucher vor einer unsachlichen Beeinflussung dienen (vgl. BGH GRUR 2009, 984 Rn. 34 - Festbetragsfestsetzung; Senat vom 01.04.2011 - 6 U 214/10 - Rn. 6, zitiert nach juris; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 11.133).
  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 159/92

    Fachliche Prüfung; Arzneimittelwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Im Hinblick darauf würde der im Einklang mit dem europäischen Recht stehende Wille des Gesetzgebers konterkariert, wenn man den - als Hinweis auf eine wissenschaftliche Veröffentlichung bzw. als Angabe zur fachlichen Prüfung der therapeutischen Wirksamkeit des Arzneimittels (vgl. Senat GRUR 1993, 586 - Fachliche Prüfung) anzusehenden - Verweis auf eine wissenschaftliche Studie nunmehr als Unterfall einer Empfehlung des Mittels durch einen Wissenschaftler ansehen würde (vgl. Hoffmann PharmR Sonderheft 2012, 10 [12]; Vohwinkel GRUR 2012, 1060 [1061]).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 6 U 184/14

    Unlautere Werbung mit der Empfehlung eines Arzneimittels durch einen

    Ob eine Einschränkung dahingehend erforderlich ist, dass nicht jegliche positive Darstellung als "Empfehlung" angesehen werden kann, sondern die Werbeaussage den weitergehenden Rat beinhalten muss, das Präparat zu verwenden (so OLG Köln, GRUR-RR 2013, 269 Rn. 13), braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 6 U 152/14

    Heilmittelwerbung: Empfehlung durch eine im Gesundheitswesen tätige Person

    Soweit die Antragsgegnerin meint, es fehle am Tatbestandsmerkmal der Empfehlung, weil Hannelore S. lediglich darüber informiere, dass es bei festsitzendem Husten jetzt auch die neuen Wick-Schleimlöser Retardkapseln gebe, und in dem Zusammenhang auf das OLG Köln (GRUR-RR 2013, 269) verweist, ist ihr nicht zu folgen.
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