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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 14.04.1994

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.01.1994 - 2 W 130/93, 2 W 134/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4135
OLG Schleswig, 06.01.1994 - 2 W 130/93, 2 W 134/93 (https://dejure.org/1994,4135)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.1994 - 2 W 130/93, 2 W 134/93 (https://dejure.org/1994,4135)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 1994 - 2 W 130/93, 2 W 134/93 (https://dejure.org/1994,4135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Bad Segeberg - 15 AR 99/92
  • LG Kiel - 16 T 4/93
  • OLG Schleswig, 06.01.1994 - 2 W 130/93, 2 W 134/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 610
  • BB 1994, 810
  • DB 1994, 626
  • Rpfleger 1994, 300
  • GmbHR 1994, 557
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 72/87

    Satzungssitz einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.1994 - 2 W 130/93
    Der Senat folgt vielmehr der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.07.1987 (NJW-RR 1988, 96), nach der der Wahlfreiheit für den statuarischen Sitz einer GmbH eine Grenze lediglich in Mißbrauchsfällen zu ziehen ist.

    Mit dieser Interpretation des Mißbrauchs der Sitzbegründungs- und Verlegungsfreiheit einer GmbH sieht der Senat sich in Einklang mit der Entscheidung des BayObLG vom 23.07.1987 (NJW-RR 1988, 96) wie auch mit der Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.08.1990 (GmbHR 1991, 316).

  • OLG Stuttgart, 17.08.1990 - 8 W 628/89

    Fehlen nachvollziehbarer Gründe für die Wahl des Sitzes einer GmbH; Möglicher …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.1994 - 2 W 130/93
    Mit dieser Interpretation des Mißbrauchs der Sitzbegründungs- und Verlegungsfreiheit einer GmbH sieht der Senat sich in Einklang mit der Entscheidung des BayObLG vom 23.07.1987 (NJW-RR 1988, 96) wie auch mit der Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.08.1990 (GmbHR 1991, 316).
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 3 K 235/97

    Rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer inländischen Basisgesellschaft; …

    So soll durch die Bestimmung des Sitzes z. B. gewährleistet werden, dass die Gesellschaft rechtlich erreichbar ist, also die Möglichkeit besteht, ihr Schriftstücke förmlich wirksam zuzustellen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG vom 6. Januar 1994, DB 1994, 626 und Wessel, BB 1984, 1057, 1058).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.04.1994 - 98 T 90/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13779
LG Berlin, 14.04.1994 - 98 T 90/93 (https://dejure.org/1994,13779)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.04.1994 - 98 T 90/93 (https://dejure.org/1994,13779)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. April 1994 - 98 T 90/93 (https://dejure.org/1994,13779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 5; GmbHG § 8
    Heilung einer verdeckten Sacheinlage durch nachträgliche Umwandlung einer Bar- in eine Sacheinlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 510
  • GmbHR 1994, 557
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.1994 - 98 T 90/93
    Hätten die Gründer eine echte Bareinlage vereinbart, so hätte die Gesellschaft unmittelbar nach der Eintragung, nach neuerer Rspr. sogar schon vorher ( BGHZ 80, 129 ff.), diese dazu verwenden können, bei Dritten Sachwerte zu kaufen, die Geldeinlage also in Anlagevermögen umzusetzen.

    Das entspricht der sonst im Kapitalaufbringungsrecht zunehmend vertretenen Auffassung, daß nicht auf den Gegenstand der Einlage, sondern vielmehr auf seinen Werterhalt abzustellen ist (so insbesondere BGHZ 80, 129 ff.; ebenso auch BGH GmbHR 1993, 225 = MittRhNotK 1992, 322 zur Kapitalaufbringung bei der Kapitalerhöhung).

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines …

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.1994 - 98 T 90/93
    Hierfür ist entscheidend, daß Treuhandvertrag, Grundstückserwerb und die Errichtung der Eigentumswohnung nach den Vorstellungen der Beteiligten untrennbar voneinander abhängig sein sollten (vgl. BGH NJW 1988, 132 = DNotZ 1988, 547 ).
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91

    Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung; …

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.1994 - 98 T 90/93
    Das entspricht der sonst im Kapitalaufbringungsrecht zunehmend vertretenen Auffassung, daß nicht auf den Gegenstand der Einlage, sondern vielmehr auf seinen Werterhalt abzustellen ist (so insbesondere BGHZ 80, 129 ff.; ebenso auch BGH GmbHR 1993, 225 = MittRhNotK 1992, 322 zur Kapitalaufbringung bei der Kapitalerhöhung).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93

    Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines …

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.1994 - 98 T 90/93
    7. Notarrecht/Beurkundungsrecht - Nichtigkeit eines Vertrages aufgrund fehlender Verweisung auf Anlageschriftstücke (BGH, Urteil vom 17.5. 1994 - XI ZR 117/93) BeurkG § 9 Abs. 1 S. 2 Die Verweisung auf Anlagen zur Niederschrift muß als Erklärung der Beteiligten protokolliert werden und den Willen erkennen lassen, daß die Erklärungen in der beigefügten Anlage Gegenstand der Beurkundung sein sollen.
  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Die Geschäftsführer haben die Versicherung abzugeben, daß die eingebrachte Forderung werthaltig und der Gesellschaft von den Gesellschaftern übertragen bzw. ihr erlassen worden ist (…zum Heilungsverfahren im einzelnen vgl. Hachenburg/Ulmer aaO., § 19 Rdn. 117;… Scholz/Priester aaO., § 56 Rdn. 39;… Priester, DB 1990, aaO. S. 1759;… Volhard, ZGR 1995, aaO. S. 296 ff., 305 ff.;… Lutter/Gehling, WM 1989, aaO. S. 1455 f.;… Baumbach/Hueck aaO., § 5 Rdn. 51 b;… Lutter/Hommelhoff aaO., § 5 Rdn. 49; LG Berlin, Beschl. v. 14. April 1994 - 98 T 90/93, GmbHR 1994, 557, 558; LG Lüneburg, Beschl. v. 5. Dezember 1994 - 7 T 14/94, GmbHR 1995, 122; LG Bremen, Beschl. v. 15. März 1994 - 14 T 21/93, GmbHR 1995, 122, 123).
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