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   BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22   

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https://dejure.org/2023,26766
BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22 (https://dejure.org/2023,26766)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2023 - I ZR 206/22 (https://dejure.org/2023,26766)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - I ZR 206/22 (https://dejure.org/2023,26766)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b UMV, § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr der auf der Nudel-Verpackung angebrachten Zeichen "Terra Greca" hinsichtlich Verletzung der älteren Marke; Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Terra Greca - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Terra Greca - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis des Gerichts auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 21.01.2020 - VI ZR 346/18

    Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Ist offensichtlich, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 192/11, NJW-RR 2013, 1358 [juris Rn. 79]; Beschluss vom 11. April 2018 - VII ZR 177/17, NJW 2018, 2202 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18, NJW-RR 2020, 574 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Von einer Unähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann nur ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Zeichen und erhöhter Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren oder Dienstleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2020 - I ZR 135/19, GRUR 2021, 724 [juris Rn. 36] = WRP 2021, 627 - PEARL/PURE PEARL, mwN).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt dabei auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 [juris Rn. 5] mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - VII ZR 177/17

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Ist offensichtlich, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 192/11, NJW-RR 2013, 1358 [juris Rn. 79]; Beschluss vom 11. April 2018 - VII ZR 177/17, NJW 2018, 2202 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18, NJW-RR 2020, 574 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 192/11

    Berufung im Werklohnprozess: Umfang der Hinweispflicht des Gerichts;

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Ist offensichtlich, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - VII ZR 192/11, NJW-RR 2013, 1358 [juris Rn. 79]; Beschluss vom 11. April 2018 - VII ZR 177/17, NJW 2018, 2202 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18, NJW-RR 2020, 574 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 285/13

    Objektive Klagehäufung: Zulässigkeit der alternativen Verfolgung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Sofern die Akten die Erteilung des gebotenen Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt dieser als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZinsO 2014, 1679 [juris Rn. 14]).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Sofern die Akten die Erteilung des gebotenen Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt dieser als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZinsO 2014, 1679 [juris Rn. 14]).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2022 - 6 U 277/21

    Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken bei geringer Warenähnlichkeit

    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2023, 78 = WRP 2023, 219).
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 43/03
    Auszug aus BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22
    Es habe jedoch weder die Marke "Knorr" noch in diesem Zusammenhang die Marke "Maggi" erwähnt, letztere lediglich im Zusammenhang mit der im Berufungsurteil zitierten Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschluss vom 31. März 2004 - 32 W [pat] 43/03, juris).
  • OLG Hamm, 07.12.2023 - 28 U 47/22

    Prozessführungsbefugnis; Gesamtschaden; Insolvenzmasse; Insolvenzstraftaten;

    Weiter hat er den Beklagten zur Wahrung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem auf die mündliche Verhandlung erlassenen Hinweisbeschlusses durch Einräumung einer Schriftsatzfrist gegeben, § 139 Abs. 5 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2023 - VIa ZR 1332/22 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2023 - I ZR 206/22 -, Rn. 11, juris; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Ist offensichtlich, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2023 - I ZR 206/22, WRP 2023, 1467 [juris Rn. 12] mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - I ZR 42/23

    Antrag auf Nichtigerklärung der prioritätsjüngeren Marke; Gelzendmachung des

    Der Senat hat in jenem Verfahren das die Klage abweisende Urteil des Berufungsgerichts (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2023, 78) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2023 - I ZR 206/22, GRUR-RR 2023, 463WRP 2023, 1467).

    aa) Im Parallelverfahren hat das Berufungsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör der Klägerin dadurch verletzt, dass seine in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweise nicht hinreichend deutlich erkennen ließen, worauf es bei seiner Beurteilung der Warenähnlichkeit maßgeblich abstellen wollte (vgl. BGH, GRUR-RR 2023, 463 [juris Rn. 16 bis 18]).

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