Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BGB § 765; GmbHG § 74
Fortbestehende Bürgenhaftung trotz Löschung der Hauptschuldner-GmbH nach Schluss der Liquidation
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.07.2002 - 3 O 326/01
- OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
- OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 124/02
Papierfundstellen
- GmbHR 2004, 1020
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02
Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
Für die Bürgenhaftung bleibt es folglich gleich, ob die GmbH trotz Löschung noch existiert oder mit der - sei es von Amts wegen oder im Anschluss an die Beendigung des Liquidationsverfahrens - erfolgten Löschung untergegangen ist (Schwintowski, EWiR 1993, 365; BGH - XI ZR 243/02 -, BKR 2003, 240 = GmbHR 2003, 417 = WM 2003, 487). - BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94
Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für …
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
Die von der Berufung angeführte BGH-Entscheidung zur Bürgschaft für Ansprüche des Leasinggebers aus einem Leasingvertrag (NJW 1995, 1886, 1888) betrifft eine hier auch nicht ansatzweise vergleichbare Fallgestaltung: Der Leasinggeber dürfe im Falle eines Zahlungsverzugs des (zahlungsunfähigen) Leasingnehmers im Verhältnis zum Bürgen, der bei einer solchen Leasingbürgschaft kaum jemals für das volle Erfüllungsinteresse aufzukommen habe, nicht unabsehbare Zeit abwarten, bis er von den ihm zu Gebote stehenden Mitteln - insbesondere Kündigung des Leasingvertrages und Verwertung der Leasingsache - Gebrauch mache. - BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98
Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
Nach herrschender Meinung führt eine Handelsregisterlöschung denn auch - sowohl im Falle der Amtslöschung nach § 141a FGG (früher: § 2 LöschG) als auch im Anschluss an die Beendigung des Liquidationsverfahrens gemäß § 74 GmbHG - nur unter der weiteren Voraussetzung der Vermögenslosigkeit zur Vollbeendigung der GmbH (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 754 ; BFH, GmbHR 2000, 500 m.w.Nachw.). - OLG Schleswig, 01.10.1992 - 5 U 117/91
Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
Nach herrschender Meinung führt eine Handelsregisterlöschung denn auch - sowohl im Falle der Amtslöschung nach § 141a FGG (früher: § 2 LöschG) als auch im Anschluss an die Beendigung des Liquidationsverfahrens gemäß § 74 GmbHG - nur unter der weiteren Voraussetzung der Vermögenslosigkeit zur Vollbeendigung der GmbH (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 754 ; BFH, GmbHR 2000, 500 m.w.Nachw.).
- OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07
Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei …
Soweit sich die Klägerin auf eine gegenteilige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 1999, 1206 ff.; KGR Berlin 2002, 294 f.; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; OLG Köln GmbHR 2004, 1020 ff.) beruft, ist diese durch die vorstehend zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
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