Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Öffentliche Hand - Ersatzkasse der gesetzlichen Krankenversicherung - Erfüllung öffentlicher Aufgaben - Grundsatz der Gleichordnung - Wettbewerb - Private Krankenkassen - Unterlassungsanspruch - Private Mitbewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.03.1975 - I ZR 5/74
- BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
- BGH, 07.07.1976 - I ZR 5/74
Papierfundstellen
- BGHZ 66, 229
- NJW 1976, 1794
- MDR 1976, 905
- GRUR 1976, 658
- VersR 1976, 781
- DVBl 1977, 177
- DB 1976, 1374
- DÖV 1976, 633
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (15)
- BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72
Mitgliederwerbung einer Ersatzkasse - Rechtsweg zu den Gerichten der …
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Auch fehlt es, anders als bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen RVO-Kassen und Ersatzkassen (BSG 36, 238, 239), an besonderen öffentlichrechtlichen Beziehungen.Die erwähnte Entscheidung BSG 36, 238 betrifft einen anderen Fall.
- BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (BVerwGE 39, 329 = MDR 1972, 804) ging es um die Frage, ob in der Verquickung einer amtlichen mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde auf dem Gebiet des Bestattungswesens ein Wettbewerbsverstoß lag. - BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60
Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Zwar ist in der Rechtsprechung hierauf häufig abgestellt und zum Ausdruck gebracht worden, nicht die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte seien zur Entscheidung berufen, wenn die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt werde oder in sonstiger Weise auf das hoheitliche Handeln eines Verwaltungsträgers Einfluß genommen werden solle (GSZ - BGHZ 34, 99, 105; BGH GRUR 1962, 159, 160 - Blockeis I).
- BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60
Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Der Bundesgerichtshof hat im Falle "AKI" (BGHZ 37, 1, 17) zum Ausdruck gebracht, der Annahme eines privatrechtlichen Wettbewerbsverhältnisses zwischen einer Rundfunkanstalt und dem Inhaber eines sogenannten Aktualitätenkinos, der Fernsehsendungen mit Hilfe eines Großprojektors direkt auf die Kinoleinwand übertrug, stehe nicht entgegen, daß die Rundfunkanstalt ihr Sendegut nicht auf privatrechtlicher Ebene, sondern kraft hoheitsrechtlichen Sendemonopols an die Allgemeinheit heranführe; die Rundfunkanstalt erwerbe das Sendegut auf privatrechtlichem Wege; sie trete in diesem Bereich Mitbewerbern um die Nachfrage des Publikums auf dem Boden der Gleichordnung gegenüber; deshalb sei es ihr nicht verwehrt, sich zur Abwehr von Wettbewerbshandlungen privater Gewerbetreibender auf die Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes zu berufen. - BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62
Rechtsweg für Immissionsabwehrklage
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Unter solchen Umständen ist die Rechtsprechung zu § 1004 BGB, die verneint, daß für eine auf diese Bestimmung gestützte Unterlassungsklage gegen hoheitliche Maßnahmen oder deren Auswirkungen auf Dritte der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten eröffnet sei (vgl. BGHZ 41, 264, 266; BGH NJW 1976, 570), nicht einschlägig. - BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57
Rechtsweg vor den Zivilgerichten
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Eine bürgerliche Rechtstreitigkeit liegt danach vor, wenn sich das Klagebegehren als die Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen ist (BGH GRUR 1956, 227 - Reisebüro; BGHZ 29, 187, 189; 37, 160, 163 - Prüfungsverband; BGH GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt). - BGH, 12.12.1975 - V ZR 114/74
Abwehrklage gegen die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Geräuschimmissionen …
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Unter solchen Umständen ist die Rechtsprechung zu § 1004 BGB, die verneint, daß für eine auf diese Bestimmung gestützte Unterlassungsklage gegen hoheitliche Maßnahmen oder deren Auswirkungen auf Dritte der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten eröffnet sei (vgl. BGHZ 41, 264, 266; BGH NJW 1976, 570), nicht einschlägig. - BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71
Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche …
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Eine bürgerliche Rechtstreitigkeit liegt danach vor, wenn sich das Klagebegehren als die Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen ist (BGH GRUR 1956, 227 - Reisebüro; BGHZ 29, 187, 189; 37, 160, 163 - Prüfungsverband; BGH GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt). - BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Aus den gleichen Erwägungen ist in der Entscheidung "Vortragsabend" (BGHZ 39, 352, 355 ff) ausgesprochen worden, eine Rundfunkanstalt verstoße gegen § 1 UWG, wenn sie eine Unterhaltungssendung ohne Wissen des Veranstalters auf Tonband aufnehme, um sie später für Sendezwecke zu verwenden. - BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75
Zwar ist in der Rechtsprechung hierauf häufig abgestellt und zum Ausdruck gebracht worden, nicht die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte seien zur Entscheidung berufen, wenn die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt werde oder in sonstiger Weise auf das hoheitliche Handeln eines Verwaltungsträgers Einfluß genommen werden solle (GSZ - BGHZ 34, 99, 105; BGH GRUR 1962, 159, 160 - Blockeis I). - BGH, 21.03.1975 - I ZR 5/74
- BGH, 24.05.1962 - KZR 10/61
Aufnahme in Prüfungsverband
- BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 127/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 10.02.1956 - I ZR 61/54
Rechtsmittel
- RG, 14.11.1936 - I 124/36
1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen …
- LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und …
Die Grundidee der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzung lag darin, das private Wettbewerbsrecht immer dann für anwendbar zu erachten, wenn die öffentliche Hand quasi auf Augenhöhe mit den anderen am Wirtschaftsverkehr Beteiligten agierte, wenn sie also ohne Ausnutzung hoheitlicher Machtbefugnisse Tätigkeiten nachging, die anderen Marktteilnehmern ebenso offen standen und damit die Gleichordnung im Wettbewerb nicht einschränkte (vgl. BGHZ 66, 229; BGHZ 67, 81; BGH VersR 1976, 996).Rechtskonstruktiv wurde dies damit begründet, dass dem Handeln der öffentlichen Hand eine Doppelnatur zukäme (vgl. BGHZ 66, 229, 232;… Baumbach, a.a.O., § 1 UWG Rn. 919).
Unter diesen Voraussetzungen macht es für den zu schützenden freien Wettbewerb keinen Unterschied, ob sich die öffentliche Hand gegenüber ihrem direkten Geschäftspartner öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedient (vgl. BGHZ 66, 229; RGSt 66, 380, 385; BGHSt 10, 358, 367;… Baumbach, a.a.O. UWG Einl. Rn. 245/ § 1 UWG Rn. 919 f., 926).
- BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
Transparenzliste
Die demgegenüber von der Beklagten in den Vorinstanzen angezogenen Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs zum zivilrechtlichen Charakter von Unterlassungsklagen gegen eine Ersatzkasse (BGHZ 66, 229) bzw. die Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer (BGHZ 67, 81) können im vorliegenden Fall keine andere Entscheidung veranlassen.Denn weder besteht hier zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis (so BGHZ 66, 229 [237]), noch handelt es sich um einen Eingriff in den freien Wettbewerb mit dem Ziel der Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen von der Beklagten angeschlossenen Wettbewerbern (so BGHZ 67, 81 [83 ff.]).
- BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - Übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, unterliegt die öffentliche Hand in den Fällen einer wirtschaftlichen Betätigung der Inanspruchnahme nach den Bestimmungen des UWG auch dann, wenn ihr allgemeiner Aufgabenbereich dem öffentlichen Recht unterfällt und die Beziehungen zu ihren Mitgliedern oder Benutzern, hier zu den Fernsehzuschauern, öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind (BGHZ 66, 229, 237 Studentenversicherung; BGHZ 82, 375, 382, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen; vgl. auch GmS BGHZ 102, 280, 285).Richtet sich das Klagebegehren gegen eine Betätigung der öffentlichen Hand, bei der diese ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben mit der Wahrnehmung erwerbswirtschaftlicher Interessen verbindet, kann aus dieser Erwägung heraus die Prozeßführungsbefugnis nicht verneint werden (vgl. BGHZ 66, 229, 232 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen, zur Zuständigkeit der Zivilgerichte).
- BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80
Brillen-Selbstabgabestellen I
Maßgebend für die Frage, ob eine bürgerliche oder öffentliche Rechtsstreitigkeit vorliegt, ist die rechtliche Natur des Klageanspruchs, wie er sich aus dem zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen ergibt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BSGE 37, 292; BGHZ 66, 229, 232 = GRUR 1976, 658, 659 - Studenten-Versicherung; BGHZ 67, 81, 84 = GRUR 1977, 51, 52 - Auto-Analyzer; BGHZ 71, 180, 181; BGHZ 79, 390 = GRUR 1981, 596, 597 - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft; BGH GRUR 1981, 823, 825 - Ecclesia-Versicherungsdienst).Diesem Gesichtspunkt kommt keine entscheidende Bedeutung zu, wenn sich - wie hier - das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen auf die privatrechtliche Betätigung des Hoheitsträgers stützt (BGHZ 66, 229, 232 = GRUR 1976, 658, 659 - Studenten-Versicherung; BGHZ 67, 81, 85 = GRUR 1977, 51, 52 - Auto-Analyzer).
In einem solchen Fall können vom ordentlichen Gericht, dem an sich ein Eingriff in hoheitliche Handlungen versagt ist, auch solche Entscheidungen getroffen werden, die der Sache nach nicht nur auf das Verbot von Wettbewerbsmaßnahmen hinauslaufen, sondern - wegen der privat-rechtlichen Auswirkungen des beanstandeten Verwaltungshandelns - auch den öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereich des Verwaltungsträgers berühren (BGHZ 66, 229, 232 = GRUR 1976, 658, 659 - Studenten-Versicherung; BGHZ 67, 81, 85 = GRUR 1977, 51, 52 - Auto-Analyzer).
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
Der 8. Senat des Bundessozialgerichts, der über die Revision der Beklagten zu befinden hat, hält den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - ebenso wie die Vorinstanzen - für gegeben, sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehindert, insbesondere durch die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 22. März 1976 (GSZ 1/75, BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung und GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer) sowie durch die Urteile des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1981 (I ZR 34/80, BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen und I ZR 116/80, unveröffentlicht) sowie vom 25. Februar 1982 (I ZR 175/79, NJW 1982, 2125 = GRUR 1982, 433 - Kinderbeiträge).Eine entsprechende Differenzierung ist in den Fällen vorzunehmen, in denen - wie im Ausgangsfall - einem Verwaltungshandeln wettbewerbsrechtlich relevante Auswirkungen zukommen (BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen;… BGH, Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, NJW 1982, 2125, 2126 = GRUR 1982, 433, 434).
Öffentlich-rechtlich ist zwar das durch öffentlich-rechtliche Normen geregelte Verhältnis der Klägerin zu ihren Mitgliedern (vgl. BSGE 36, 238, 240; BGHZ 66, 229, 233 - Studentenversicherung); bürgerlich-rechtlich ist dagegen der Streit, ob - wie die Beklagte geltend macht - ihre Verbandsunternehmen durch die kostenlose Abgabe von Krankenhilfsmitteln an die Mitglieder der Klägerin im Wettbewerb unzulässig behindert werden.
- OLG Dresden, 10.07.1997 - 7 W 620/97
Rechtsweg bei Klagen gegen Organe öffentlicher Rechtsträger auf Unterlassung, …
Das Landgericht führt ferner aus, daß auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, S. 229 ff.) nicht zu einem anderen Ergebnis führe.Unter Hinweis auf BGHZ 66, 229 trägt er darüber hinaus vor, die öffentliche Hand habe sich durch die Äußerung des Beklagten in den Streit zwischen den Stollenbäckern in der Katharinenstraße eingemischt.
Nach BGHZ 66, 229 (233 ff) und BGHZ 67, 81 (85 ff.) kann dies dann der Fall sein, wenn das Verwaltungshandeln (auch) in einem Bereich wirkt, der entscheidend durch Rechtssätze des bürgerlichen Rechts geprägt ist, wenn also z.B. der Verwaltungsträger in Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Leistungsbeziehungen an privatrechtlich gestaltetem wirtschaftlichem Wettbewerb teilnimmt.
Indes verkennt der Kläger, daß ein Wettbewerbsverhältnis, das die Entscheidung BGHZ 66, S. 229 (233) entscheidend geprägt hat, im vorliegenden Fall zwischen der Stadt Leipzig, Grundstücksverkehrsamt, und dem Kläger als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren des Café in keiner Weise zu erkennen ist.
Verfolgte die Stadt Leipzig mit ihrer Unterstützung des Klägers bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten für das Café wie dargelegt, sowohl kommunale Aufgaben der Wirtschaftsförderung als auch arbeitsmarktpolitische Ziele, so stehen die beiden Konkurrenten, das Café und das Café gegenüber der Stadt Leipzig, Grundstücksverkehrsamt, vielmehr in einem Über/Unterordnungsverhältnis und damit gerade nicht in einem von Gleichordnung geprägten Rechtsverhältnis, das für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 229 f.) maßgeblich gewesen ist.
- BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94
Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten
Denn es handelt sich insoweit um eine Rechtsfolgeregelung, die das Gericht bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen von sich aus anzuwenden hat (vgl. OLG Düsseldorf DB 1976, 1374;… Staub/Helm, HGB, 4. Aufl., § 54 ADSp Rdn. 2). - BGH, 07.11.2019 - V ZB 12/16
Abwehrklage wegen Besitzstörung: Nachholung der Rechtswegprüfung im …
Rn. 10 a) Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73, BSGE 37, 292 und vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85, BGHZ 97, 312, 313 f.; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1976 - GSZ 1/75, BGHZ 66, 229, 232 und vom 22. März 1976 - GSZ 2/75, BGHZ 67, 81, 85). - BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90
Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Betätigung der öffentlichen Hand je nach der Beziehung, in der sie Wirkungen äußert, einmal als hoheitlich, zum anderen als privatrechtlich zu qualifizieren sein kann (GSZ BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; BGHZ 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen; GmS-OGB BGHZ 102, 280, 285 ff. - Rollstühle; BGHZ 110, 278, 284 - Werbung im Programm; BGHZ 110, 371, 380 f. - Sportübertragungen;… BGH, Urt. v. 23.05.1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063 = WRP 1985, 694, 695 - Landesinnungsmeister;… Urt. v. 04.06.1987 - I ZR 117/85, GRUR 1988, 206, 208 - Kabelfernsehen II). - BGH, 14.05.1998 - I ZB 17/98
Rechtsweg für eine Klage gegen eine Ersatzkasse wegen Unterlassung von …
Macht ein privates Krankenversicherungsunternehmen das sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse, z.B. einer Ersatzkasse, im Wettbewerb um Mitglieder befindet, geltend, die gesetzliche Krankenkasse gehe bei der Mitgliederwerbung in unlauterer Weise vor, so handelt es sich dabei um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit, für die die Zivilgerichte zuständig sind (BGHZ (GSZ) 66, 229 - Studentenversicherung).Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, daß sich selbst ein (schlicht-)hoheitliches Verhalten einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber (potentiellen) Mitgliedern im Verhältnis zu privaten Mitbewerbern als ein zivilrechtlich zu beurteilender Wettbewerbsverstoß darstellen kann (BGHZ 66, 229, 233 f., 237 - Studentenversicherung; vgl. auch GmS-OGB BGHZ 102, 280, 285 f.).
Sie ist auch dann begründet, wenn ein Wettbewerbsverband (vgl. BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung) oder eine andere nach § 13 Abs. 2 UWG berechtigte Einrichtung - wie im Streitfall ein Verbraucherschutzverband nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG - wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend macht.
- BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
"Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in …
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99
Staatsimmunität; Zwischenurteil
- BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen …
- BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite …
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …
- BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72
Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße
- BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80
Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf …
- BSG, 19.02.1986 - 8 RK 43/84
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
- BGH, 05.06.1997 - I ZB 3/96
Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung der Verleihung eines akademischen …
- BGH, 04.10.1990 - I ZR 299/88
Gebührenausschreibung - Vorsprung durch Rechtsbruch
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 2/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
- BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79
Ecclesia-Versicherungsdienst
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 4/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeit zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
- BGH, 01.12.1988 - IX ZR 61/88
Haftung des Konkursverwalters wegen der verspäteten Zahlung von steuerlichen …
- BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86
Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 1/03
Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Abschleppkosten durch einen …
- BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91
Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und …
- BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86
Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld
- BSG, 02.02.1984 - 8 RK 41/82
Wettbewerbsstreitigkeiten - Öffentlich-rechtliche Krankenkassen - Rechtsweg zu …
- BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
Der 7. Sinn
- BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76
Rechtsweg
- BGH, 12.12.1989 - XI ZR 117/89
Rechtsweg für Klage der Justizverwaltung gegen Strafgefangenen wegen der Kosten …
- KG, 17.09.1985 - 5 U 2894/85
Verstoß eines Gerichtsvollziehers gegen § 813b Zivilprozessordnung (ZPO) und § …
- OLG Nürnberg, 15.06.1989 - 3 U 2536/88
Zulässigkeit der Mitwirkung einesöffentlich-rechtlichen Trägers an der …
- OLG Köln, 14.12.1995 - 6 W 84/95
Wettbewerbsmäßigkeit der Verleihung des akademischen Grades des …
- BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79
Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche …
- OLG Hamburg, 23.01.2003 - 5 U 176/02
Zulässigkeit des Zivilrechtsweges für eine wettbewerbsrechtliche Klage eines …
- OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 1 W 29/05
Rechtswegabgrenzung: Verwaltungsrechtsweg für einen Anspruch eines hessischen …
- BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 3/88
Streitverfahren - Arzneimittel
- BGH, 04.12.1986 - III ZR 95/84
Arzneilieferungsvertrag - Reimportierte Arzneimittel - Vertragsauslegung
- OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 W 1516/97
Rechtsweg für eine Streitigkeit privater Rundfunkveranstalter
- BGH, 21.01.1980 - II ZR 111/79
Schadensersatzpflicht der Deutschen Bundespost wegen Einziehung abhanden …
- BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76
Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der …
- OLG Celle, 29.04.2002 - 13 W 22/02
Betriebskrankenkasse; bürgerliche Rechtsstreitigkeit; Förderung gewerblicher …
- BFH, 27.03.1979 - VII R 106/75
Zulässigkeit des Finanzrechtswegs - Beitreibung einer Hypothekenforderung - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 Ta 6/11
Anspruch auf Zahlung einer Konventionalstrafe einer gemeinsamen Einrichtung von …
- OLG München, 17.12.1987 - U (K) 5135/86
- OLG Schleswig, 23.09.2008 - 6 U 28/08
Rechtsweg für Streitigkeiten über irreführende Mitgliederwerbung einer …
- GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 2/88
Zulässiger Gerichtsweg bei einer Streitigkeit zwischen einer Ersatzkasse und …
- BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84
Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch …
- AG Braunschweig, 25.05.2021 - 118 C 1715/20
- BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
- KG, 10.07.1990 - 5 U 4356/88
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
- OLG Dresden, 12.07.1994 - 4 W 309/94
Rechtsweg für Streitigkeiten mit der Bundesanstalt für Arbeit aus mit …
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1985 - 4 S 1888/84
Wettbewerbliche Benachteiligung eines Verlages durch Beschränkung zulässiger …
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