Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02   

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https://dejure.org/2003,14672
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02 (https://dejure.org/2003,14672)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2003 - L 5 KR 205/02 (https://dejure.org/2003,14672)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - L 5 KR 205/02 (https://dejure.org/2003,14672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis ; Statthaftigkeit der sozialgerichtlichen Leistungsklage; Aufrechnung gegen Vergütungsanspruch wegen stationärer Behandlung ; Einrede des nicht erfüllten Vertrages ; Gegenseitiges Leistungsverhältnis; Verrechnung überzahlter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2003, 293
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 5 KR 141/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02
    Rechtsgrundlage dieser Ansprüche ist § 109 Abs. 4 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetz buch (SGB V) i.V.m. dem aus § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V folgenden Leistungsanspruch der Versicherten, ohne dass insoweit zur rechtlichen Begründung auf den auf Landesebene nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V geschlossenen Vertrag zurückgegriffen werden müsste (LSG NRW, Urteil vom 27.03.2003 - L 5 KR 141/01 -).

    Hinsichtlich solcher Beanstandungen sachlicher Art schließt § 15 Abs. 4 Satz 2 SVTr eine Verrechnung aus (so schon LSG NRW, Urteil vom 27.03.2003 - L 5 KR 141/01 -).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02
    Die grundsätzliche Möglichkeit einer Aufrechnung mit Gegenforderungen habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 23.07.2002 (B 3 KR 64/01 R) bejaht.
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02
    Die Klage ist als Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, da es sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; LSG NRW, Urteil vom 12.11.2002 - L 5 KR 46/00 -).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02
    Ein Aufrechnungsverbot ergibt sich aber aus § 15 Abs. 4 Satz 2 SVTr, der auch für die Krankenkassen außerhalb Nordrhein-Westfalens gilt, die nicht Mitglied eines der vertragschließenden Verbände (§ 112 Abs. 1 SGB V) sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - L 5 KR 46/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - L 5 KR 205/02
    Die Klage ist als Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, da es sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; LSG NRW, Urteil vom 12.11.2002 - L 5 KR 46/00 -).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 31/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen

    Das LSG vertritt in stRspr die Auffassung, § 15 Abs. 4 S 2 Landesvertrag NRW enthalte für die dort nicht ausdrücklich genannten Fälle ein konkludentes Aufrechnungsverbot (vgl etwa LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 3.6.2003 - L 5 KR 205/02 - GesR 2003, 293 = Juris RdNr 18 ff; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 1.9.2011 - L 16 KR 212/08 - KHE 2011/210) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - L 1 KR 358/15

    Vergütung von vollstationären Krankenhausbehandlungen; Konkludentes

    Nach ständiger Rechtsprechung der mit dem Krankenversicherungsrecht betrauten Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen enthält die in § 15 Abs. 4 Satz 2 Landesvertrag vereinbarte Regelung ein (konkludentes) Aufrechnungsverbot für die nicht ausdrücklich erwähnten Fälle, d.h. für Erstattungsansprüche bei Beanstandungen sachlicher Art, insbesondere bei Verstößen gegen das in § 12 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsgebot (zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.06.2006 - L 5 KR 205/02 -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 01.09.2011 - L 16 KR 212/08 -, juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 -, juris Rn. 23 ff.; ausdrücklich offen gelassen BSG, Urt. v. 21.03.2013 - B 3 KR 23/12 R -, juris Rn. 12. Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - L 5 KR 593/17

    Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung

    Nach ständiger Rechtsprechung der mit dem Krankenversicherungsrecht betrauten Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen enthält die in § 15 Abs. 4 Satz 2 Landesvertrag vereinbarte Regelung ein "konkludentes" Aufrechnungsverbot für die nicht ausdrücklich erwähnten Fälle, d.h. für Erstattungsansprüche bei Beanstandungen sachlicher Art, insbesondere bei Verstößen gegen das in § 12 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsgebot (zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.06.2006 - L 5 KR 205/02 -, juris Rdn. 18 ff.; Urteil vom 01.09.2011 - L 16 KR 212/08 -, juris Rdn. 18 ff.; Urteil vom 24.05.2012 - L 16 KR 8/09 -, juris Rdn. 23 ff.; ausdrücklich offen gelassen BSG Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 23/12 R -, juris Rdn. 12. Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01   

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https://dejure.org/2003,14140
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01 (https://dejure.org/2003,14140)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.2003 - L 11 KA 238/01 (https://dejure.org/2003,14140)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - L 11 KA 238/01 (https://dejure.org/2003,14140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen einen Vertragszahnarzt für mangelhafte prothetische Leistungen; Kassenzahnärztliche Vereinigung als allgemeine Vertragsinstanz zur Entscheidung über Schadensersatzansprüche der Vertragskassen gegen Vertragszahnärzte; ...

  • gesr.de Word Dokument

    Barmer Ersatzkasse ./. Kassenärztliche Vereinigung NRW

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2003, 293
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01
    Das BSG hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZÄV) festzusetzende öffentlich-rechtliche Schadenersatzanspruch gegen den Vertragszahnarzt gegebenenfalls unabhängig von etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen besteht (BSG, Urt. v. 20.05.1992 - 14a/6 RKa9/90 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 3 S. 14 f.).

    Die öffentlich-rechtliche Schadenersatzpflicht des Vertragszahnarztes wegen mangelhafter Prothetikleistungen ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen des SGB V und des EKV-Z (vgl. näher BSG, Urt. v. 20.05.1992 a.a.O; Urt. v. 03.12.1997 - 6 RKa 40/96 - USK 97149).

    Der Senat folgt auch insoweit der Rechtsprechung des BSG, wonach diese Bestimmung der KZÄV die Rolle als allgemeine Vertragsinstanz zur Entscheidung über Schadenersatzansprüche der Vertragskassen gegen Vertragszahnärzte zuweist (BSG, Urt. v. 20.05.1992 a.a.O.).

    Dagegen spricht weiter, dass dieser Schadenersatzanspruch, wie das BSG bereits hervorgehoben hat, gerade kein Rückforderungsanspruch für gezahltes Honorar ist (vgl. BSG, Urt. v. 20.05.1992 a.a.O.).

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96

    Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01
    Die öffentlich-rechtliche Schadenersatzpflicht des Vertragszahnarztes wegen mangelhafter Prothetikleistungen ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen des SGB V und des EKV-Z (vgl. näher BSG, Urt. v. 20.05.1992 a.a.O; Urt. v. 03.12.1997 - 6 RKa 40/96 - USK 97149).

    Die maßgeblichen Gesichtspunkte, die das BSG vom Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Schadenersatzanspruchs auch für den Fall haben ausgehen lassen, dass sich § 30 SGB V nicht mehr dem Sachleistungsprinzip zuordnen lassen sollte (vgl. BSG, Urt. v. 03.12.1997 a.a.O.), haben danach uneingeschränkt weiter Geltung behalten.

  • BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 36/89

    Einziehung und Abrechnung von abgetretenen Zuschüssen nach den §§ 29 und 30 SGB V

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01
    Im Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung von Honoraransprüchen einerseits und Schadenersatzansprüchen andererseits beruft sich die Beklagte auch ohne Erfolg auf die Rechtsprechung des BSG zur Befugnis der KZÄVen, die Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen wahrzunehmen (Urt. v. 10.04.1990 - 6 RKa 36/89 - BSGE 66, 284, 286).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 55.89

    Übergang von Referenzmengen nach Auslaufen eines Stückland-Pachtvertrages -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01
    Denn die Beschränkung auf einen bloßen Bescheidungsantrag ist statthaft, wenn die an sich mögliche Verpflichtungsklage kein geeigneteres Instrument zur Rechtsverfolgung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 3 C 55/89 - RdL 1994, 159).
  • BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Teilbetriebsabsetzung eines Nichtvermarkters

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01
    Denn die Beschränkung auf einen bloßen Bescheidungsantrag ist statthaft, wenn die an sich mögliche Verpflichtungsklage kein geeigneteres Instrument zur Rechtsverfolgung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 3 C 55/89 - RdL 1994, 159).
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