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   OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16   

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https://dejure.org/2017,3976
OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16 (https://dejure.org/2017,3976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2017 - 6 U 151/16 (https://dejure.org/2017,3976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 6 U 151/16 (https://dejure.org/2017,3976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs

  • damm-legal.de

    Zur Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei Erwerb einer Domain

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs

  • online-und-recht.de

    Zur Frage, ab wann bei einer generischen Domain eine Markenverletzung vorliegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Kennzeichen; Unionsmarke; generische Top-Level-Domain; Erstbegehungsgefahr; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Verletzung einer Marke durch Verwendung einer generischen Top-Level-Domain

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei Erwerb einer Domain

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Registrierung einer verwechslungsfähigen Domain mit generischer Top-Level-Domain begründet nicht ohne Weiteres eine Erstbegehungsgefahr für eine Markenrechtsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Domain: Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Marke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung einer Unionsmarke bei Verwendung einer generischen Top-Level-Domain

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (BGH, Urt. v. 4.5.2016 - I ZR 58/14, Rn. 32 - Segmentstruktur, juris).

    Die Verteidigung der eigenen Rechtsansicht kann erst dann eine Erstbegehungsgefahr begründen, wenn nicht nur der eigene Standpunkt vertreten wird, um sich die Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Umstände des konkreten Falls auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH, Urteil vom 04. Mai 2016 - I ZR 58/14, Rn. 36 - Segmentstruktur, m.w.N. - juris).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags unterscheiden sich bei der vorbeugenden Unterlassungsklage nicht von denjenigen einer Verletzungsunterlassungsklage (BGH GRUR 2015, 1201 Rn. 42 [BGH 23.09.2015 - I ZR 78/14] - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Erforderlich ist deshalb, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug ("commercial effect") aufweist (BGH, GRUR 2005, 431, 433 [BGH 13.10.2004 - I ZR 163/02] - HOTEL MARITIME).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Dies gilt auch dann, wenn der Anmelder Unternehmer ist und wenn die Registrierung unter der generischen Top-Level-Domain ".com" erfolgt, die eigentlich für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 912 Rn. 19 [BGH 13.03.2008 - I ZR 151/05] - Metrosex; GRUR 2016, 810 Rn. 24 [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] - profitbricks.es).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Dies gilt auch dann, wenn der Anmelder Unternehmer ist und wenn die Registrierung unter der generischen Top-Level-Domain ".com" erfolgt, die eigentlich für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 912 Rn. 19 [BGH 13.03.2008 - I ZR 151/05] - Metrosex; GRUR 2016, 810 Rn. 24 [BGH 28.04.2016 - I ZR 82/14] - profitbricks.es).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein mit der Klagemarke übereinstimmender Bestandteil das angegriffene Zeichen prägt, ist eine durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft des Klagezeichens zu berücksichtigen (BGH GRUR 2009, 484 Rn. 34 [BGH 05.02.2009 - I ZR 167/06] - METROBUS).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Auf der anderen Seite ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat oder ob dieser zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert und die Beeinträchtigung des Zeicheninhabers dadurch nicht nur unwesentlich ist (BGH GRUR 2012, 621 Rn. 36 [BGH 08.03.2012 - I ZR 75/10] - OSCAR).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 6 U 227/15

    Irreführung über Kennzeichnungspflicht für gefährliche Gemische nach der CLP-VO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Bestanden in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (sog. dringlichkeitsbegründender "Qualitätssprung", vgl. Senat, Urt. v. 7.7.2016 - 6 U 227/15, Rn. 45 - juris; Urt. v. 13.10.2016 - 6 U 109/16, Rn. 9 - juris).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    aa) Aufgrund der von jeder Markenverletzung ausgehenden Gefährdung für die geschützte Marke besteht ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden; insoweit kann der in der Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWGzum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch auf das Markenrecht angewendet werden (Senat, WRP 2014, 981 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 151/16
    Bestanden in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (sog. dringlichkeitsbegründender "Qualitätssprung", vgl. Senat, Urt. v. 7.7.2016 - 6 U 227/15, Rn. 45 - juris; Urt. v. 13.10.2016 - 6 U 109/16, Rn. 9 - juris).
  • OLG Köln, 11.10.2019 - 6 U 142/19

    Umpacken von importierten Arzneimitteln

    Denn selbst wenn in dringlichkeitsschädlicher Zeit bereits Anhaltspunkte für einen Unterlassungsanspruch bestanden, die ggf. einen Unterlassungsanspruch hätten begründen können, kann sich gleichwohl die Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn eine Zäsur eintritt, die das unmittelbare Bevorstehen von Verletzungshandlungen wesentlich wahrscheinlicher macht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2017 - 6 U 151/16, GRUR-RR 2017, 229 - ICANN; s. auch Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 54 Rn. 37a).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Sobald die Hauptsache zwischen den Parteien anhängig ist, ist demnach das damit befasste Gericht auch für das Eilverfahren ausschließlich zuständig (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 - CANN; Senat, Beschl. v. 29.06.2017, 15 U 41/17, BeckRS 2017, 120339; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.10.2016, 6 U 105/16, BeckRS 2016, 112916; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 4. Aufl. 2016, § 12 Rn. 353; Prütting / Gehrlein, ZPO Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 937 ZPO, Rn. 2; Büscher/Schmidt, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 166; Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 937 ZPO, Rn. 4).
  • LG Hamburg, 01.11.2018 - 327 O 140/13

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

    Im Hinblick auf Verbotsanträge betreffend die Benutzung der generischen Top Level Domain .merckmsd schließt sich die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt in dessen Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 151/16, an.

    Soweit sich die Klägerin mit ihrem Hauptantrag zu Ziff. I 1 lit. a), letzter und vorletzter Spiegelstrich (Seite 2 (unten) bis 3 (oben) des Schriftsatzes vom 21.02.2018), abstrakt gegen die Nutzung der "Domains" ".merck" und ".merckmsd" "für Arzneimittel, Waren zur Haut- und Gesundheitspflege sowie Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens" durch die Beklagtenseite wendet, ist jener Klageantrag zudem auch deshalb weder zulässig noch begründet, weil er eine etwaig bevorstehende Verletzungshandlung nicht hinreichend konkret - nämlich gar nicht - wiedergibt und eine Erstbegehungsgefahr für eine Benutzung jener gTLDs durch die Beklagten in der Europäischen Union nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 ff.).

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 183/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

    Im Hinblick auf den Hauptantrag zu Ziff. I 2a schließt sich die Kammer den Ausführungen des OLG Frankfurt in dessen Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 151/16, an.

    Soweit die Klägerin den Beklagten mit ihrem Hauptantrag zu Ziff. I 2a (Seite 69 des Schriftsatzes vom 24.09.2018) abstrakt die Darstellung der "Waren und Dienstleistungen der Beklagten zu 2. und/oder mit ihr verbundener Unternehmen aus dem pharmazeutischen Bereich" und des "Unternehmen[s] der Beklagten zu 2. und/oder mit ihr verbundener Unternehmen im pharmazeutischen Bereich" unter "der generischen Top Level Domain .merckmsd" verboten wissen will, ist jener Klageantrag, abgesehen von seiner fehlenden Bestimmtheit aufgrund seiner Formulierungen "mit ihr verbundener Unternehmen aus dem pharmazeutischen Bereich" bzw. "mit ihr verbundener Unternehmen im pharmazeutischen Bereich", zudem auch deshalb weder zulässig noch begründet, weil er eine etwaig bevorstehende Verletzungshandlung nicht hinreichend konkret - nämlich gar nicht - wiedergibt und eine Erstbegehungsgefahr für eine Benutzung der gTLD ".merckmsd" durch die Beklagten in Deutschland nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 ff.).

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22

    Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Im Streitfall kann daher dahingestellt bleiben, ob die einstweilige Zulassung eines vollmachtlosen Vertreters nach § 89 Abs. 1 ZPO in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - wie von der Berufung vertreten wird - wegen der Besonderheiten dieser Verfahren von vornherein nicht in Betracht kommt (so OLG München, Urteil vom 22.01.1999 - 21 U 6698/98, NVwZ-RR 1999, 548; Piekenbrock, in: BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2022, § 89 ZPO; a.A., allerdings ohne nähere Begründung, OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017 - 6 U 151/16, BeckRS 2017, 102814).
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