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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17365
OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02 (https://dejure.org/2003,17365)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2003 - 13 U 124/02 (https://dejure.org/2003,17365)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2003 - 13 U 124/02 (https://dejure.org/2003,17365)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; GmbHG § 74
    Fortbestehende Bürgenhaftung trotz Löschung der Hauptschuldner-GmbH nach Schluss der Liquidation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2004, 1020
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
    Für die Bürgenhaftung bleibt es folglich gleich, ob die GmbH trotz Löschung noch existiert oder mit der - sei es von Amts wegen oder im Anschluss an die Beendigung des Liquidationsverfahrens - erfolgten Löschung untergegangen ist (Schwintowski, EWiR 1993, 365; BGH - XI ZR 243/02 -, BKR 2003, 240 = GmbHR 2003, 417 = WM 2003, 487).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für …

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
    Die von der Berufung angeführte BGH-Entscheidung zur Bürgschaft für Ansprüche des Leasinggebers aus einem Leasingvertrag (NJW 1995, 1886, 1888) betrifft eine hier auch nicht ansatzweise vergleichbare Fallgestaltung: Der Leasinggeber dürfe im Falle eines Zahlungsverzugs des (zahlungsunfähigen) Leasingnehmers im Verhältnis zum Bürgen, der bei einer solchen Leasingbürgschaft kaum jemals für das volle Erfüllungsinteresse aufzukommen habe, nicht unabsehbare Zeit abwarten, bis er von den ihm zu Gebote stehenden Mitteln - insbesondere Kündigung des Leasingvertrages und Verwertung der Leasingsache - Gebrauch mache.
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
    Nach herrschender Meinung führt eine Handelsregisterlöschung denn auch - sowohl im Falle der Amtslöschung nach § 141a FGG (früher: § 2 LöschG) als auch im Anschluss an die Beendigung des Liquidationsverfahrens gemäß § 74 GmbHG - nur unter der weiteren Voraussetzung der Vermögenslosigkeit zur Vollbeendigung der GmbH (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 754 ; BFH, GmbHR 2000, 500 m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 01.10.1992 - 5 U 117/91
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
    Nach herrschender Meinung führt eine Handelsregisterlöschung denn auch - sowohl im Falle der Amtslöschung nach § 141a FGG (früher: § 2 LöschG) als auch im Anschluss an die Beendigung des Liquidationsverfahrens gemäß § 74 GmbHG - nur unter der weiteren Voraussetzung der Vermögenslosigkeit zur Vollbeendigung der GmbH (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 754 ; BFH, GmbHR 2000, 500 m.w.Nachw.).
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