Rechtsprechung
| BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- DFR
Hufbeschlaggesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Verfassungsmäßigkeit der Unterwerfung der Hufbeschlagtechnik unter eine erweiterte Ausbildung zum Hufbeschlagschmied; Legaldefinfition des Begriff "Hufbeschlag"; Einordnung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des HufBeschlG 2006
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt
- buhev.de (Pressemitteilung)
Kein Konkurrenzschutz durch das Hufbeschlagsgesetz
- buhev.de (Kurzinformation)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt - Aussetzung des Gesetzes bis zur Entscheidung über Verfassungsbeschwerde gegen dieses
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 117, 126
- NVwZ 2007, 324
- GewArch 2007, 28
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hier müssen die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, im Vergleich zu den Gründen für Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ).Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Keine einstweilige Anordnung gegen Zuteilung von zwei terrestrischen Frequenzen …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).Rn. 38 Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
- BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).Rn. 38 Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Rn. 25 Zielt der Antragsinhalt - wie hier - auf die Aussetzung des In-Kraft-Tretens eines förmlichen Gesetzes, so ist § 32 Abs. 1 BVerfGG äußerst restriktiv und unter Anlegung eines besonders strengen Prüfungsmaßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 108, 45 ; stRspr).Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hat der Gesetzgeber mithin den Anwendungsbereich der Norm eindeutiger als bisher bestimmt und ihr damit einen neuen Inhalt gegeben, so wird hierdurch die Frist aus § 93 Abs. 3 BVerfGG in Gang gesetzt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ).Hält es der Gesetzgeber selbst für geboten, die bisherige Regelung zu präzisieren, so kann den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern nicht entgegengehalten werden, sie hätten bereits die vorherige Regelung mit der Verfassungsbeschwerde angreifen müssen (vgl. BVerfGE 74, 69 ).
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Er ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 93, 213 ; stRspr). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Rn. 41 Mit der auf die Berufe der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beschränkten Tenorierung ist auch keine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 15, 77 ). - BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Rn. 41 Mit der auf die Berufe der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beschränkten Tenorierung ist auch keine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 15, 77 ). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Rn. 27 a) Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, so setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; stRspr). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Vielmehr kommt eine Begrenzung des Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG in dem Sinne, dass dessen Gewährleistung von vornherein nur erlaubte Tätigkeiten umfasst, allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie auf Grund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1261 ). - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Eine Versagung des grundrechtlichen Schutzes kommt allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 117, 126 ). - BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 117, 126 ).Rn. 116 Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).
- BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren …
Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
- BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der …
Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 46, 337 ; 85, 167 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 117, 126 ; 122, 342 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, juris, Rn. 12;… Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 13; stRspr). - BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
Als Belang von Verfassungsrang ist der Tierschutz, nicht anders als der in Art. 20a GG schon früher zum Staatsziel erhobene Umweltschutz, im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 126 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.); er setzt sich aber andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerwGE 127, 183 ). - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Rn. 139 1. Kann - wie hier - nicht festgestellt werden, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 117, 126 ; stRspr).Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Rn. 24 2. Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr).
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 12; stRspr).
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
Sie sind durch die von ihnen angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen, so dass sie ihre Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzlichen Bestimmungen richten können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 117, 126 ; stRspr). - BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Rn. 72 Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 64, 67 ; 117, 126 ; 151, 152 ; stRspr). - BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20
Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos
- BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des …
- BVerfG, 19.03.2020 - 1 BvQ 1/20
Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen …
- BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen …
- BVerfG, 07.08.2018 - 1 BvR 1575/18
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf die Aussetzung des Vollzugs des § …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20
Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler …
- BVerfG, 06.02.2019 - 1 BvQ 4/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvR 1918/20
Syrien-Folterprozess - Eilantrag syrischer Journalisten auf Zulassung von …
- BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1602/07
Beschluss über die Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des …
- BVerfG, 24.07.2026 - 1 BvR 541/26
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss nicht-weiblicher Personen …
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 229/16
Eilanträge gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz erfolglos
- VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer …
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Festsetzung des Streitwerts für die anwaltliche Tätigkeit
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl Familiennachzugs (hier: Kindernachzugs) zu …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10
Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Akkreditierung von …
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - VerfGH 19/10
Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des …
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvQ 55/15
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl des Inkrafttretens der …
- BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11
Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger …
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1422/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Erweiterung …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz …
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur …
- OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11
Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …
- LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker …
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 36-II-20
- VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
Antrag einer Lehrerin auf Erstattung eines Sachschadens für eine beschädigte …
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Heilkunde iSd Heilpraktikergesetzes - Notwendigkeit einer Erlaubnis für die Tätigkeit als "Vitametiker" verneint
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 NGefAG; § 1 Abs. 1 HPG; § 1 Abs. 2 HPG; § 86 Abs. 1 VwGO
Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten - Judicialis
HeilmittelwerbeG; ; HPG § 1 I
- rechtsportal.de
HeilmittelwerbeG; HeiPrG § 1 Abs. 1
Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes - Erlaubnis; Gefahr; Heilkunde; Heilpraktiker; Vitametik - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vitametik-hp.de
(Kurzinformation)
Vitametik: Heilkunde oder Gesundheitspflege?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten
Besprechungen u.ä.
- berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
"Vitametik" als Heilkundeausübung?
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 09.06.2004 - 5 A 38/03
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Papierfundstellen
- GewArch 2007, 28
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03
Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).Demnach bedarf es etwa für das so genannte Faltenunterspritzen im Lippenbereich einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006, a. a. O., m. w. N.).
- BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91
Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).Hinzukommen muss auch bei einer so verstandenen heilkundlichen Tätigkeit für die Bejahung der Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HPG, dass dadurch unmittelbar oder mittelbar gesundheitliche Schäden verursacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.).
- BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03
Erlaubnispflicht des Heilens durch Handauflegen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.
- BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
Begriff der Ausübung der Heilkunde
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen. - BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66
Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Sie gelten insoweit als "verlängerter Arm des Arztes" und üben auf erlaubte Weise Heilkunde aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308 ff.;… Kurtenbach, in: Das Deutsche Bundesrecht, Heilpraktikergesetz, § 1, S. 6). - BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Je unzweifelhafter eine gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkunde, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (vgl. Senatsbeschluss v. 27.6.2006 - 8 LA 44/06 -, m. w. N., und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 18.6.2003 - 4 A 70/01 -, NVwZ 2004, 100 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 9 S 216/04
Erlaubnispflichtige Tätigkeit des Optikers bei Anpassung einer Prismenbrille
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Andererseits genügt auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (vgl. zuletzt etwa Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.; Senatsbeschl. v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 -, jeweils m. w. N.). - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77
Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (…vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.; Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.). - BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.;… Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
- BGH, 19.03.2024 - 3 StR 61/24
Körperverletzung mit Todesfolge; rechtfertigende Einwilligung (Unwirksamkeit …
4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; Erbs/Kohlhaas/Häberle, Strafrechtliche Nebengesetze, 250. EL, § 1 HeilprG Rn. 4, 26).4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 9 S 323/19, juris Rn. 10 f.; vom 10. Juli 2006 - 9 S 519/06, GewA 2006, 482, 483; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11, juris Rn. 20) alle solchen Tätigkeiten dem Heilpraktikergesetz - und damit der Strafvorschrift des § 5 HeilprG - zu unterwerfen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und nennenswerte gesundheitliche Schäden verursachen können (so aber LG Bochum…, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 2 KLs 49 Js 16/19 - 46/19, juris Rn. 213 ff.; im Ergebnis ohne nähere Begründung gebilligt von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20, NStZ-RR 2021, 109).
- VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04
Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche …
Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds. SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (…vgl. OVG Münster, a. a. O., m. w. N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet).Andererseits genügt aber auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (zu allem Nds. OVG, Urt. v. 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, a. a. O., mit Verweis auf Beschluss vom v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 und Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.;… jeweils m. w. N.).
Bei Wunder- bzw. Geistheilern kommt nur eine mittelbare Gefahr durch das Versäumen ärztlicher Hilfe in Betracht, nicht aber eine unmittelbare Gefährdung durch die angewandte Methode (BVerfG, E. v. 03.06.2004 aaO.
; Nds. OVG, Urt. v. 10.7.2006 - 8 LC 185/04 -, aaO.). - OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 6/07
Ausübung von Heilkunde i.S.d. § 1 Heilpraktikergesetzes (HPG) durch …
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 9/07
Ausübung von Heilkunde durch einen Synergetik-Therapeuten bzw. …
Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.). - VGH Bayern, 09.10.2025 - 21 ZB 24.1347
Geschäftsmodell: (venöse) Blutentnahmen durch nicht-ärztliches Fachpersonal im …
Ausgeschlossen werden lediglich normale Funktions- und Leistungsschwankungen, denen der Körper von Natur aus ausgesetzt ist, wie z.B. Alter, Müdigkeit und Hunger (NdsOVG, U.v, 29.7.2006 - 8 LC 185/04 - juris Rn. 28). - OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08
Zulässigkeit eines Angebotes von physiotherapeutischen Leistungen ohne Hinweis …
Deshalb ist eine Ausübung der Heilkunde im Sinn des § 1 Abs. 1 HeilprG nur bei solchen Behandlungen gegeben, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und die gesundheitliche Schäden verursachen können (BGH WRP 2001, 1166 - Optometrische Leistungen II. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04). - OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung …
Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15). - VG Freiburg, 15.10.2025 - 1 K 3156/24
1. Heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur …
Auch die Behandlung nach der Lehre der "Vitametik", der zufolge durch die Ausübung eines Impulses auf die Halsmuskulatur eine nicht dem natürlichen Zustand des Körpers entsprechende Störung der Muskelanspannung mit dadurch bedingten Auswirkungen auf das Nervensystem behoben werden soll, bedarf keiner Erlaubnis nach § 1 HeilprG (OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2006 - 8 LC 185/04 - BeckRS 2006, 24787), obwohl der im Rahmen dieser Behandlung auf die Halsmuskulatur ausgeübte Impuls mit einer deutlich größeren Kraftanstrengung einhergehen dürfte als die sehr sanften Berührungen im Rahmen einer Craniosacral-Therapie, wie sie die Klägerin ausübt. - VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 133/04
Erfordernis einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) für eine …
Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds. SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (…vgl. OVG Münster, a.a.O., m.w.N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet). - OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 10 LA 100/14
CC; Cross Compliance; Dauergrünland; Dauergrünlanderhaltungsgebot; Umbruch; …
Rn. 17 Aus den vorgenannten Gründen scheidet schließlich auch die Annahme aus, die vermeintliche Lücke in § 2 DG-ErhVO, der lediglich ein Verbot des Grünlandumbruchs enthält, könne hinsichtlich der fehlenden Regelung zur Wiederansaat bei einem ungenehmigten Umbruch hilfsweise durch einen Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 Nds.SOG insoweit geschlossen werden (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung Nds. OVG, Urt. v. 20.7. 2006 - 8 LC 185/04 -, juris, Rn. 22, m. w. N.). - LG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - 12 O 20/06
Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Methode zur Behandlung des Atlaswirbels
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