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Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 02.03.2007

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5806
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER (https://dejure.org/2007,5806)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER (https://dejure.org/2007,5806)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - L 10 B 35/06 KA ER (https://dejure.org/2007,5806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Arzneimittels auf einer im Internet zugänglichen Me-Too-Liste; Verletzung des Rechts auf einen von rechtswidrigen öffentlich-rechtlichen Maßnahmen unverzerrten Wettbewerbs; Kompetenz für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2007, 178
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (17)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 14/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695; Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Muss bei einer Zweigniederlassung grundsätzlich auf die wirtschaftliche Situation der "Hauptniederlassung" abgestellt werden (hierzu Senatsbeschluss 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -), gilt dies für die Antragstellerin nicht.

    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin zu 1) dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - sowie Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Für die interessierten Kreise ist die Einstufung ausreichend transparent (so auch LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 B 6/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin zu 1) dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - sowie Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Hierzu rechnet auch die Me-Too-Liste, mittels der zwar auf ein bestimmtes Verordnungsverhalten hingewirkt werden soll (§ 1 der Vereinbarung), die Therapieverantwortung letztendlich dennoch beim Vertragsarzt verbleibt (Senatsbeschluss vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER -), ihr mithin keinerlei Regelungscharakter beizumessen ist.

    Im Beschluss vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - hat sich der Senat ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit die Me-Too-Liste bzw. das damit zusammenhängende Regelwerk in die Therapieverantwortung des Arztes eingreift.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 31/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin zu 1) dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - sowie Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Für die interessierten Kreise ist die Einstufung ausreichend transparent (so auch LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Die finanziellen Stabilität der GKV ist ein Gemeinwohlbelang von hohem Rang (BVerfGE 68, 193, 218; 82, 201, 230).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senatsbeschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senatsbeschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695; Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695; Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senatsbeschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Zwar hat der Senat im Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - (GesR 2004, 418, 420) deutlich gemacht, dass er angesichts des 6. SGG-ÄndG nicht mehr in vollem Umfang an den zuvor aufgestellten hohen Anforderungen an den Anordnungsgrund festhält und es nunmehr ausreicht, wenn wesentliche Nachteile glaubhaft gemacht werden.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R

    Arzneimittelhersteller - Inanspruchnahme von gerichtlichen Rechtsschutz gegen …

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung …

  • SG München, 18.05.2006 - S 47 KR 444/06

    Verpflichtung zur Entfernung von vertriebenen Präparaten Ebastel und Beofenac von …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; Senatsbeschlüsse vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - und 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER - ).

    Dass eine solche Konstellation schwerlich einen "wesentlichen Nachteil" im Sinn des § 86 b Abs. 2 SGG jedenfalls dann darstellt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - nicht überwiegend wahrscheinlich ist, drängt sich auf (vgl. Senatsbeschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Rn. 55 Soweit das SG darauf verweist, etwaige finanzielle Nachteile könnten ggf. durch Sekundäransprüche kompensiert werden, ist hieran festzuhalten (hierzu Senatsbeschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Entsprechendes gilt für die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -.

    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - und 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Hoheitsträger sind zu vergleichenden Äußerungen nur befugt, wenn diese zutreffen (BVerfGE 40, 287, 293; BSG vom 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R -, Senatsbeschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Senat, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER - und 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -).

    Dass eine solche Konstellation schwerlich einen "wesentlichen Nachteil" im Sinn des § 86b Abs. 2 SGG jedenfalls dann darstellt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - nicht überwiegend wahrscheinlich ist, drängt sich auf (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Das hängt von einer Vielzahl von nur schwerlich prognostizierbaren Umständen ab (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Senat, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER - und 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -).

    Dass eine solche Konstellation schwerlich einen "wesentlichen Nachteil" im Sinn des § 86b Abs. 2 SGG jedenfalls dann darstellt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - nicht überwiegend wahrscheinlich ist, drängt sich auf (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Das hängt von einer Vielzahl von nur schwerlich prognostizierbaren Umständen ab (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15510
LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07 ER (https://dejure.org/2007,15510)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2007 - L 4 KA 5/07 ER (https://dejure.org/2007,15510)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2007 - L 4 KA 5/07 ER (https://dejure.org/2007,15510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hessen

    § 103 Abs 7 SGB 5, § 197a SGG, § 52 Abs 1 GKG, § 63 Abs 2 GKG
    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung einer Belegarztstelle - keine Angabe von zur Verfügung stehender Bettenzahl - Mindestbettenzahl - Berechnung des Streitwertes

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Ausschreibung einer Belegarztstelle für den Bereich Chirurgie i. S. d.§ 103 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Zulässigkeit einer Klage gegen die Zulassung eines Vertragsarztes gemäß § 86a Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Zulässigkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2007, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis - …

    Auszug aus LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteil vom 14. März 2001, B 6 KA 34/00 R), der der Senat folgt, setzt § 103 Abs. 7 SGB V voraus, dass tatsächlich eine belegärztliche Tätigkeit am Krankenhaus ausgeübt werden soll.
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.02.2009 - L 4 KA 2/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - kein Honoraranspruch bei Verstoß gegen die …

    Auszug aus LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
    In derartigen Fällen besteht - wie der Senat bereits kürzlich entschieden hat (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2007, L 4 KA 2/07 R) - ausnahmsweise zugleich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Beschlusses des Antragsgegners, ohne dass es noch einer Abwägung zwischen den beteiligten Interessen entsprechend § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG  darf (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006, Az.: L 5 KA 178/06 ER - B).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - L 5 KA 178/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07
    In derartigen Fällen besteht - wie der Senat bereits kürzlich entschieden hat (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2007, L 4 KA 2/07 R) - ausnahmsweise zugleich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Beschlusses des Antragsgegners, ohne dass es noch einer Abwägung zwischen den beteiligten Interessen entsprechend § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG  darf (vgl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006, Az.: L 5 KA 178/06 ER - B).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …

    Darüber hinaus war die Problematik der ausreichenden Bettenzahl Gegenstand verschiedener anderer gerichtlicher Entscheidungen (BSGE 88, 6; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 4.4. 2001 - L 4 KA 38/00 - in jüngerer Zeit Hessisches LSG, Beschluss vom 2.3. 2007 - L 4 KA 5/07 ER - GesR 2007, 178), so dass es für einen fachkundig vertretenen Kläger nahe liegen musste, mit dieser Problematik (weiterhin) konfrontiert zu werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive …

    Das Hessische LSG habe im Beschluss vom 02. März 2007 (Az: L 4 KA 5/07 ER) ausgeführt, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten (hier: acht bis zehn Belegbetten) sei kein Anlass für eine Vermutung gegeben, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.

    Wenn derartige Angaben gemacht werden, müssen sie aber richtig sein, weil sich ansonsten die angesprochenen Ärzte - insbesondere die im Planungsbereich niedergelassenen - keine zutreffende Vorstellung vom Umfang der angebotenen Tätigkeit machen können (Hessisches LSG, Urteil vom 02.März 2007, Az.: L 4 KA 5/07 ER - juris -).

    Das Hessische LSG hat sich in seinem Beschluss vom 02. März 2007 (Az: L 4 KA 5/07 ER - juris -) dahingehend geäußert, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten bestehe kein Anlass für eine Vermutung, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Hessische LSG hat sich im Beschluss vom 02.03.2007 (L 4 KA 5/07 ER) dahingehend geäußert, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten bestehe kein Anlass für eine Vermutung, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.
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