Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,544
BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93 (https://dejure.org/1996,544)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 (https://dejure.org/1996,544)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 (https://dejure.org/1996,544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen Apothekers in der Landesapothekerkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Landesrecht - Auslegung - Heilberufe - Kammer - Mitgliedschaft - Auslegung - Nichtrevisibles Landesrecht - Zwangsmitgliedschaft - Apotheker

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 814
  • NVwZ 1997, 578 (Ls.)
  • DÖV 1996, 972
  • GewArch 1997, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Die Heranziehung von Bundesrecht durch das Berufungsgericht stellt sich mithin lediglich als eine - zulässige - Interpretationshilfe dar, die jedoch nichts daran ändert, daß das ausgelegte Merkmal der Berufsausübung des Apothekers hier dem Landesrecht angehört und damit nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwGE 92, 24 (25 f.); Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 1 B 180.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 21).

    Auch für sie gilt, daß sie Forschung und Lehre auf Gebieten im Grenzbereich anderer Wissenschaften wie Chemie, Physik und Biologie betreiben und damit eine Tätigkeit ausüben, die mit der anderer Berufe eng verwandt ist oder auch - und folglich eine Approbation ebenfalls nicht voraussetzend - von Vertretern anderer Wissenschaften ausgeübt werden kann (BVerwGE 39, 100 (106); 92, 24 (26)).

    Insoweit liegt es hier ebenso wie bei den bereits angesprochenen Grundlagenmedizinern innerhalb der Ärztekammern (vgl. BVerwGE 92, 24 (27 f.)).

    Gleichwohl ist sie gehalten, vor allem die aus dem Gleichheitssatz und dem Äquivalenzprinzip abzuleitenden bundesrechtlichen Vorgaben zu beachten, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 33.89 - (BVerwGE 92, 24 (26)) im einzelnen dargelegt hat.

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Insoweit gilt nichts anderes als für Ärzte (BVerwGE 39, 100 (101)).

    Dabei kann offenbleiben, ob sich der grundrechtliche Schutz vor einer danach ungerechtfertigten Heranziehung als Pflichtmitglied aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 (102); Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3) oder ob es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelt und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 -).

    Dem geringeren Aufgaben- und Wirkungsbereich, den die Ärztekammer für die im öffentlichen Dienst stehenden Kammermitglieder hat, entspricht jedoch ein geringeres Maß an Bindungen, das diese hinnehmen müssen - vor allem was die Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufsaufgaben und die nur sehr beschränkte Unterwerfung unter die Berufsgerichtsbarkeit angeht -, so daß die Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) nicht übermäßig und in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt (BVerwGE 39, 100 (103)).

    Auch für sie gilt, daß sie Forschung und Lehre auf Gebieten im Grenzbereich anderer Wissenschaften wie Chemie, Physik und Biologie betreiben und damit eine Tätigkeit ausüben, die mit der anderer Berufe eng verwandt ist oder auch - und folglich eine Approbation ebenfalls nicht voraussetzend - von Vertretern anderer Wissenschaften ausgeübt werden kann (BVerwGE 39, 100 (106); 92, 24 (26)).

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86

    Handlungsfreiheit - Apotheker - Hinterbliebenenversorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Dabei kann offenbleiben, ob sich der grundrechtliche Schutz vor einer danach ungerechtfertigten Heranziehung als Pflichtmitglied aus Art. 2 Abs. 1 GG ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 39, 100 (102); Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3) oder ob es sich bei der Zwangsmitgliedschaft um einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung handelt und demgemäß Art. 12 Abs. 1 GG maßgebend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 -).

    Da die Apothekerkammer - ebenso wie andere berufsständische Kammern - die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrzunehmen hat, darf der Gesetzgeber von einem weiten Begriff der Berufsausübung ausgehen, wie ihn das Berufungsgericht hier in Auslegung irrevisiblen Landesrechts für zutreffend hält, und im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative eine entsprechende Zwangsmitgliedschaft für erforderlich halten (vgl. z.B. Urteil vom 3. März 1987, a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 24.03.1986 - 7 B 35.86

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensgrenze - Revision - Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Selbst wenn sich aus dem Landesrecht eine entsprechende Verpflichtung ergäbe, würde dies nicht zu einer revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit des Bundesrechts führen, denn Verweisungen oder Bezugnahmen auf Bundesrecht ermöglichen die Revision nur dann, wenn die Regelung kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Beschlüsse vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - und vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 und Nr. 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Selbst wenn sich aus dem Landesrecht eine entsprechende Verpflichtung ergäbe, würde dies nicht zu einer revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit des Bundesrechts führen, denn Verweisungen oder Bezugnahmen auf Bundesrecht ermöglichen die Revision nur dann, wenn die Regelung kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Beschlüsse vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - und vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 und Nr. 160 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90

    Zur Pflichtmitgliedschaft eines als Chemiker tätigen approbierten Apothekers und …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 29. September 1992 (ESVGH 43, 47) zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Bei seiner im Revisionszulassungsbeschluß geäußerten gegenteiligen Annahme beruft sich das Berufungsgericht auf das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - (BVerwGE 70, 64 (65)), in dem es heißt, das Berufungsgericht könne auch bei der Auslegung von Landesrecht Bundesrecht verletzt haben; dies komme in Betracht, wenn das Berufungsgericht seine Auslegung der landesrechtlichen Vorschrift wesentlich vom Verständnis einer bundesrechtlichen Vorschrift abhängig gemacht habe.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89

    Arzt - Kammerbeitrag - Ärztliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
    Die Heranziehung von Bundesrecht durch das Berufungsgericht stellt sich mithin lediglich als eine - zulässige - Interpretationshilfe dar, die jedoch nichts daran ändert, daß das ausgelegte Merkmal der Berufsausübung des Apothekers hier dem Landesrecht angehört und damit nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwGE 92, 24 (25 f.); Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 1 B 180.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 21).
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit …

    Rn. 56 Die BApO enthält keine Verpflichtung des Landesgesetzgebers, bei berufsständischen Regelungen den bundesrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Apothekers zu verwenden, insbesondere diesen in jeder Hinsicht so wie das Bundesrecht abzugrenzen (vgl auch BVerwG Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 - Juris RdNr 16 zur BApO idF vom 19.7.1989 - BGBl I 1478).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Regelungszusammenhang von demjenigen, den das Urteil des Senats vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 C 9.93 - betraf.
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter …

    Auch eine Tätigkeit "in einem Randbereich" wird als eine die Zwangsmitgliedschaft begründende Berufsausübung gewertet (vgl BVerwG Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 - RdNr 24; VG München Urteil vom 3.6.2008 - M 16 K 07.876 - RdNr 20).

    Er kann die Abgrenzung vielmehr eigenständig vornehmen (vgl BVerwG Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 - RdNr 17) unabhängig von dem bundesrechtlichen Ärztebegriff der Bundesärzteordnung (BVerwG Urteil vom 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, RdNr 14)..

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht