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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.02.1999

Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15772
OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98 (https://dejure.org/1998,15772)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.1998 - 23 W 1455/98 (https://dejure.org/1998,15772)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 23 W 1455/98 (https://dejure.org/1998,15772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung, Abberufung von Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer, Antragsteller hat wegen schwerwiegender Beeinträchtigung seiner Interessen ein besonderes Schutzbedürfnis und, Drohender Verstoß gegen Stimmverbot, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Gesellschafterbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GmbHR 1999, 718
  • NZG 1999, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 18.02.1997 - 20 W 11/97

    Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Auszahlung eines GmbH-Geschäftsführergehalts; …

    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373).

    So wird eine eindeutige Rechtslage oder eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des jeweiligen Verfügungsklägers gefordert (…OLG Frankfurt, a.a.O., OLG Hamm, a.a.O.), darüber hinaus aber auch die Einhaltung des Gebots des geringstmöglichen Eingriffs verlangt (OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313).

    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567 ; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163 ; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373 ).

    So wird eine eindeutige Rechtslage oder eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des jeweiligen Verfügungsklägers gefordert (…OLG Frankfurt, a.a.O., OLG Hamm, a.a.O.), darüber hinaus aber auch die Einhaltung des Gebots des geringstmöglichen Eingriffs verlangt ( OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313).

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1997 - 4 U 11/97
    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373).

    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567 ; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163 ; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373 ).

  • OLG Hamm, 06.07.1992 - 8 W 18/92

    Einstweilige Verfügung, gerichtet auf ein bestimmtes Verhalten in der …

    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373).

    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567 ; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163 ; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373 ).

  • OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 65/91
    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373).

    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567 ; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163 ; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373 ).

  • OLG Koblenz, 25.10.1990 - 6 U 238/90

    Anspruch auf Unterlassung der Teilnahme an der Beschlussfassung der …

    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373).

    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567 ; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163 ; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373 ).

  • OLG Frankfurt, 01.07.1992 - 17 U 9/91

    Beschränkung des Stimmrechts eines Gesellschafters einer GmbH durch einstweilige …

    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373).

    In den letzten Jahren hat in Abkehr der früher vorherrschenden Ansicht die Auffassung stark an Boden gewonnen, daß mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus in den Bereich der Willensbildung in einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, eingegriffen werden darf (so z.B. OLG Hamburg, DB 1991, 1567 ; OLG Koblenz, GmbHR 1991, 21, 22; OLG Frankfurt, GmbHR 1993, 161, 162; OLG Hamm, GmbHR 1993, 163 ; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 312, 313; OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373 ).

  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83

    Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung

    Auszug aus OLG München, 20.07.1998 - 23 W 1455/98
    Auch wenn die Einziehung schon aufgrund der fortdauernden gerichtlichen Auseinandersetzung über den Einziehungsbeschluß als solchen noch nicht wirksam ist, Streit dürfte nach dem Vortrag der Verfügungsbeklagten jedoch im wesentlichen noch über die Höhe deren Abfindungsguthabens bestehen, ist die Verfügungsbeklagte aus ihrer deshalb fortbestehenden gesellschaftlichen Treuepflicht heraus gleichwohl in besonderem Maße zur Zurückhaltung verpflichtet ( BGHZ 88, 320, 328 ).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter …

    Jedoch kann die Ausführung bestimmter Beschlüsse untersagt werden, sofern bei einer summarischen Prüfung der Beschluss als nichtig oder anfechtbar erscheint (Verfügungsanspruch) und auch die übrigen Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935, 940 ZPO vorliegen (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 1039; OLG Nürnberg, GmbHR 1993, 588 (589); OLG München, GmbHR 1999, 718 (719);… Hachenburg, Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - Großkommentar, 8. Auflage 1997, Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 258;… Baumbach/Hueck-Zöllner, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 194 u. 195;… Altmeppen/Roth-Roth, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 5. Auflage, § 47 GmbHG, Rdnr. 158;… Lutter/Hommelhoff-Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 16. Auflage, Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 40).
  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre …

    Folglich kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht, wenn anderenfalls wirksamer Rechtsschutz versagt bliebe, wobei als Kriterien die besondere Schutzbedürftigkeit des Antragstellers und die Eindeutigkeit der Rechtslage angeführt werden (OLG München, Beschluss vom 20.07.1998, NZG 1999, 407 mit zustimmender Anmerkung von Michalski/Schulenburg; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2005, NZG 2005, 633; OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991, NJW 1992, 186).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 U 202/04

    Verfügungsklage wegen des Vorwurfs der fehlerhaften Gewinnausschüttung infolge …

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nämlich nicht in jedem Fall unzulässig ist, sondern muss ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn sich auf andere Weise ein effektiver Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG garantiert, nicht erreichen lässt (OLG München, GmbHR 1999, 718, 719).
  • OLG München, 16.01.2025 - 7 W 55/25

    Zustimmung der Gesellschafterversammlung, Antragsgegner, Aktualisierte …

    Im Übrigen vermag diese Rechtsprechung ohnehin nicht zu überzeugen, da es im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes stets auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles und darauf basierend eine Bewertung der beiderseits auf dem Spiel stehenden Interessen der Beteiligten ankommt (so bspw. OLG Koblenz…, Beschluss vom 25.10.1990 - 6 U 238/90, Rdnr. 24, OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 30.10.1997 - 4 U 11/97, Rdnr. 6, OLG München, Beschluss vom 20.07.1998 - 23 W 1455/98, Rdnr. 5).
  • OLG Jena, 20.12.2011 - 1 U 587/11
    Jedoch kann die Ausführung bestimmter Beschlüsse untersagt werden, sofern bei einer summarischen Prüfung der Beschluss als nichtig oder anfechtbar erscheint (Verfügungsanspruch) und auch die übrigen Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935, 940 ZPO vorliegen (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 1039; OLG Nürnberg, GmbHR 1993, 588 (589); OLG München, GmbHR 1999, 718 (719);… Hachenburg, Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - Großkommentar, 8. Auflage 1997, Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 258;… Baumbach/Hueck-Zöllner, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 194 u. 195;… Altmeppen/Roth-Roth, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 5. Auflage, § 47 GmbHG, Rdnr. 158;… Lutter/Hommelhoff-Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 16. Auflage, Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 40).
  • LG Gera, 06.09.2005 - 3 HKO 235/05

    Rechtsschutz gegen Gesellschafterbeschluss

    Diese liegen vor, wenn zugunsten des betroffenen Gesellschafters eine eindeutige Rechtslage oder ein überragendes Schutzbedürfnis besteht und wenn der Erlass der beantragten Verfügung nicht am Gebot des geringst möglichen Eingriffs scheitert (OLG München GmbHR 1999, 718).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 15 U 107/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13105
OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 15 U 107/98 (https://dejure.org/1999,13105)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1999 - 15 U 107/98 (https://dejure.org/1999,13105)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 15 U 107/98 (https://dejure.org/1999,13105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • gmbhr.de

    GmbHG § 64; BGB § 823 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers - Beurteilungsermessen hinsichtlich positiver Fortbestehensprognose für die GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GmbHR 1999, 718 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 15 U 107/98
    Dabei ist ihm, auch wenn - wie hier - feststeht, daß die Gesellschaft rechnerisch überschuldet ist, ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. BGH v. 6.6.1994 - II ZR 292/91, NJW 1994, 2220 [2224] = GmbHR 1994, 539).

    Entscheidend ist vielmehr, ob aus der damaligen Sicht eines ordentlichen GF die Annahme einer günstigen Fortbestehungsprognose gerechtfertigt war, wobei es auf nachträgliche Erkenntnisse nicht ankommt (vgl. BGH v. 6.6.1994 - II ZR 292/91, NJW 1994, 2220 = GmbHR 1994, 539).

    Der BGH hat - soweit ersichtlich - diese Frage noch nicht entschieden, jedoch die Gegenansicht als "zweifelhaft" bezeichnet (vgl. BGH v. 6.6.1994 - II ZR 292/91, NJW 1994, 2220 = GmbHR 1994, 539).

    Er hat bei der Erteilung der Rechtsanwaltsmandate weder das Vertrauen der Kl. persönlich in besonderem Maße in Anspruch genommen, noch stand er dem Verhandlungsgegenstand, nämlich der Erteilung der Mandate an einen Rechtsanwalt, besonders nahe, weil er wirtschaftlich selbst stark an der Durchführung der Rechtsstreite interessiert war und daraus eigenen Nutzen erstrebte (vgl. BGH v. 6.6.1994 - II ZR 292/91, NJW 1994, 2220 = GmbHR 1994, 539).

  • LG Halle, 15.08.1995 - 3 O 289/95

    Neue Bundesländer; Verkehrssicherheit; Gefahrenschutz; Straßenzustand; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 15 U 107/98
    Der Rechtsstreit mit dem Az. 3 O 289/95 LG Düsseldorf, den die spätere Gemeinschuldnerin wegen dieser vermeintlichen Forderung begonnen hat, ist aber angesichts des Bestreitens der E-GmbH nicht über die Anordnung von Beweiserhebungen hinaus gediehen.
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