Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer - Beitragsermäßigung
- Judicialis
IHK-G § 3 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IHKG § 3 Abs. 4
Sonstiger Beitrag, Sonstiges Gewerbeordnungsrecht einschließlich Spielbank: IHK-Beitrag, Apotheker, Pflichtmitgliedschaft, Doppelmitgliedschaft, Beitragsermäßigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Doppelmitgliedschaft eines Apothekers in der Industrie- und Handelskammer sowie der Apothekerkammer; Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in der IHK und die hieran anknüpfende Beitragspflicht; Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit des ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 29.09.2000 - 4 K 4756/99
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
- BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
Papierfundstellen
- GewArch 2001, 418
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 14 S 1872/94
Heranziehung zum IHK-Beitrag: Gewerbesteuerveranlagung von Freiberuflern, hier: …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Für den Fall der Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern folgt hieraus, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94 - Senatsurteil vom 16.7.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66 ; BGH, Beschluss vom 25.1.1999 - AnwZ (B) 48/98 -, NJW 1999, 1402).Die doppelte Pflichtmitgliedschaft des Apothekers in der Apothekerkammer einerseits und in der Industrie- und Handelskammer andererseits beruht demnach gerade in dem Tätigkeitsfeld, in dem er nicht im Wettbewerb zu sonstigen Einzelhändlern steht, auf ein und derselben Tätigkeit (so bereits Senatsbeschluss vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94 -); eine an abgegrenzte Tätigkeitsbereiche anknüpfende Aufspaltung des Umsatzes und in dessen Folge des Gewerbeertrags bzw. -gewinns, um diese so in objektivierter Weise zur Grundlage der Beitragsbemessung in der einen oder in der anderen Kammer zu machen, ist demnach nicht möglich.
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Der Kläger ist der Ansicht, dass nur der von ihm - im Anschluss an die Zahlenangaben bei Zuck/Lenz, Der Apotheker in seiner Apotheke, Zur verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zulässigkeit des Fremd- und Mehrbesitzverbots bei Apotheken, 1999, S. 59 f. (siehe aber auch die Angaben in BVerfG, Beschluss vom 22.5.1996 - 1 BvR 744/88 - u.a., BVerfGE 94, 372 ) - auf 8 % bezifferte Umsatzanteil, der auf nicht apothekenpflichtige Waren (freiverkäufliche Arzneimittel und Waren des sogenannten Randsortiments nach § 25 der Apothekenbetriebsordnung) entfalle, der Beitragsveranlagung bei der Beklagten zugrunde gelegt werden könne, während der verbleibende Umsatz in Höhe von 92 % aus apothekenpflichtigen Arzneimitteln nur beim Beitrag zur Apothekerkammer in Ansatz gebracht werden dürfe; demnach seien die bei Berücksichtigung der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers hinnehmbaren Toleranzen bei weitem überschritten.Dieser übt zwar in dem durch seine besonderen Qualifikationen geprägten Tätigkeitsfeld einen freien Beruf aus; dies schließt jedoch in seinem Fall die Einstufung als zugleich gewerbliche Tätigkeit nicht aus (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 22.5.1996 - 1 BvR 744/88 - u.a., BVerfGE 94, 372 ).
- BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97
Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Dies ist bei einem Inhaber einer Apotheke, der nach gefestigter - und verfassungsrechtlich nicht beanstandeter - steuerrechtlicher Rechtsprechung ein gewerbliches Unternehmen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG betreibt und keinen freien Beruf im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 15 Abs. 2 Satz 1 EStG ausübt, der Fall (vgl. hierzu nur BFH, Beschluss vom 14.1.1998 - IV B 48/97 - BB 1998, 777 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4.3.1996 - 2 BvR 1486/92 - vom 5.5.1998 - 1 BvR 450/98 -).583 ff.; Art. 74 Abs. 1 Nr. 19, RdNr. 1319, der allerdings einen Wandel des Berufsbildes hin zum Heilgewerbe als möglich erachtet; siehe im Übrigen BFH, Beschluss vom 14.1.1998 - IV B 48/97 -, BB 1998, 777 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98
Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer bei einer nach dem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Diese unterschiedliche Aufgabenstellung rechtfertigt eine Doppelmitgliedschaft (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17.6.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66 ; OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 25 A 2531.94 -, GewArch 1997, 200 ).Für den Fall der Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern folgt hieraus, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 17.7.1995 - 14 S 1872/94 - Senatsurteil vom 16.7.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66 ; BGH, Beschluss vom 25.1.1999 - AnwZ (B) 48/98 -, NJW 1999, 1402).
- BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Die Pflichtmitgliedschaft in der IHK und die hieran anknüpfende Beitragspflicht verstößt nicht gegen Verfassungsrecht; dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 21.7.1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169) geklärt und bedarf im vorliegenden Verfahren keiner weiteren Vertiefung.Zutreffend weist der Kläger zwar darauf hin, dass das als Prüfungsmaßstab für die Zulässigkeit einer Pflichtmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Körperschaften einschlägige Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG auch davor schützt, von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden; die Pflichtmitgliedschaft muss folglich für die Erfüllung legitimer öffentlicher Aufgaben erforderlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.7.1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169 m.w.N.).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon frühzeitig im Rahmen seiner Rechtsprechung zu der - weit auszulegenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.2.1996 - 2 BvL 5/73 -, BVerfGE 41, 344 ) - Kompetenzbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG betont und klargestellt, dass sich der freie Beruf und die gewerbliche Tätigkeit nicht immer ausschließen, da es nämlich sowohl gewerbliche wie nicht gewerbliche freie Berufe des Gesundheitswesens gebe, wobei der Apotheker zu den ersteren gehöre; vom Beruf des Arztes unterscheide ihn die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, während der Arzt persönliche Dienstleistungen höherer Art darbiete und deshalb einen nicht gewerblichen freien Beruf ausübe (siehe Urteil vom 30.5.1956 - 1 BvF 3/53 -, BVerfGE 5, 25 ; siehe auch Urteil vom 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; a.A. von Mangoldt/Klein/Pestalozza, Das Bonner Grundgesetz, Band 8, 3. Aufl. 1996, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 RdNrn. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Denn im Gegensatz zur Überprüfung steuerrechtlicher Regelungen, die ihre verfassungsrechtlichen Grenzen gegebenenfalls erst bei einer erdrosselnden Wirkung der auferlegten Geldleistungspflicht finden (siehe BVerfG, Urteil vom 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 -, BVerfGE 16, 147 ; Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvL 22/85 -, BVerfGE 78, 232 ; Urteil vom 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 ), kann sich das Übermaß einer finanziellen Belastung vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Äquivalenzprinzips auch aus dem Vergleich mit der Beitragsbelastung anderer Personen ergeben. - BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85
Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Nach allgemeiner Auffassung nimmt der Gewerbebegriff - in vergleichbarer Weise wie das Handelsrecht (siehe hierzu Henssler, ZHR 161 13 ) - den freien Beruf von seiner Geltung aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1.7.1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6 ); Überschneidungen sind hiervon ausgehend grundsätzlich nicht möglich. - BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Denn im Gegensatz zur Überprüfung steuerrechtlicher Regelungen, die ihre verfassungsrechtlichen Grenzen gegebenenfalls erst bei einer erdrosselnden Wirkung der auferlegten Geldleistungspflicht finden (siehe BVerfG, Urteil vom 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 -, BVerfGE 16, 147 ; Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvL 22/85 -, BVerfGE 78, 232 ; Urteil vom 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 ), kann sich das Übermaß einer finanziellen Belastung vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Äquivalenzprinzips auch aus dem Vergleich mit der Beitragsbelastung anderer Personen ergeben. - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Denn im Gegensatz zur Überprüfung steuerrechtlicher Regelungen, die ihre verfassungsrechtlichen Grenzen gegebenenfalls erst bei einer erdrosselnden Wirkung der auferlegten Geldleistungspflicht finden (siehe BVerfG, Urteil vom 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 -, BVerfGE 16, 147 ; Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvL 22/85 -, BVerfGE 78, 232 ; Urteil vom 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 ), kann sich das Übermaß einer finanziellen Belastung vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Äquivalenzprinzips auch aus dem Vergleich mit der Beitragsbelastung anderer Personen ergeben. - BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89
Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung
- BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53
Apothekenerrichtung
- BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 48/98
Bemessung des Beitrages zur Rechtsanwaltskammer
- BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73
Verfassungsmäßigkeit des § 24 GewO
- BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97
Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 2531/94
Steuerberatungs-GmbH; Kammerzugehöriger; Steuerberatung; Pflichtmitgliedschaft; …
- VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068
Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß …
- BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 1486/92
- VG Freiburg, 25.06.2009 - 4 K 2207/07
Kammerbeitrag eines approbierten Arztes und Zahnarztes
Für den Fall der Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern folgt hieraus, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt wird ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.2001 - 14 S 402/01 -, GewArch 2001, 418, m.w.N.; VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2004 - 7 K 1559/04 -, GewArch 2005, 343 ).Rn. 48 Dass auch der Umstand, dass der Kläger als doppelapprobierter Arzt und Zahnarzt gleichzeitig Pflichtmitglied in zwei berufsständischen Kammern und damit in zwei Kammern beitragspflichtig ist, im Grundsatz nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip, verstößt, ist in der Rechtsprechung geklärt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.2001, a.a.O.; VG Freiburg…, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 22.03.1999 - 4 K 5345/98 - VG Neustadt, Gerichtsbescheid vom 27.04.1990 - 7 K 1185/88 -, der nach einer Mitteilung des VG Neustadt und entgegen einer Behauptung des Klägers rechtskräftig geworden ist ).
- VG Arnsberg, 13.12.2002 - 13 K 690/02
Voraussetzungen für eine Kammerzugehörigkeit zur IHK; Rechtmäßigkeit einer …
Rn. 32 Vgl. hierzu mit näherer Begründung: OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 1997, a.a.O., S. 200, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2001 - 14 S 402/01 -, GewArch 2001, 418 m.w.N., VG Schleswig, Urteil vom 18. April 2002 - 12 A 375/98 -, GewArch 2002, 294.Rn. 39 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2001, a.a.O., S. 419.
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2019 - 6 S 1092/18
Beitragsbefreiung für die Handwerkskammer für Existenzgründer; …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass für den Fall der - auch hier gegebenen - verfassungsrechtlich ebenfalls unbedenklichen Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern aus dem Äquivalenzprinzip folgt, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten - und damit der für die Beitragsbemessung maßgebliche Nutzen der jeweiligen Kammertätigkeit - berücksichtigt wird (vgl. hierzu nur den Senatsbeschluss vom 28.06.2001 - 14 S 402/01 -, GewArch 2001, S. 418 m.w.N. zur Rspr. des Senats; vgl. ferner entsprechend BVerwG…, Urteil vom 03.09.1991 - 1 C 24.88 -, NVwZ-RR 1992, S. 175 zur Berücksichtigung innungsfremder Lohnsummen bei der Beitragsbemessung von Mischbetrieben).
- VG München, 20.07.2004 - M 16 K 03.1269
Zulässigkeit einer Klage bei Nichtherantragung des Begehrens an den Beklagten vor …
Richtigerweise ist die Abgrenzung deshalb so vorzunehmen, dass den Industrie- und Handelskammern nach § 1 Abs. 1 IHKG die Aufgabe obliegt, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, während die Apothekerkammern auch insoweit, als ihre Mitglieder am Wirtschaftsleben teilnehmen, deren spezifische Belange im Blick haben (so ausdrücklich VGH Mannheim vom 28.6.2001 GewArch 2001, 418). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2016 - 12 N 76.15
Baukammer; Pflichtmitgliedschaft; Berufsaufgabe eines im Bauwesen tätigen …
Mit der vorliegenden Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Pflichtmitgliedschaft in unterschiedlichen Kammern (BVerwG…, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 6 B 60.04 - NVwZ 2005, 340, juris Rn. 6;… Beschluss vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 - NVwZ-RR 2002, 187, juris Rn. 8; OVG Weimar…, Urteil vom 19. Juni 2014 - 3 KO 1177/10 - juris Rn. 59 ff.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 6. September 2011 - 4 A 668/10 - juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 28. Juni 2001 - 14 S 402/01 - juris Rn. 18) setzt sich der Zulassungsantrag auch nicht ansatzweise auseinander. - VG Schleswig, 10.02.2004 - 2 A 62/03
Mitgliedschaft in 2 Landesarchitektenkammern: Beitrag
Aus den genannten Beitragsgrundsätzen folgt für den Fall der Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt wird (vgl. VGH Bad-Württ., Urteil vom 28.06.2001 -14 S 402/01 - GewArch 2001, 418 f wmN).
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