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   OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - I-20 U 199/09   

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OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - I-20 U 199/09 (https://dejure.org/2010,5913)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2010 - I-20 U 199/09 (https://dejure.org/2010,5913)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - I-20 U 199/09 (https://dejure.org/2010,5913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • markenmagazin:recht (Kurzinformation)

    Abmahnungen der direct-sports.de GmbH (Marken Stealth und Hawk) erneut als rechtsmissbräuchlich eingestuft

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG; § 91a ZPO
    Die direct-sports.de GmbH mahnte rechtsmissbräuchlich ab

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Abmahnung mit Spekulationsmarke

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 211
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Hierzu gehört die Registrierung eines Zeichens ohne ernsthaften Benutzungswillen mit dem Ziel, Zeichennutzer später mit Schadensersatzforderungen zu überziehen oder zum Erwerb zu veranlassen (BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; BGH, GRUR 2008, 1099, Rz. 33 - afilias.de).

    Voraussetzung für das Entstehen des Markenrechts ist daher das Vorliegen eines ernsthaften Benutzungswillens (BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe).

    Die fünfjährige Benutzungsschonfrist nach § 25 Abs. 1 MarkenG befreit den Markenanmelder nicht von der Notwendigkeit des Vorliegens eines generellen Benutzungswillens, sie begründet lediglich eine entsprechende Vermutung, die widerleglich ist (BGH, GRUR 2001, 242, 244, 245 - E-Classe; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. § 8 Rz. 540).

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechende Indizien kommen insbesondere die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rz. 541; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera).

    Wie bereits eingangs ausgeführt, bildet der in § 242 BGB normierte Grundsatz von Treu und Glauben eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung, die im Verbot unzulässiger Rechtsausübung ihre Ausprägung erfährt (Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 242 Rz. 38; vgl. a. BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe, wo das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung als allgemeiner Rechtsgrundsatz bezeichnet wird).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Hierzu gehört die Registrierung eines Zeichens ohne ernsthaften Benutzungswillen mit dem Ziel, Zeichennutzer später mit Schadensersatzforderungen zu überziehen oder zum Erwerb zu veranlassen (BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; BGH, GRUR 2008, 1099, Rz. 33 - afilias.de).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    An den Nachweis der Kenntnis dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, GRUR 2004, 510, 511 - S 100).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Das Fordern eines (über die Erstattung der Abmahnkosten hinausgehenden) pauschalen Schadensersatzes ist ebenfalls ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2009, Az. 4 U 216/08, BeckRS 2009, 19460; Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 4 U 23/09, BeckRS 2009, 19341).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2001 - 6 U 72/00

    Sittenwidrige Schädigung: Behinderung berechtigter Kennzeicheninhaber durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Die bewusste Schaffung der Gefahr von Verwechslungen durch Anmeldung einer Marke ohne eigenes Nutzungsinteresse, um daraus Kapital zu schlagen, stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 264 - weltonline.de).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Das Fordern eines (über die Erstattung der Abmahnkosten hinausgehenden) pauschalen Schadensersatzes ist ebenfalls ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2009, Az. 4 U 216/08, BeckRS 2009, 19460; Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 4 U 23/09, BeckRS 2009, 19341).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03

    Rechtsmissbrauch oder unlauterer Behinderungswettbewerb bei inländischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Als gegen einen Benutzungswillen sprechende Indizien kommen insbesondere die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rz. 541; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera).
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Die Berufung auf eine nur formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts widerspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben und ist daher rechtsmissbräuchlich (BGH, GRUR 1955, 299 - Koma).
  • LG Düsseldorf, 04.11.2009 - 2a O 160/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
    Die Antragsgegnerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.11.2009, Az. 2a O 160/09, sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 14.07.2009, Az 2a O 160/09, aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin vom 03.07.2009 zurückzuweisen.
  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

    Eine derartige Anmeldung macht nur Sinn, wenn man darauf spekuliert, Verwender dieser Waren mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen überziehen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2010 - I-20 U 199/09 - juris).

    In diesem Fall hätte der Beschwerdegegner, der zwar seine Marken im Wesentlichen selbst angemeldet hat, aber in den Abmahnverfahren regelmäßig anwaltlich vertreten war, spätestens vor dem Ausspruch von Abmahnungen die eigenen Anmeldungen kritisch überdacht und sich auf eine Abwehr der Markenverletzungen beschränkt, die das eigene Nutzungskonzept in Frage stellen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2010 - I-20 U 199/09 - juris).

    Vielmehr ist eine solche Vereinbarung bzw. ein solcher Vertrag Folge des rechtsmissbräuchlichen Handelns (vgl. u. a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2010 - I-20 U 199/09 - juris).

  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Zwar wird angenommen, dass, hat der Gläubiger nur fahrlässig gehandelt, dem Schuldner wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages (§§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB) zusteht (Bornkamm in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 12, 1.65; OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 132, 134; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 211, 215; Achilles a.a.O. Kap. 8, 45).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 6 U 38/22

    Benutzung eines Zeichens in herkunftshinweisender Weise nach Art ein Zweitmarke

    Ein Unterfall der Bösgläubigkeit sind Spekulationsmarken bzw. Hinterhaltsmarken, die ohne eigenen Benutzungswillen dazu dienen, von anderen Lizenzgebühren für die Nutzung des Zeichens verlangen zu können (BPatG BeckRS 2013, 05490; OLG Düsseldorf GRUR-Prax 2010, 553 - Hawk).

    Das alles reicht indes nicht aus, die Bösgläubigkeit zu belegen (EuG T-167/15, GRUR-Prax 2016, 301 - Neuschwanstein; EuGH C-488/16 P = BeckRS 2018, 20528; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp; BeckRS 2011, 11393 - LEV; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 211 - Furio; OLG Düsseldorf GRUR-Prax 2010, 553 - Hawk).

  • LG München I, 20.10.2017 - 21 O 5904/14

    Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche betreffend die öffentliche

    Dass die Klägerin ohne nachvollziehbares Geschäftsmodell ... "bevorraten" würde, um gezielt unberechtigte Nutzer abmahnen zu können (vgl. Insoweit zum Markenrecht: BGH, Beschluss vom 02.04.2009, Az. I ZB 8/06 - Ivadal; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2010, Az. 20 U 199/09 - Spekualtationsmarke; OLG Frankfurt/Main, Urteil om 07.02.2012, Az. 6 U 126/12 - Furio), ist für das Gericht gerade aufgrund der durch die Klägerin vorgelegten (anonymisierten, aber teilweise auch ungeschwärzten) Lizenzverträge nicht erkennbar bzw. wahrscheinlich.
  • LG Düsseldorf, 08.11.2017 - 2a O 19/17
    Dem Unterlassungsanspruch aus einem in Folge einer missbräuchlichen Abmahnung geschlossenen Unterlassungsvertrag kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB entgegengehalten werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 211; KG GRUR-RR 2017, 114, Rz. 120 ff. m. w. N. sowie Köhler/Bornkamm/ Feddersen/Köhler , UWG, 35. Auflage 2017, § 8 Rn. 4.6).

    Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung als Unterfall der bösgläubigen Anmeldung ist im Markenrecht auszugehen, wenn ein Markeninhaber (1) eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, (2) er hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen auf Grund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und (3) die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe ; BGH GRUR 2009, 780, Rz. 16 - Ivadal , m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf , Urt. v. 05.05.2015 - 20 U 58/14, BeckRS 2015, 9116; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 211).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 206/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

    In dem den Parteien bekannten Urteil des beschließenden Senats vom 8. Juni 2010 in der Verfügungssache der Antragstellerin gegen die R. Aktiengesellschaft (Az. I-20 U 199/09) hat er Ansprüche der Antragstellerin aus der deutschen Wortmarke "H.", Registernummer 3..., verneint, weil sie rechtsmissbräuchlich vorgehe.
  • BPatG, 13.05.2019 - 27 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "JAZZ IN DEN MINISTERGÄRTEN

    Unter der Fallgruppe der Spekulationsmarke, auch Hinterhaltsmarken genannt, ist eine Bösgläubigkeit u. a. dann anzunehmen, wenn die Anmeldung ohne eigenen Benutzungswillen und nur zum Zweck der Behinderung Dritter erfolgt (BPatG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 25 W (pat) 25/11 -, BeckRS 2013, 05490; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2010 - I-20 U 199/09 -, GRUR-Prax 2010, 553 - Hawk).
  • BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09

    soulhelp - Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der

    Weiter kommt es darauf an, ob die markenmäßige Benutzung ernsthaft und nachvollziehbar geplant ist, oder ob Marken lediglich "gehortet" werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 211; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rn. 688).
  • BPatG, 29.10.2019 - 27 W (pat) 5/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GERMAN COMIC CON

    vom 17. Januar 2013 - 25 W (pat) 25/11, BeckRS 2013, 05490; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2010 - I-20 U 199/09, GRUR-Prax 2010, 553 - Hawk).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 6 W 87/20

    Voraussetzungen für die Annahme der missbräuchlichen Geltendmachung von

    Es liegt dann nahe, dass allein der Zweck verfolgt wird, Dritte bei Verwendung ähnlicher Zeichen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2010 - I-20 U 199/09, Rn 31 - juris).
  • BPatG, 14.10.2019 - 27 W (pat) 45/17
  • OLG Frankfurt, 10.03.2019 - 6 W 120/19

    Rechtsmissbräuchliche Eintragung einer Spekulationsmarke

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