Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.10.1989 - 11 W 91/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 521
- NJW-RR 1990, 294 (Ls.)
- ZIP 1989, 1326
- ZIP 1989, 1401
- DB 1989, 2214
- GmbHR 1990, 83
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Beantworten die Begründung zum RegE und der Ausschußbericht zu § 294 II AktG diese Frage noch dahin, die Zulässigkeit der Rückwirkung entscheide sich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen (Kropff, S. 383 (384)), wird es heute allgemein abgelehnt, Beherrschungsverträge mit rückwirkender Kraft auszustatten (OLG Hamburg, NJW 1990, 3024 = ZIP 1990, 1071 = WM 1990, 1741 m. Anm. Priester, in: WuB II A § 291 AktG 1.91; ZIP 1989, 1326 m. Anm. Krieger, EWiR § 291 AktG 1/89, 1053 = WM 1989, 1767 m. Anm. Emmerich, in: WuB II A § 294 AktG 1.89; krit. dazu Timm, ZIP 1990, 361 ff.; vgl. ferner Koppensteiner, in: Kölner Komm. z. AktG, § 294 Rdnr. 23; Geßler, in: Geßler-Hefermehl-Eckardt-Kropff, § 294 Rdnr. 29; Würdinger, in: GroßKomm. - OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 432/00
Prüfungsrecht des Registergerichts bei Anmeldung der Abberufung und Bestellung …
Das ergibt sich schon aus der dem Registergericht allgemein obliegenden Aufgabe, darüber zu wachen, dass Erklärungen, die der Rechtslage "nicht entsprechen, nicht in das Handelsregister aufgenommen und so mit amtlicher Hilfe verbreitet werden (BayObLG GmbHR 1992, 304 m.w.N.; ebenso OLG Köln GmbHR 1990, 83).
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