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Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35246
BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B (https://dejure.org/2016,35246)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B (https://dejure.org/2016,35246)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2016 - B 6 KA 14/16 B (https://dejure.org/2016,35246)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vertragsarzt - Berufsausübungsgemeinschaft - grundsätzliche Verantwortlichkeit für Richtigkeit seiner Abrechnungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jeder Arzt einer Praxisgemeinschaft ist für die Richtigkeit seiner Abrechnungen verantwortlich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.12.2016)

    Abrechnungs-Prüfung: Verantwortlich sind alle BAG-Ärzte

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Praxispartner einer BAG bleiben selbst für Prüfung der Abrechnungen verantwortlich, auch wenn sie verheiratet sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2016, 779
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …

    Auszug aus BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B
    Rn. 8 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass eine gewissenhafte, peinlich genaue Leistungsabrechnung zu den Grundpflichten eines Vertragsarztes gehört (vgl BSG Urteil vom 18.8.1972 - 6 RKa 28/71 - Juris RdNr 11 = USK 72117; BSGE 110, 269 RdNr 34, insoweit nicht abgedruckt in SozR 4-2500 § 95 Nr. 24).

    Diese Pflicht hat hohen Stellenwert, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut; das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Leistungserbringer stellt ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung dar (BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 35;… s schon BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1 S 4).

    Die ihm obliegenden Pflichten muss ein Vertragsarzt jederzeit erfüllen (BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 52).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für …

    Auszug aus BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B
    Zwar ist die Gemeinschaftspraxis bzw BAG durch die gemeinschaftliche Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit geprägt und stellt rechtlich eine Praxis dar (stRspr des BSG, vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21).

    Dass sich einzelne Mitglieder einer BAG nicht hinter dieser bzw den Besonderheiten der gemeinschaftlichen Berufsausübung "verstecken" können, verdeutlicht nicht zuletzt der Umstand, dass eine Haftung im Falle sachlich-rechnerischer Richtigstellungen oder anderer gegenüber der BAG bestehender (Rück-)Forderungen nicht allein die BAG trifft, sondern daneben eine Einstandspflicht ihrer einzelnen Gesellschafter besteht, welcher jeder für sich in Anspruch genommen werden kann (stRspr, vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 22;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme, …

    Auszug aus BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 14/16 B
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN;… BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3).

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (s die BVerfG-Angaben in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 sowie BVerfG <Kammer> SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 4 f).

  • BSG, 13.12.2023 - B 6 KA 15/22 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsmaßstab einer Kassenärztlichen …

    Es ist daher nach der Rspr des Senats nicht zu beanstanden, wenn in den BMV-Ä - und dem folgend in den HVM - die ordnungsgemäß - dh jedenfalls aus der subjektiven Perspektive eines redlichen Teilnehmers am Rechtsverkehr, also nach bestem Wissen und Gewissen - erstellte Abrechnungs-Sammelerklärung als eigenständige Voraussetzung für das Entstehen des Honoraranspruchs bestimmt worden ist (…BSG Urteil vom 17.9.1997 - 6 RKa 86/95 - SozR 3-5550 § 35 Nr. 1, juris RdNr 19; vgl auch BSG Beschluss vom 28.9.2016 - B 6 KA 14/16 B - GesR 2016, 779 ff, juris RdNr 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - L 11 KA 49/17

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Zulässigkeit der sachlich-rechnerischen …

    Bei einer BAG verbleibt es bei der grundsätzlichen Verantwortlichkeit des einzelnen Arztes für die Richtigkeit seiner Abrechnungen, die auch nicht dadurch entfällt, dass die Partner der BAG die Abrechnung der von ihnen erbrachten Leistungen auf eines ihrer Mitglieder übertragen haben (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2016 - B 6 KA 14/16 B - GesR 2016, 779 ff. - Rn. 9 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18

    Vertragsärztliche Vergütung - sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutz gegen …

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Beschluss vom 28. September 2016 - B 6 KA 14/16 B - juris) obliege es dem Vertragsarzt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das in die Richtigkeit seiner Abrechnung gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen.

    Vielmehr besteht eine den Vertragsarzt treffende Verpflichtung zur peinlich genauen Leistungsabrechnung; dabei handelt es sich um eine Grundpflicht des Vertragsarztes, die das Fundament des auf Vertrauen in die Richtigkeit der Abrechnungsdaten des Arztes beruhenden Systems der vertragsärztlichen Versorgung bildet (vgl BSG, Beschluss vom 28. September 2016, B 6 KA 14/16 B, zitiert nach juris, s. dort Rn 8).

  • SG Gotha, 26.10.2016 - S 2 KA 4928/15
    Dass derselbe Lebenssachverhalt Anlass für eine sachliche-rechnerische Richtigstellung des Honorars und eine Disziplinarmaßnahme seien kann, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. beispielsweise zum Gebot der peinlichen genauen Abrechnung Bundessozialgericht, Beschluss vom 28. September 2016, B 6 KA 14/16 B; Bundessozialgericht…, Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 22/11 R dazu Clemens in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, Stand: 12. Oktober 2016, § 106a SGB V, Rn. 161;Bundessozialgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2012, B 6 KA 19/12 B; Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 1993, 6 RKa 70/91;… Pawlita in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, Stand: 16. März 2017, § 95 SGB V, Rn. 436).
  • SG Gotha, 09.11.2016 - S 2 KA 4928/15

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Honorarkürzung wegen Nichterfüllung der …

    Dass derselbe Lebenssachverhalt Anlass für eine sachliche-rechnerische Richtigstellung des Honorars und eine Disziplinarmaßnahme seien kann, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. beispielsweise zum Gebot der peinlichen genauen Abrechnung Bundessozialgericht, Beschluss vom 28. September 2016, B 6 KA 14/16 B; Bundessozialgericht…, Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 22/11 R dazu Clemens in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, Stand: 12. Oktober 2016, § 106a SGB V, Rn. 161;Bundessozialgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2012, B 6 KA 19/12 B; Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 1993, 6 RKa 70/91;… Pawlita in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, Stand: 16. März 2017, § 95 SGB V, Rn. 436).
  • SG München, 08.05.2025 - S 49 KA 417/23

    Zulassungsentziehung, Vertragsarztpflichten, Abrechnungsbetrug, …

    Wie in dem von den Beteiligten zitierten Beschluss des BSG vom 28.09.2016 (B 6 KA 14/16 B) im Einzelnen dargestellt, entfällt die grundsätzliche Verantwortlichkeit des einzelnen Arztes für die Richtigkeit seiner Abrechnung nicht dadurch, dass die Partner einer BAG, wie hier, die Abrechnung der von ihnen erbrachten Leistungen auf eines ihrer Mitglieder übertragen haben.
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