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Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,546
BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93 (https://dejure.org/1995,546)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1995 - IV R 2/93 (https://dejure.org/1995,546)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1995 - IV R 2/93 (https://dejure.org/1995,546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 6a EStG
    Einkommensteuer; Bemessung einer Pensionsrückstellung bei freiwillig gewährten Bezügen

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 106
  • NJW 1996, 1774
  • BB 1996, 152
  • DB 1996, 185
  • BStBl II 1996, 589
  • GmbHR 1996, 224
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1992 - I R 105/91

    Pensionsversprechen ist als ungewisse Verbindlichkeit zu behandeln

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Urteil vom 16. Dezember 1992 I R 105/91 (BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792 unter II. 3. b) für Tantiemen entschieden hat, steht § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG der Einbeziehung gewinnabhängiger Bezüge nicht entgegen.

    Hiervon geht entgegen der Auffassung des Beklagten auch der I. Senat des BFH im Urteil in BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792 unter II. 3. c aus.

  • BFH, 19.02.1981 - IV R 112/78

    Zusage eines Ruhegeldes - Pflichtteilsanspruch - Rückstellungsbildung - …

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93
    Der Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 112/78 (BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654) entschieden, die Zusage einer Pension, die (ausschließlich) von Gewinnen nach Eintritt des Versorgungsfalls abhängig sei, sei wie die Zusage einer Pension unter einem steuerschädlichen Vorbehalt zu beurteilen; dies beruhte auf der Besonderheit, daß in gewinnlosen oder gewinnarmen Jahren nach Eintritt des Versorgungsfalls der Anspruch auf die Pensionsleistungen ohne weiteres - d. h. ohne (Teil-) Widerruf - gänzlich ruht oder gekürzt wird.
  • FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89

    Pensionsrückstellung: Gratifikation

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 431).
  • FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 4131/15

    Bildung von Pensionsrückstellungen für als 'beitragsorientierte …

    Schwankungen des Deckungskapitals seien ggf. durch Anpassung der Rückstellungshöhe zum nächsten Bilanzstichtag zu berücksichtigen, nicht aber durch die Versagung der gesamten Rückstellung (Hinweis auf BFH, Urteil vom 9.11.1995 IV R 2/93, BStBl. II 1996, 589, unter 2.a, zur Beurteilung von Versorgungszusagen, welche von freiwillig gewährten gewinnabhängigen Bezügen abhängig waren, vor Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 2 1. Fall EStG).

    Grund hierfür war, dass der BFH zuvor entschieden hatte, dass auch für diesen Fall eine Pensionsrückstellung zu bilden ist (vgl. BFH, Urteile vom 16.12.1992 I R 105/91, BStBl. II 1993, 792; vom 9.11.1995 IV R 2/93, BStBl. II 1996, 589).

    Ebenso hat er dies für den Fall entschieden, dass bei einer solchen Versorgungszusage auf Teile der Bezüge, auf welche der Prozentsatz anzuwenden ist, kein Rechtsanspruch besteht (dort Extragehälter, Gratifikationen, Boni und Gewinnbeteiligungen, vgl. BFH, Urteil vom 9.11.1995 IV R 2/93, BStBl. II 1996, 589).

    Rn. 115 Es spricht letztlich sogar viel dafür, dass bei dem vom BFH zu beurteilenden Fall der (teilweisen) Abhängigkeit einer Pensionsleistung von einer bei Eintritt des Versorgungsfalls gezahlten Gewinntantieme das ungewisse zukünftige Ereignis eher noch "ungewisser" i.S.v. weniger sicher oder berechenbar ist als die im Streitfall gegebene Abhängigkeit vom späteren Wert bestimmter Fondsanteile bzw. der RDL (s. auch BFH, Urteil in BStBl. II 1996, 589, unter II.1.b, wo die seinerzeit im Schrifttum vertretene Ansicht wiedergegeben wird, dass die künftige Gewinnentwicklung anders als etwa die Umsatzentwicklung "in hohem Maße" unsicher sei).

    Für § 6a Abs. 1 Nr. 2 (2. Fall) EStG komme es nur darauf an, dass der Versorgungsanspruch vorbehaltlos bestehe, während die für seine Bemessung maßgeblichen (künftigen) Bezüge durchaus schwanken und künftig auch fortfallen können (vgl. BFH, Urteil in BStBl. II 1996, 589, unter II.1.b).

  • BFH, 04.09.2024 - XI R 25/21

    Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte …

    Es trifft zwar zu, dass --wie das BMF vorbringt-- der Wortlaut des § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG in der aktuellen Fassung anders als noch in den Fassungen, die der vom FG zitierten Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 16.12.1992 - I R 105/91, BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792; vom 09.11.1995 - IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589; vom 16.02.1994 - XI R 32/93, BFHE 174, 146) zugrunde lagen, nunmehr "wenn und soweit" lautet, so dass es nicht nur auf den Rechtsanspruch an sich, sondern auch auf dessen Umfang ankommt.

    Der Gesetzgeber hat § 6a Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 EStG auf das BFH-Urteil vom 09.11.1995 - IV R 2/93 (BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589) hin mit dem Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049) eingefügt.

    Der BFH hatte zur alten Rechtslage noch entschieden, dass die Zusage einer Pension --anders als die, die (ausschließlich) von Gewinnen nach Eintritt des Versorgungsfalls abhängig ist (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.1981 - IV R 112/78, BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654)-- nicht unter einem steuerschädlichen Vorbehalt zu beurteilen ist, wenn Pensionsleistungen von gewinnabhängigen Bezügen vor Eintritt des Versorgungsfalls abhängig sind und die späteren Leistungen nicht mehr von der Gewinnsituation abhängig gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1995 - IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589, unter 1.b).

    Das FG hat zu Recht angenommen, dass es sich bei § 6a Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 EStG insoweit ersichtlich um eine abschließende und auf die Rechtsprechungsgrundsätze im BFH-Urteil vom 09.11.1995 - IV R 2/93 (BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589) bezogene Regelung handelt, welche daher mangels planwidriger Regelungslücke nicht analog oder "erst recht" auf die im Streitfall vorliegende Konstellation angewendet werden kann.

    Eine derartige Ungewissheit kann nicht als schädlicher Vorbehalt gewertet werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1995 - IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589, unter II.1.b).

    Bei Abhängigkeit der Versorgungsleistungen von künftigen ungewissen Ereignissen --wie hier von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Wertpapiere-- sind für die Bestimmung der "künftigen Pensionsleistungen" i.S. von § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG allgemein die zum Bilanzstichtag bestehenden Wertverhältnisse zugrunde zu legen (vgl. noch zu § 6a EStG a.F. BFH-Urteil vom 09.11.1995 - IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589, unter II.2.).

  • BFH, 13.02.2008 - I R 44/07

    Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen …

    Soweit die Rechtsprechung mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), liegt ein vergleichbarer Sachverhalt im Streitfall nicht vor.

    Dass das FA in der Vergangenheit die von der Klägerin praktizierte Nichterfassung der Pensionsrückstellungen nicht beanstandet, sondern ausdrücklich für richtig befunden hat, ist vom FG zu Recht nicht mit einem von der Verwaltung erzwungenen Bilanzansatz gleichgesetzt worden, wie er dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 zugrunde lag.

  • BFH, 03.03.2010 - I R 31/09

    Keine Rückstellung für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen …

    Rn. 14 Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1996, 2049, BStBl I 1996, 1523) auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 1995 IV R 2/93 (BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589) reagiert, wonach (bis zum Jahr 1996) variable Vergütungsbestandteile, wie z.B. eine Gewinntantieme, grundsätzlich bei der Feststellung der erreichbaren Pensionsleistungen und entsprechend bei der Rückstellung zu berücksichtigen waren; ausschlaggebend und maßgeblich sollten die Verhältnisse am Bilanzstichtag sein.

    Das gilt gleichermaßen für die von der Klägerin angemahnte Einschränkung, der Begriff "gewinnabhängige Bezüge" sei auf freiwillige Leistungen zu beschränken, da solche freiwilligen Auszahlungen dem BFH-Urteil in BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 zugrunde gelegen hätten.

  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Diese Ausnahmen betreffen Sachverhalte, in denen die Rechtsprechung eine Pensionsrückstellung zunächst nicht für zulässig erachtet und diese Auffassung später revidiert (BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. April 1994 IV R 56/92, BFHE 174, 163, BStBl II 1994, 740) oder in denen die Finanzbehörde dem Versorgungsschuldner einen bestimmten Bilanzansatz aufgedrängt hatte (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589).

    Dabei beruhte das Absehen von der Anwendung des Nachholverbots u.a. auf der Erwägung, dass § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG willkürliche Gewinnverschiebungen verhindern solle und dass diese Zielsetzung bei der Auslegung der Norm zu berücksichtigen sei (BFH-Urteil in BFHE 179, 106, 111, BStBl II 1996, 589, 591).

  • BFH, 08.10.2008 - I R 3/06

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer …

    Abgesehen davon gilt nach der Rechtsprechung des BFH das Nachholverbot selbst dann nicht, wenn der Unternehmer selbst die Bildung einer zulässigen Rückstellung unterlassen hat und dies auf Veranlassung der Finanzbehörde geschehen ist (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589); dasselbe muss sinngemäß gelten, wenn die Finanzbehörde dem Unternehmer die Bildung einer nicht zulässigen Rückstellung aufgedrängt hat.
  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 383/00

    Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt

    Das Nachholverbot greift ferner dann nicht ein, wenn eine zulässige Pensionsrückstellung auf Veranlassung der Finanzbehörde unterblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106 , BStBl II 1996, 589 ).

    Der BFH hat diese Frage bisher ausdrücklich offengelassen (zuletzt BFH-Urteil vom 17. Mai 2000 I R 25/98, BFH/NV 2001, 154 und in BFHE 179, 106 , BStBl II 1996, 589 ).

    (2) Eine entsprechende Ausnahme von dem Nachholverbot hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in anderen Fällen nicht willkürlicher Nachholung, nämlich bei vorheriger Verhinderung zutreffender Rückstellungsbildung durch die Finanzverwaltung zugelassen (BFH in BFHE 179, 106 , BStBl II 1996, 589 ).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 88/01

    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Soweit die Rechtsprechung dennoch mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), ist dies auf besondere, im Streitfall nicht gegebene Sachverhalte beschränkt.
  • FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07

    Pensionsrückstellungen und gezahlte Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttungen …

    13/5952, Seite 94, sei zudem das Ziel der Gesetzesänderung mit Blick auf das BFHUrteil vom 09.11.1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589 gewesen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmens zu verhindern und gewinnabhängige Gehaltsbestandteile bei § 6a EStG für die Zukunft von der steuerlichen Anerkennung auszuschließen.

    Während bis zum Jahr 1996 variable Vergütungsbestandteile, wie z.B. eine Gewinntantieme grundsätzlich bei der Feststellung der erreichbaren Pensionsleistungen und entsprechend bei der Rückstellung zu berücksichtigen waren (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), ist seit der Änderung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch o.g. Tatbestandsergänzung mit dem Jahressteuergesetz 1997 (BGBl I 1996, 2049) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 29.11.1996 enden, die Berücksichtigung gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile nicht mehr zulässig.

  • BFH, 04.12.2012 - I R 42/11

    Aktivierung des Tantiemeanspruchs des persönlich haftenden Gesellschafters einer …

    Es gelten nach § 5 Abs. 1 EStG 1997 die besagten allgemeinen handelsrechtlichen GoB, und danach war der hier in Rede stehende Tantiemeanspruch unbeschadet seines zivilrechtlichen Entstehens wirtschaftlich als bereits zum Bilanzstichtag des Streitjahres 2000 hinreichend gesicherte künftige Forderung gewinnerhöhend zu aktivieren (bzw. auf Schuldnerseite rückzustellen, siehe z.B. im Hinblick auf eine tantiemeabhängige Versorgungszusage Senatsurteile vom 16. Dezember 1992 I R 105/91, BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792; vom 3. März 2010 I R 31/09, BFHE 228, 495; BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.02.2025 - 1 K 41/23

    Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung bei Zusage dynamischer …

  • FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 2806/04

    Rückdeckungsansprüche und Pensionsverpflichtungen als unabhängig voneinander zu …

  • FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20

    Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität

  • FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04

    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 255/97

    Obergrenze für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen; Kappungsgrenze von 75 …

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99

    Pensionsrückstellungen

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 301/96

    Kürzung des Gewinns durch Pensionsrückstellungen; Nachholverbot bei der Zuführung …

  • FG Hamburg, 01.10.1996 - II 84/93

    Streit um die Qualifizierung von als Versorgungsleistungen bezeichneten …

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dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   BFH, 21.07.1995 - I B 214/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5533
BFH, 21.07.1995 - I B 214/94 (https://dejure.org/1995,5533)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1995 - I B 214/94 (https://dejure.org/1995,5533)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - I B 214/94 (https://dejure.org/1995,5533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedüftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechtslage bezüglich der Beurteilung der Zahlung einer Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abweichende Beurteilung bei der Lohn- und Körperschaftsteuer

Papierfundstellen

  • GmbHR 1996, 224
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

    Auszug aus BFH, 21.07.1995 - I B 214/94
    Nur soweit deren Änderung in Frage steht, bleibt die Einschränkung des § 173 Abs. 2 AO 1977 zu beachten (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 31. August 1990 VI R 78/86, BFHE 161, 539, BStBl II 1991, 537; vom 15. Mai 1992 VI R 183/88, BFHE 169, 505 [BFH 01.10.1992 - IV R 34/90], BStBl II 1993, 829; vgl. aber für Änderungen aufgrund des § 164 Abs. 2 AO 1977 auch BFH-Urteil vom 29. April 1987 I R 118/83, BFHE 149, 508, BStBl II 1988, 168).
  • BFH, 17.02.1993 - II B 118/92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 21.07.1995 - I B 214/94
    Ergibt sich die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage eindeutig aus dem Gesetz, ggf. auch unter Heranziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung, so fehlt dieser die Klärungsbedürftigkeit und damit die grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (…vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Mai 1994 VII B 49/94, BFH/NV 1994, 755; vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123;… vom 28. April 1993 I B 1/93, BFH/NV 1994, 153;… weitere Nachweise s. bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 9).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 49/94

    Entnahme aus der Zollgutverwendung im Sinne eines Herauslösens von …

    Auszug aus BFH, 21.07.1995 - I B 214/94
    Ergibt sich die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage eindeutig aus dem Gesetz, ggf. auch unter Heranziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung, so fehlt dieser die Klärungsbedürftigkeit und damit die grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Mai 1994 VII B 49/94, BFH/NV 1994, 755;… vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123;… vom 28. April 1993 I B 1/93, BFH/NV 1994, 153;… weitere Nachweise s. bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 9).
  • BFH, 28.04.1993 - I B 1/93

    Voraussetzungen der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage als Grund einer …

    Auszug aus BFH, 21.07.1995 - I B 214/94
    Ergibt sich die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage eindeutig aus dem Gesetz, ggf. auch unter Heranziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung, so fehlt dieser die Klärungsbedürftigkeit und damit die grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (…vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. Mai 1994 VII B 49/94, BFH/NV 1994, 755;… vom 17. Februar 1993 II B 118/92, BFH/NV 1994, 123; vom 28. April 1993 I B 1/93, BFH/NV 1994, 153;… weitere Nachweise s. bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 9).
  • BFH, 18.11.2025 - VIII B 97/24

    Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen - …

    Das FG hat seine Würdigung, im Streitfall löse die Lohnsteueraußenprüfung für das Jahr 2015 keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO aus, auf die Rechtsprechung des BFH gestützt, nach der aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung im Sinne des § 42f EStG Lohnsteuernachforderungs- oder Lohnsteuerhaftungsbescheide ergingen und die Einschränkung des § 173 Abs. 2 AO nur zu beachten sei, soweit deren Änderung in Frage stehe (BFH-Beschluss vom 21.07.1995 - I B 214/94, BFH/NV 1996, 103, [Rz 3]).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1997 - 1 K 142/96

    Steuerrechtliche Behandlung eines Teils einer Tantieme als verdeckte …

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  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Auch aus der Sicht der Adressaten waren daher die den streitigen Zeitraum betreffenden Einkommensteuerbescheide (der Sache nach, unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Abfolge) i. S. des § 173 Abs. 2 AO 1977 nicht die "auf Grund" der Lohnsteueraußenprüfung ergangenen Steuerverwaltungsakte (vgl. auch Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung 1995, 91; von Groll in Stolterfoht, Grundfragen des Lohnsteuerrechts, 1986, 431, 440 ff.; zum entsprechenden Problem bei der Umsatzsteuer: erkennender Senat, Urteil vom 11. November 1987 X R 54/82, BFHE 152, 166, BStBl II 1988, 307 [BFH 11.11.1987 - X R 54/82]; bei der Körperschaftsteuer: BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 I B 214/94, BFH/NV 1996, 103).
  • FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer

    Der Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung sei bei der Einkommensteuer des Gesellschafters unabhängig von der Behandlung bei der GmbH zu prüfen (BFH vom 27. Oktober 1992, BStBl II 1993, 569; vom 21. Juli 1995, BFH/NV 1996, 103).
  • FG Hamburg, 16.05.2002 - V 146/01

    Anscheinsbeweis für die private Mitbenutzung

    Hierzu wird auf den Beschluss des BFH vom 21.07.1995 zu I B 214/94 BFH/NV 1996, 103 hingewiesen.
  • FG München, 18.07.2001 - 3 K 433/98

    Keine Änderungssperre für Umsatzsteuerbescheide nach Lohnsteuer-Außenprüfung; …

    Denn § 173 Abs. 2 AO schließt abweichende Sachverhaltsbeurteilungen in Lohnsteuer- und Umsatzsteuerverfahren nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1995 I B 214/94, BFH/NV 1996, 103; a.A. möglicherweise die vom Kläger zitierte Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 18. Mai 1994 1 K 2556/93, EFG 1995, 2).
  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 3 K 239/98
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zu Recht wiederholt entschieden, dass Vorgänge, die nach einer Lohnsteueraußenprüfung als Lohnzahlung von einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter beurteilt wurden, im Körperschaftsteuerbescheid als vGA angesetzt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1995 I B 214/94 BFH/NV 1996, 103).
  • FG Bremen, 22.07.1998 - 298062K 2

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Erweiterung einer Prüfungsanordnung; …

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Rechtsprechung
   FG München, 07.09.1995 - 7 K 1466/91   

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https://dejure.org/1995,13198
FG München, 07.09.1995 - 7 K 1466/91 (https://dejure.org/1995,13198)
FG München, Entscheidung vom 07.09.1995 - 7 K 1466/91 (https://dejure.org/1995,13198)
FG München, Entscheidung vom 07. September 1995 - 7 K 1466/91 (https://dejure.org/1995,13198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot; Maßgeblichkeit der tatsächlich ausgeübten Geschäfte für die Beurteilung der Frage, ob ein Wettbewerbsverbot verletzt wurde; Ermittlung der verhinderten Vermögensmehrung als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 1118
  • GmbHR 1996, 224
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …

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  • BFH, 26.04.1989 - I R 147/84

    Ansatz bestrittener Forderungen erst nach rechtskräftiger Entscheidung bzw. …

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  • BFH, 19.04.1989 - X R 2/84

    Zur Abzugsberechtigung bei Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

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  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines …

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  • BFH, 11.06.1996 - I R 97/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Überlassung von Wissen des …

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 1118 veröffentlicht.

    Es beantragt, den Gerichtsbescheid des FG München vom 7. September 1995 7 K 1466/91 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95   

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https://dejure.org/1995,7725
FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95 (https://dejure.org/1995,7725)
FG Berlin, Entscheidung vom 26.10.1995 - VIII 334/95 (https://dejure.org/1995,7725)
FG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - VIII 334/95 (https://dejure.org/1995,7725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 75
  • GmbHR 1996, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.11.1975 - II ZR 67/73

    Bilanzierung von Beteiligungserträgen

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Die tragenden Erwägungen, mit denen der BGH (Urteil vom 03. November 1975 - II ZR 67/73 - Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1976, 241; in GmbHR 1994, 631 ) die vorgezogene Aktivierung begründet, erfordern dies nicht.

    Zwar weist der BFH zu Recht darauf hin, daß der Gedanke der wirtschaftlichen Einheit zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft ein tragender Gesichtspunkt der Entscheidung des BGH in NJW 1976, 241 war.

  • BGH, 21.07.1994 - II ZR 82/93

    Zeitpunkt in Aktivierung von Gewinnanteilen eines beherrschten Unternehmens

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Sowohl der BGH (Beschluß vom 21. Juli 1994 - II ZR 82/93 GmbH-Rundschau -GmbHR- 1994, 631 ) als auch der BFH (Urteil vom 19. Februar 1991 - VIII R 106/87 - BStBl II 1991, 569 ) haben bis in die jüngste Zeit an dieser Rechtsprechung festgehalten.

    Die tragenden Erwägungen, mit denen der BGH (Urteil vom 03. November 1975 - II ZR 67/73 - Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1976, 241; in GmbHR 1994, 631 ) die vorgezogene Aktivierung begründet, erfordern dies nicht.

  • LG Berlin, 07.02.1978 - 98 T 26/77
    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Jedenfalls wenn - wie im Streitfall - vor Ablauf des ersten Rumpfwirtschaftsjahres das Geschäftsjahr neu festgelegt wird, ist die Gesellschaft nicht gehindert, eine entsprechende Bilanz zum neuen Stichtag aufzustellen (Landgericht Berlin, Beschluß vom 7. Februar 1978 - 98 T 26/77 - Rechtspfleger 1978, 143;… anderer Auffassung Hachenburg/Goerdeler/Müller, aaO.).
  • BFH, 21.05.1986 - I R 199/84

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Demgegenüber ist der BFH (Urteile vom 21. Mai 1986 - I R 190/81 - BStBl II 1986, 815 [820}; I R 362/83 - Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 147, 37 [43]; I R 199/84 - BStBl II 1986, 794 [798]) der Auffassung, die vorgezogene Aktivierung sei nur zulässig, wenn die beherrschende Beteiligung der Muttergesellschaft während des gesamten Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft bestanden habe.
  • BFH, 21.05.1986 - I R 190/81

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Demgegenüber ist der BFH (Urteile vom 21. Mai 1986 - I R 190/81 - BStBl II 1986, 815 [820}; I R 362/83 - Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 147, 37 [43]; I R 199/84 - BStBl II 1986, 794 [798]) der Auffassung, die vorgezogene Aktivierung sei nur zulässig, wenn die beherrschende Beteiligung der Muttergesellschaft während des gesamten Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft bestanden habe.
  • BFH, 13.07.1994 - I B 53/94

    Vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung bei Nichterfassung von …

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Der BFH hat es jedoch im Beschluß vom 13. Juli 1994 (I B 53/94 - Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 65) für möglich gehalten, daß die Vollziehung von auf 0, 00 DM lautenden Körperschaftsteuerbescheiden ausgesetzt wird, wenn damit die vorläufige Hinzurechnung von Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder Abs. 2 Nr. 2 a Einkommensteuergesetz - EStG - begehrt wird, um eine vorläufige Anrechnung von Körperschaft- und Kapitalertragsteuer zu ermöglichen.
  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 106/87

    Zeitpunkt der Aktivierung des Gewinnanspruchs des typisch stillen Gesellschafters

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Sowohl der BGH (Beschluß vom 21. Juli 1994 - II ZR 82/93 GmbH-Rundschau -GmbHR- 1994, 631 ) als auch der BFH (Urteil vom 19. Februar 1991 - VIII R 106/87 - BStBl II 1991, 569 ) haben bis in die jüngste Zeit an dieser Rechtsprechung festgehalten.
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.1978 - 11 T 63/77
    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Sie schließt rückwirkende Änderungen nach ihrem Wortlaut nicht aus (Landgericht Frankfurt, Beschluß vom 9. März 1978 - 3/11 T 63/77 - GmbHR 1978, 112).
  • BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Demgegenüber ist der BFH (Urteile vom 21. Mai 1986 - I R 190/81 - BStBl II 1986, 815 [820}; I R 362/83 - Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 147, 37 [43]; I R 199/84 - BStBl II 1986, 794 [798]) der Auffassung, die vorgezogene Aktivierung sei nur zulässig, wenn die beherrschende Beteiligung der Muttergesellschaft während des gesamten Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft bestanden habe.
  • BFH, 16.02.1989 - IV R 307/84

    Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Ermittlung des …

    Auszug aus FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Er vertritt die Auffassung - jedenfalls bei Unternehmen, die nicht die Rechtsform von Kapitalgesellschaften haben -, daß das Wirtschaftsjahr erst durch die Aufstellung des Jahresabschlusses bestimmt wird (BFH, Urteil vom 16. Februar 1989 - IV R 307/84 - BFH/NV 1990, 632;… gleicher Auffassung Blümich/Dankmeyer, EStG , § 4 a Rdnr. 48).
  • BFH, 08.10.1969 - I R 167/66

    Einvernehmen - Umstellung des Wirtschaftsjahres - Pächter

  • BFH, 13.09.1989 - I R 105/86

    Verlustzurechnung einer Organgesellschaft im Sinne einer Verlustübernahme …

  • FG Köln, 19.04.1988 - 2 K 187/85
  • BFH, 16.12.1998 - I R 50/95

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

    Für die Beantwortung dieser Frage kann es aber nur auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag ankommen; ob und ggf. wie lange ein sicherer Anspruch bereits zuvor bestanden hat, ist insoweit nicht erheblich (ebenso Neu, BB 1995, 399, 400; Küspert, BB 1997, 877, 882; FG Berlin, Beschluß vom 26. Oktober 1995 VIII 334/95, EFG 1996, 75, m.w.N.).
  • BFH, 18.09.1996 - I B 4/96

    Aktivierungszeitpunkt von Gewinnansprüchen

    Sein Beschluß ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 75 veröffentlicht.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94   

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https://dejure.org/1995,34992
FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,34992)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.10.1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,34992)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,34992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 1 AStG
    Außensteuer; Leistungsverhältnisse im Konzern

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 44
  • EFG 1996, 48
  • GmbHR 1996, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer …

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Dies gilt umso mehr für Auslandssachverhalte, in denen der Steuerpflichtige nach § 90 Abs. 2 AO in erhöhtem Maße zur Erbringung von Nachweisen und zur Beschaffung und Vorlegung von Beweismitteln verpflichtet ist (BFH vom 28. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481, 482 m.w.N.).

    Diese Ermessensentscheidungen sind unselbständige Bestandteile des Steuerfestsetzungsverfahrens und können nur mit Rechtsbehelfen gegen die betreffenden Bescheide angegriffen werden (BFH vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481).

    Ein Steuerpflichtiger kommt in einem solchen Falle dem Benennungsverlangen nach § 160 AO nur dann nach, wenn er die hinter der Domizilgesellschaft stehenden wirtschaftlichen Personen benennt, denen die Zahlung zugeflossen ist (BFH vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481;… vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2).

  • BFH, 01.06.1994 - X R 73/91

    Behauptete Darlehensgewährung durch eine liechtensteinische Gesellschaft

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Danach brauchen nicht offengelegt zu werden das Verhältnis der Gesellschaft (Person) zu dem Dritten, soweit es über das Beteiligungsverhältnis hinausgeht, und die Verhältnisse des Dritten zu weiteren Personen (BFH vom 1. Juni 1994 X R 93/91, BFH/NV 1995, 2, 3).

    Ein Steuerpflichtiger kommt in einem solchen Falle dem Benennungsverlangen nach § 160 AO nur dann nach, wenn er die hinter der Domizilgesellschaft stehenden wirtschaftlichen Personen benennt, denen die Zahlung zugeflossen ist (BFH vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481; vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2).

  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Auch in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 12. März 1980 I R 186/76, BStBl. II 1980, 531, 532 ist davon die Rede, daß Großhandelsunternehmen in der Bundesrepublik einen Reingewinnsatz von 3 bis 5 des wirtschaftlichen Umsatzes erzielen.
  • BFH, 17.02.1993 - I R 3/92

    Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine GmbH ohne Beteiligung der …

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird für seine GmbH nur in Bereichen tätig, in denen er innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit einem angemessenen Gesamtgewinn rechnen kann (s. BFH vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BStBl. II 1993, 457).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 22/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fremdvergleich von Preisen bei Handel zwischen …

    Zur Ermittlung dieser Spanne kann bei Unternehmen, die sowohl Produkte des mit ihnen verbundenen Lieferanten als auch vergleichbare Waren anderer Produzenten vertreiben, der Blick auf die mit jenen Waren erzielte Handelsspanne einen gewichtigen Anhaltspunkt geben (…Baumhoff in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, a.a.O., § 1 AStG Rz. 422;… Sieker in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 9 MA Rz. 235;… Kaminski in Strunk/ Kaminski/Köhler, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, § 1 AStG Rz. 200;… Becker in Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA-Kommentar, Art. 9 OECD-MA Rz. 160; vgl. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 25. Oktober 1995 1 K 240/94, EFG 1996, 48).
  • FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93

    Angemessenheit vereinbarter Konzernverrechnungspreise; Vorliegen verdeckter …

    Daher kann auch in der Zahlung eines dem Marktpreis entsprechenden Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen sein, denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wäre grundsätzlich nicht bereit, den Marktpreis für eine Ware zu zahlen, wenn es ihm bei vorsichtiger und vorheriger kaufmännischer Prognose erkennbar nicht möglich wäre, aufgrund des bestehenden oder zukünftig notwendig werdenden Kostenapparates innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Gewinn aus dem Handel mit diesem Produkt zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 - I R 3/92, BStBl II 1993, 457, 458; vom 21.12.1972 - I R 70/70, BStBl II 1973, 449 ; vom 01.02.1967 - I 220/64, BStBl III 1967, 495, 498; ebenso: Finanzgericht -FG- Saarland vom 25.10.1995 - 1 K 240/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 49, 50 zu § 1 AStG ).
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 K 143/98

    Angemessenheit der an eine Schwestergesellschaft gezahlten Verrechnungspreise; …

    Das Finanzgericht des Saarlandes sei dementsprechend in seinem Urteil vom 25.10.1995 1 K 240/94 (EFG 1996, 48) von einem Reingewinnsatz von nur 0, 75 % ausgegangen.
  • FG Saarland, 04.02.1997 - 1 V 8/97

    Abgabenordnung; Benennungsverlangen bei Vorliegen einer Domizilgesellschaft

    Ein Steuerpflichtiger kommt in einem derartigen Fall dem Benennungsverlangen nach § 160 AO nur dann nach, wenn er die hinter der Domizilgesellschaft stehenden Personen bezeichnet, denen die Zahlung tatsächlich zugeflossen ist (so die ständige Rspr. des BFH; vgl. etwa BFH…, Urteil vom 1. Juni 1994 X R 73/91 , BFH/NV 1995, 2; s.a. FG Saarland, Urteil 25. Oktober 1995, 1 K 240/94 , EFG 1996, 44).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.1995 - 1 BvR 1357/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,35787
BVerfG, 12.09.1995 - 1 BvR 1357/95 (https://dejure.org/1995,35787)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.1995 - 1 BvR 1357/95 (https://dejure.org/1995,35787)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 1995 - 1 BvR 1357/95 (https://dejure.org/1995,35787)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • GmbHR 1996, 224
 
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Wird zitiert von ...

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