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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 20.07.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1599
BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06 (https://dejure.org/2006,1599)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06 (https://dejure.org/2006,1599)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 1 BvR 2186/06 (https://dejure.org/2006,1599)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Hufbeschlaggesetz

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 12

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Verfassungsmäßigkeit der Unterwerfung der Hufbeschlagtechnik unter eine erweiterte Ausbildung zum Hufbeschlagschmied; Legaldefinfition des Begriff "Hufbeschlag"; Einordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des HufBeschlG 2006

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt

  • buhev.de (Pressemitteilung)

    Kein Konkurrenzschutz durch das Hufbeschlagsgesetz

  • buhev.de (Kurzinformation)

    Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt - Aussetzung des Gesetzes bis zur Entscheidung über Verfassungsbeschwerde gegen dieses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 117, 126
  • NVwZ 2007, 324
  • GewArch 2007, 28
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Hier müssen die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, im Vergleich zu den Gründen für Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ).

    Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Keine einstweilige Anordnung gegen Zuteilung von zwei terrestrischen Frequenzen …

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

    Rn. 38 Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

    Rn. 38 Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Rn. 25 Zielt der Antragsinhalt - wie hier - auf die Aussetzung des In-Kraft-Tretens eines förmlichen Gesetzes, so ist § 32 Abs. 1 BVerfGG äußerst restriktiv und unter Anlegung eines besonders strengen Prüfungsmaßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 108, 45 ; stRspr).

    Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Hat der Gesetzgeber mithin den Anwendungsbereich der Norm eindeutiger als bisher bestimmt und ihr damit einen neuen Inhalt gegeben, so wird hierdurch die Frist aus § 93 Abs. 3 BVerfGG in Gang gesetzt (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ).

    Hält es der Gesetzgeber selbst für geboten, die bisherige Regelung zu präzisieren, so kann den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern nicht entgegengehalten werden, sie hätten bereits die vorherige Regelung mit der Verfassungsbeschwerde angreifen müssen (vgl. BVerfGE 74, 69 ).

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Er ist nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 93, 213 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62

    Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Rn. 41 Mit der auf die Berufe der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beschränkten Tenorierung ist auch keine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 15, 77 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Rn. 41 Mit der auf die Berufe der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer beschränkten Tenorierung ist auch keine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 15, 77 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Rn. 27 a) Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, so setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
    Vielmehr kommt eine Begrenzung des Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG in dem Sinne, dass dessen Gewährleistung von vornherein nur erlaubte Tätigkeiten umfasst, allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie auf Grund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1261 ).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine Versagung des grundrechtlichen Schutzes kommt allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 117, 126 ).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 117, 126 ).

    Rn. 116 Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Nachteile, die mit seiner Geltung nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ).

  • BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13

    Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren …

    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5100
OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04 (https://dejure.org/2006,5100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2006 - 8 LC 185/04 (https://dejure.org/2006,5100)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04 (https://dejure.org/2006,5100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Heilkunde iSd Heilpraktikergesetzes - Notwendigkeit einer Erlaubnis für die Tätigkeit als "Vitametiker" verneint

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 NGefAG; § 1 Abs. 1 HPG; § 1 Abs. 2 HPG; § 86 Abs. 1 VwGO
    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten

  • Judicialis

    HeilmittelwerbeG; ; HPG § 1 I

  • rechtsportal.de

    HeilmittelwerbeG; HeiPrG § 1 Abs. 1
    Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes - Erlaubnis; Gefahr; Heilkunde; Heilpraktiker; Vitametik

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vitametik-hp.de PDF (Kurzinformation)

    Vitametik: Heilkunde oder Gesundheitspflege?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem Heilpraktikergesetz (HPG); Begriff der Heilkunde; Begriff der Krankheit; Gerichtliche Verwertbarkeit von Privatgutachten

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2007, 28
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).

    Demnach bedarf es etwa für das so genannte Faltenunterspritzen im Lippenbereich einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, m. w. N.).

    Hinzukommen muss auch bei einer so verstandenen heilkundlichen Tätigkeit für die Bejahung der Erlaubnispflicht nach § 1 Abs. 1 HPG, dass dadurch unmittelbar oder mittelbar gesundheitliche Schäden verursacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.).

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Erlaubnispflicht des Heilens durch Handauflegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Begriff der Ausübung der Heilkunde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend mit zwei Beschlüssen vom 2. März 2004 (- 1 BvR 784/03 -, GewArch 2004, 329 ff. = NordÖR 2004, 292 ff.) und vom 3. Juni 2004 (- 2 BvR 1802/02 -, NJW 2004, 2890 f.) zu sogenannten Wunder- bzw. Geistheilern klargestellt, dass allein das Gefährdungspotential der in Rede stehenden Tätigkeit geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen.
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Sie gelten insoweit als "verlängerter Arm des Arztes" und üben auf erlaubte Weise Heilkunde aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1970 - 1 C 53/66 -, BVerwGE 35, 308 ff.;… Kurtenbach, in: Das Deutsche Bundesrecht, Heilpraktikergesetz, § 1, S. 6).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Je unzweifelhafter eine gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkunde, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (vgl. Senatsbeschluss v. 27.6.2006 - 8 LA 44/06 -, m. w. N., und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 18.6.2003 - 4 A 70/01 -, NVwZ 2004, 100 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 9 S 216/04

    Erlaubnispflichtige Tätigkeit des Optikers bei Anpassung einer Prismenbrille

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Andererseits genügt auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (vgl. zuletzt etwa Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.; Senatsbeschl. v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 -, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77

    Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (…vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.; Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
  • BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04
    Hingegen reicht es für die Bejahung der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HPG nicht aus, wenn an einer Person Tätigkeiten ausgeübt werden, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen als Heilkunde aufgefasst werden, insbesondere wenn der Betroffene von körperlichen Schmerz- und Leidenszuständen mit vermeintlich übersinnlichen Kräften befreit werden soll (vgl. so aber zu Wunder- und Geistheilern: BGH, Urt. v. 4.11.1955 - 5 StR 421/55 -, BGHSt 8, 237 ff.;… Urt. v. 13.9.1977 - 1 StR 389/77 -, NJW 1978, 599 f.).
  • BGH, 19.03.2024 - 3 StR 61/24

    Körperverletzung mit Todesfolge; rechtfertigende Einwilligung (Unwirksamkeit …

    4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; Erbs/Kohlhaas/Häberle, Strafrechtliche Nebengesetze, 250. EL, § 1 HeilprG Rn. 4, 26).

    4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 9 S 323/19, juris Rn. 10 f.; vom 10. Juli 2006 - 9 S 519/06, GewA 2006, 482, 483; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11, juris Rn. 20) alle solchen Tätigkeiten dem Heilpraktikergesetz - und damit der Strafvorschrift des § 5 HeilprG - zu unterwerfen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und nennenswerte gesundheitliche Schäden verursachen können (so aber LG Bochum…, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 2 KLs 49 Js 16/19 - 46/19, juris Rn. 213 ff.; im Ergebnis ohne nähere Begründung gebilligt von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20, NStZ-RR 2021, 109).

  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04

    Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche …

    Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds. SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (…vgl. OVG Münster, a. a. O., m. w. N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet).

    Andererseits genügt aber auch eine nur mittelbare Gesundheitsgefährdung, die darin bestehen kann, dass das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Gefahreneintritt nicht nur geringfügig ist (zu allem Nds. OVG, Urt. v. 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, a. a. O., mit Verweis auf Beschluss vom v. 25.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 und Urt. d. VGH Mannheim v. 17.2.2005 - 9 S 216/04 -, NVwZ-RR 2005, 725 f.;… jeweils m. w. N.).

    Bei Wunder- bzw. Geistheilern kommt nur eine mittelbare Gefahr durch das Versäumen ärztlicher Hilfe in Betracht, nicht aber eine unmittelbare Gefährdung durch die angewandte Methode (BVerfG, E. v. 03.06.2004 aaO.; Nds. OVG, Urt. v. 10.7.2006 - 8 LC 185/04 -, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 6/07

    Ausübung von Heilkunde i.S.d. § 1 Heilpraktikergesetzes (HPG) durch …

    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 9/07

    Ausübung von Heilkunde durch einen Synergetik-Therapeuten bzw. …

    Zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis bedarf es daher einer auf die angeführte Generalklausel gestützten Verfügung (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04 - GewArch 2007, 28 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, GewArch 2006, 331 ff., m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.10.2025 - 21 ZB 24.1347

    Geschäftsmodell: (venöse) Blutentnahmen durch nicht-ärztliches Fachpersonal im …

    Ausgeschlossen werden lediglich normale Funktions- und Leistungsschwankungen, denen der Körper von Natur aus ausgesetzt ist, wie z.B. Alter, Müdigkeit und Hunger (NdsOVG, U.v, 29.7.2006 - 8 LC 185/04 - juris Rn. 28).
  • OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08

    Zulässigkeit eines Angebotes von physiotherapeutischen Leistungen ohne Hinweis …

    Deshalb ist eine Ausübung der Heilkunde im Sinn des § 1 Abs. 1 HeilprG nur bei solchen Behandlungen gegeben, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und die gesundheitliche Schäden verursachen können (BGH WRP 2001, 1166 - Optometrische Leistungen II. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10

    Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung …

    Der Senat hat in seiner auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 185/04 -, juris Rn. 22) lediglich ausgeführt, dass weder das Heilpraktikergesetz selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung enthalten und zur Verhinderung von gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzesverstößen durch die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Erlaubnis eine Untersagungsverfügung auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel gestützt werden kann (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269, 278;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.2006 - 13 A 2495/03 -, juris Rn. 15).
  • VG Freiburg, 15.10.2025 - 1 K 3156/24

    1. Heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur …

    Auch die Behandlung nach der Lehre der "Vitametik", der zufolge durch die Ausübung eines Impulses auf die Halsmuskulatur eine nicht dem natürlichen Zustand des Körpers entsprechende Störung der Muskelanspannung mit dadurch bedingten Auswirkungen auf das Nervensystem behoben werden soll, bedarf keiner Erlaubnis nach § 1 HeilprG (OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2006 - 8 LC 185/04 - BeckRS 2006, 24787), obwohl der im Rahmen dieser Behandlung auf die Halsmuskulatur ausgeübte Impuls mit einer deutlich größeren Kraftanstrengung einhergehen dürfte als die sehr sanften Berührungen im Rahmen einer Craniosacral-Therapie, wie sie die Klägerin ausübt.
  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 133/04

    Erfordernis einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) für eine …

    Die sachliche Zuständigkeit des Beklagten zum Erlass einer solchen Untersagungsverfügung ergibt sich aus § 101 Abs. 4 NGefAG (nunmehr: § 97 Abs. 2 Nds. SOG) in Verbindung mit den fortgeltenden (…vgl. OVG Münster, a.a.O., m.w.N.) §§ 3, 11 Abs. 2 der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) und Ziffer 1.1 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 22.2.1995 (Nds. MBl. S. 375), zuletzt geändert durch Runderlass v. 5.1.2006 (Nds. MBl. S. 67) (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2006 - 8 LC 185/04, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG im Internet).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 10 LA 100/14

    CC; Cross Compliance; Dauergrünland; Dauergrünlanderhaltungsgebot; Umbruch; …

    Rn. 17 Aus den vorgenannten Gründen scheidet schließlich auch die Annahme aus, die vermeintliche Lücke in § 2 DG-ErhVO, der lediglich ein Verbot des Grünlandumbruchs enthält, könne hinsichtlich der fehlenden Regelung zur Wiederansaat bei einem ungenehmigten Umbruch hilfsweise durch einen Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 Nds.SOG insoweit geschlossen werden (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung Nds. OVG, Urt. v. 20.7. 2006 - 8 LC 185/04 -, juris, Rn. 22, m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - 12 O 20/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Methode zur Behandlung des Atlaswirbels

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